Pressemitteilung
Europäischer Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft: Wichtiges Signal an Umweltministerin Schulze zur konsequenten Abfallvermeidung und Wiederverwendung
Berlin, 12.3.2020: Gestern, am 11. März 2020, wurde in Brüssel von der Europäischen Kommission ein Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft vorgestellt. Ziel des Aktionsplans ist es durch Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling europaweit das Prinzip der Kreislaufwirtschaft in die Umsetzung zu bringen. Dadurch sollen Ressourcen geschont, dass Klima geschützt und Europa wettbewerbsfähiger gemacht werden. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) legt der Aktionsplan hierzu einen wichtigen Grundstein. So will die EU-Kommission durch neue Regelungen dafür sorgen, dass der Siedlungsabfall halbiert, Produkte leichter reparier- und wiederverwendbar, Verpackungsabfälle vermieden, mehr Recyclingmaterial eingesetzt und die öffentliche Beschaffung umweltfreundlicher werden.
Die DUH fordert von der EU-Kommission für die angekündigten Regelungen schnell überprüfbare Ziele und Zeitpunkte zur Umsetzung durch die Mitgliedstaaten festzulegen. Hierbei muss Bundesumweltministerin Svenja Schulze eine Vorreiterrolle übernehmen, indem Sie sich in Brüssel bei der weiteren Umsetzung und Konkretisierung des Aktionsplans für Abfallvermeidung und Wiederverwendung stark macht. Als kritisch bewertet der Umwelt- und Verbraucherschutzverband, dass im EU-Aktionsplan ein Ziel zur Senkung des Ressourcenverbrauchs ebenso fehlt, wie Maßnahmen zur Verteuerung des Einsatzes von Primärrohstoffen und ein Verbot der Deponierung recyclingfähiger Abfälle.
„Mit dem europäischem Aktionsplan hat sich die EU-Kommission zur Abfallvermeidung, Reparatur und Wiederverwendung bekannt. Eine ressourcenvergeudende und auf Einweg ausgerichtete Wirtschaftsweise hat keine Zukunft mehr. Deutschland gibt in der Kreislaufwirtschaft nicht den Takt vor, sondern läuft den europäischen Entwicklungen hinterher. Bundesumweltministerin Svenja Schulze muss endlich aufwachen und Abfallvermeidungsziele sowie verbindliche Wiederverwendungsquoten festlegen“, sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Die Absicht der EU-Kommission, Siedlungsabfälle bis 2030 zu halbieren setzt das richtige Zeichen Abfälle zu vermeiden, die Wiederverwendung zu stärken und unvermeidbare Abfälle zu recyceln. „Bereits bei der aktuellen Überarbeitung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes haben wir von Umweltministerin Svenja Schulze konkrete Reduktionsziele für Siedlungsabfälle gefordert und sehen uns durch den Aktionsplan der Europäischen Kommission bestätigt. Die deutsche Umweltministerin muss handeln und ein Vermeidungsziel für Siedlungsabfälle festlegen“, fordert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Als positiv bewertet die DUH die Pläne der Kommission Verpackungsabfälle durch Vermeidungsmaßnahmen zu reduzieren und das Verpackungsdesign für die Wiederverwendung und ein Recycling voranzutreiben. „Als Vermeidungsmaßnahmen von Verpackungsabfällen sind Mehrwegsysteme besonders gut geeignet. Egal ob bei wiederverwendbaren Getränkeflaschen, Coffee-to-go-Bechern oder Essensboxen. Mehrwegsysteme sollten durch die Festlegung verbindlicher Mehrwegquoten gefördert werden. Das Signal aus Brüssel für Bundesumweltministerin Svenja Schulzeist eindeutig.“, sagt Metz.
Als eine zentrale Maßnahme plant die EU-Kommission die Einführung einer verpflichtenden „grünen Beschaffung“. Verbindliche Mindeststandards und -ziele für die öffentliche Beschaffung sind dabei ebenso wichtig wie eine Berichtspflicht über umgesetzte Maßnahmen. Hierin sieht die DUH einen wichtigen Hebel, die Nachfrage nach wiederaufbereiteten Produkten, wiederverwendbaren Verpackungen und den Einsatz von Recyclingmaterialien deutlich zu steigern.
Die DUH begrüßt die Absicht der Kommission, künftig einen verpflichtenden Einsatz von Recyclingrohstoffen bei der Herstellung von Produkten festlegen zu wollen und zwar vorrangig in besonders klimarelevanten Sektoren, wie zum Beispiel der Kunststoff- und Bauindustrie. Bislang hat sich Bundesumweltministerin Schulze der Festlegung von Rezyklateinsatzquoten konsequent verweigert. Die DUH fordert seit langem die gesetzliche Festlegung des Einsatzes von Recyclingmaterialien zur Herstellung von Produkten und Verpackungen. Hierzu wäre ein gestuftes Vorgehen geeignet: 20 Prozent bis 2021, 30 Prozent bis 2024, 40 Prozent bis 2026.
Der Aktionsplan ist ein erster Schritt, um die Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten zu verlängern. Probleme der beabsichtigten Verkürzung des Produktlebens, der Zerstörung unverkaufter Gebrauchsgüter und eines unzureichenden Öko-Designs sollen in Angriff genommen werden. Weitere Schritte zur Konkretisierung müssen jedoch folgen, da der Aktionsplan hierzu nur wenige Details enthält.
„So vielversprechend der Aktionsplan der EU-Kommission ist, so unverständlich ist es, dass kein konsequentes Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungs- und Gewerbeabfälle festgelegt werden soll. Solange recyclebare Siedlungsabfälle weiterhin abgelagert werden dürfen, wird das Ziel einer Kreislaufwirtschaft konterkariert. Ebenfalls fehlen klare Ziele und Maßnahmen den absoluten Rohstoffverbrauch nachhaltig zu reduzieren und den Einsatz von Primärmaterialien zu verteuern. Die Kommission muss nachbessern“, kritisiert Thomas Fischer.
Kontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de