Pressemitteilung
Dreiste Verbrauchertäuschung bei BMW: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein und fordert von der Bundesregierung sofortige Umsetzung von EU-Recht
Berlin, 5.5.2022: Wegen irreführender Werbung hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in der vergangenen Woche Unterlassungsklage gegen den Autokonzern BMW AG am Landgericht München eingereicht. Anlass sind irreführende Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen zahlreicher Neufahrzeuge der Marke MINI. Auf der Internetseite des Herstellers wurden die Fahrzeuge mit Hilfe eines Etikettenschwindels deutlich verbrauchs- und emissionsärmer dargestellt, als sie tatsächlich sind. Bereits seit 2019 sollen die Verbrauchswerte von Neuwagen in allen EU-Mitgliedsstaaten nach dem realitätsnahen Worldwide Harmonised Light Duty Vehicles Test Procedure (WLTP) ermittelt und ausgezeichnet werden. Durch ein Versäumnis der Bundesregierung geben die Autohersteller jedoch weiterhin die niedrigeren Werte nach dem beschönigenden Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) an.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Einführung des realitätsnahen WLTP-Verfahrens wurde bereits vor 6 Jahren von allen EU-Mitgliedsstaaten beschlossen und hätte, wie von der EU-Kommission gefordert, spätestens 2019 in Fahrzeugwerbungen verwendet werden sollen. Was ist passiert? Nichts. Auf Druck der Auto-Lobby blockiert das Bundeswirtschaftsministerium offensichtlich noch immer die für die Umstellung der Verbrauchsangaben notwendige novellierte Rechtsverordnung. Mehr als ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl liegt noch nicht einmal ein Verordnungsentwurf vor. So werden jeden Monat 250.000 Neuwagenkäuferinnen und -käufer systematisch über Spritverbrauch und Klimagasemissionen getäuscht – mit voller Rückendeckung aus dem Klimaschutzministerium. Solange die seit 2019 überfällige Novelle nicht in Kraft ist, werden Verbraucherinnen und Verbrauchern die tatsächlichen Mehrkosten bei Kraftstoffverbrauch und Kfz-Steuer EU-rechtswidrig verschwiegen. Wir fordern den verantwortlichen Klimaminister Robert Habeck dazu auf, endlich die verschleppte Rechtsverordnung vorzulegen und damit auch EU-Recht umzusetzen.“
Der Autokonzern BMW gab die nach dem NEFZ ermittelten niedrigeren Werte an, fügte diesen Werten aber in fetter Schrift die Bezeichnung „WLTP“ hinzu. So wurde für das Modell MINI John Cooper Works 3-Türer beispielsweise ein Kraftstoffverbrauch von 5,9 l/100 km sowie CO2-Emissionen von 135 g/km angegeben. Durch den Zusatz „WLTP“ mussten Verbraucherinnen und Verbraucher annehmen, dass dies die realitätsnahen Werte sind. Tatsächlich waren es aber die niedrigeren NEFZ-Werte. Die realitätsnahen WLTP-Werte betragen nicht 5,9 l/100 km, sondern 6,9 l/100 km und nicht 135 g/km, sondern 157 g/km. Nach diesen höheren Werten berechnet sich auch die Kfz-Steuer. Für den MINI Cooper Countryman ist die Abweichung noch größer. Statt den von BMW als WLTP-Messwerte dargestellten 5,3 l/100 km Spritverbrauch und 120 g/km CO2-Emissionen sind es nach WLTP tatsächlich 6,5 l/100 km sowie 149 g/km. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies bei den aktuellen Spritpreisen und einer jährlichen Fahrleistung von 20.000 Kilometern beispielsweise Mehrkosten von rund 400 beziehungsweise 480 Euro pro Jahr.
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung der DUH, ergänzt: „Die Informationspflichten bei der Bewerbung von Neufahrzeugen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher eigentlich hin zu emissionsarmen Fahrzeugen lenken. Stattdessen wurden sie von BMW mit angeblichen WLTP-Werten in die Irre geführt. Dass die Werte nach dem beschönigenden NEFZ-Prüfzyklus ermittelt wurden, war für Verbraucherinnen und Verbraucher nur schwer ersichtlich. Als wir den Autohersteller daraufhin aufgefordert haben, derartig irreführende Werbung nicht zu wiederholen, hat dieser lediglich die Werbung um die Buchstaben ‚NEFZ‘ ergänzt. Eine Unterlassungserklärung wollte der Automobilhersteller nicht abgeben. Da sich BMW nicht rechtlich verbindlich verpflichtet, solche Verbrauchertäuschungen zukünftig zu unterlassen, müssen wir derartige Desinformationen gerichtlich unterbinden.“
Hintergrund:
Gemäß Empfehlung 2017/948 der EU-Kommission vom 31. Mai 2017 sollten die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass ab 1. Januar 2019 nur noch die WLTP-Werte zur Verbraucherinformation verwendet werden. Schon seit dem 1. September 2018 werden die Verbrauchswerte aller in der EU neu zugelassener Pkw nach dem Prüfverfahren WLTP gemessen. Es bildet mit höheren Durchschnittsgeschwindigkeiten, stärkeren Temposchwankungen und strikteren Prüfvorgaben den Verbrauch im realen Verkehr besser ab.
Seit dem 1. September 2018 bemisst sich auch die Höhe der Kfz-Steuer nach den neuen CO2-Werten. Davon erfahren Autokäufer aber oft erstmals aus dem erheblich höheren Steuerbescheid. Denn der Autohandel muss wegen der fehlenden Umsetzung der europarechtlichen Vorschriften in das deutsche Recht in der Werbung, in Modellbroschüren und am Verkaufsort weiterhin lediglich die alten niedrigeren NEFZ-Werte angeben. Wenn diese niedrigeren Werte in der Werbung zudem als WLTP-Werte dargestellt werden, ist das in hohem Maße irreführend.
Links:
Folgende Dokumente finden Sie am Ende dieser Seite:
- Eingereichte Klageschrift
- Vergleichsrechnung zum Kraftstoffmehrverbrauch
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
07732 999511, sauter@duh.de
DUH Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de