Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe zur Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes: „Meeres- und Klimaschutz können so nicht Hand in Hand gehen“
Berlin, 28.3.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die gestern im Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes aufs Schärfste: Demnach soll bei der Zulassung neuer Offshore Windanlagen in Beschleunigungsgebieten auf wichtige Umweltstandards, wie die Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung, verzichtet werden. Vorgaben für besonders schützenswerte Gebiete auf Planungsebene können dies nicht kompensieren. Die Abschwächung ist ein fataler Fehler für den Meeresschutz.
Dazu sagt DUH-Leiterin Recht Cornelia Nicklas:
„Die vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes bedeutet den massiven Abbau von Umweltstandards. Die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung gefährdet nicht nur die Naturverträglichkeit der Projekte, sondern auch die Planungssicherheit selbst für etablierte Branchenvertreter. Sogenannte Beschleunigungsgebiete, innerhalb derer Projekte komplett ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung zugelassen werden sollen, hätten schlimme Folgen für den Meeresschutz. Zudem sind sie als Maßnahme zur nationalen Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie nicht zwingend erforderlich. Meeres- und Klimaschutz können so nicht Hand in Hand gehen. Das Wissen über unsere Meeresgebiete ist bereits heute schlecht, weshalb der Verzicht auf die Prüfungen mitsamt Datenerhebung keinesfalls hinnehmbar ist. Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestages, das Gesetz nachzuschärfen und Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen zu erhalten.“
Kontakt:
Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht
0162 6344657, nicklas@duh.de
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030 2400867-20, presse@duh.de