Pressemitteilung
Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“ am Strommarkt: Deutsche Umwelthilfe fordert die Anrechnung von (Re-)Investitionen in Erneuerbare Energien
Berlin, 22.11.2022: In den kommenden Tagen geht der Entwurf zur Strompreisbremse ins Kabinett. Darin vorgesehen ist die Finanzierung der Strompreisbremse über die Abschöpfung von Zufallsgewinnen in der Stromerzeugung. Die genaue Ausgestaltung wird derzeit heftig debattiert, Expertinnen und Experten bewerten das diskutierte Modell sowohl steuerlich als auch rechtlich als fraglich. Die Verunsicherung ist entsprechend groß. Erste EE-Projekte und Investitionen wurden bereits gestoppt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet den aktuellen Entwurf der Strompreisbremse als ungerecht. Mit einer Schlechterstellung der erneuerbaren Anlagen würde die Bundesregierung die Linie des Tragbaren überschreiten. Einen guten Kompromiss sieht die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation im Grundgedanken des Österreichischen Modells, der lautet: „Wer in Erneuerbare investiert, zahlt weniger“. Damit schafft es Anreize zur Investition in grüne Technologien und zur Loslösung von fossilen Abhängigkeiten.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentiert: „Die Strompreisbremse darf keinesfalls zulasten Erneuerbarer Energien gehen. Der derzeitige Diskussionsstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wäre ein Schritt in die falsche Richtung. Investitionen in Erneuerbare müssen attraktiv bleiben. Österreich hat dazu ein vielversprechendes und gleichzeitig einfaches Modell vorgestellt, das Investitionen in Erneuerbare fördert. So gelingt es Österreich den Anreiz zu setzen, Investitionen in Erneuerbare zu erhöhen und deren Ausbau zu beschleunigen. Gleichzeitig können dadurch zukünftige Mangellagen vermieden und Übergewinne für die Strompreisbremse abgeschöpft werden.“
Hintergrund zum Österreichischen Modell:
Das Österreichische Modell sieht vor, dass Firmen, die ihre Übergewinne in EE investieren, weniger Zufallsgewinne abgeben. Diese Regelung setzt einen starken Anreiz in den weiteren Ausbau und könnte einfach für die deutsche Situation adaptiert werden.
Für stromerzeugende bzw. -handelnde Firmen gilt:
- Der Erlös wird auf 180 Euro pro Megawattstunde (MWh) gedeckelt
- Dieser maximale Erlös sinkt auf 140 Euro/MWh, wenn keine Investitionen in EE nachgewiesen werden können
- Abgeschöpft werden 90 Prozent dieser Zufallsgewinne
Für fossile Energiekonzerne wie Erzeuger und Händler von Öl und Gas gilt:
- Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 Prozent über dem durchschnittlichen Gewinn von 2018 bis 2021, so werden 40 Prozent der Gewinne abgeschöpft
- Werden diese Gewinne in die Umrüstung auf EE investiert, reduziert sich die Abschöpfung auf 33 Prozent
- Weiterhin fällt eine Körperschaftssteuer von 25 Prozent an
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
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