Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe reicht vier weitere Klagen für die „Saubere Luft“ in Nordrhein-Westfalen ein
Achtung: geänderte Fassung.
In unserer ersten Veröffentlichung dieser Pressmitteilung hieß es im Absatz "Hintergrund":
Durch eine Änderung im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz 2017 ist für die Klagen für „Saubere Luft“, die nach dem 2. Juni 2018 eingereicht werden...
Richtig ist:
Durch eine Änderung im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz 2017 ist für die Klagen für „Saubere Luft“, die nach dem 2. Juni 2017 eingereicht werden...
Mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Berlin, 17.12.2018: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vier weitere Klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster für „Saubere Luft“ in Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal eingereicht. In allen vier Städten wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg /m³) im Jahresmittel fortwährend erheblich überschritten. Ziel der Klagen ist die Einhaltung des bereits seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwerts noch im Jahr 2019. Auch über die seit längerem eingereichten Klagen in Dortmund, Bochum, Düren und Paderborn entscheidet zukünftig erstinstanzlich das OVG. Aufgrund der Behandlung der Klagen am OVG erwartet die DUH eine wahrscheinlich letztinstanzliche Entscheidung noch im kommenden Jahr.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der EU-Grenzwert dient dem Schutz unserer Gesundheit. Er steht nicht zur Debatte und gilt seit 2010. Doch die Landesregierung verweigert den Bürgern in Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal die ihnen rechtlich zustehende „Saubere Luft“. Wir brauchen eine wirkliche Verkehrswende. Unsere Städte ersticken am motorisierten Individualverkehr und an giftigen Dieselabgasen. Offensichtlich sind gegen den Widerstand der Dieselkonzerne nur noch die Gerichte in Deutschland in der Lage, geltendes Recht und Gesetz durchzusetzen. Wir brauchen mehr saubere Busse und Straßenbahnen und weniger schmutzige Diesel-Fahrzeuge in der Stadt.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinen Grundsatzurteilen vom 27. Februar 2018 das Jahr 2019 als letztmöglichen Zeitpunkt zur Einhaltung des EU-weit gültigen Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ höchstrichterlich festgelegt. Die „Saubere Luft“ in den vier Städten ist nur durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge möglich, die im realen Betrieb die Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen.
In Bielefeld weist die offizielle Messstation „Innenstadt“ laut Umweltbundesamt (UBA) einen NO2-Jahresmittelwert 2017 von 47 µg/m³ aus. Auch eine Messung der DUH 2017 ergab am Haller Weg einen NO2-Wert von 44 µg/m³. Die beiden einzigen offiziellen Messstationen in Hagen stellen für 2017 NO2-Werte oberhalb des Grenzwerts fest: 49 µg/m³ (Märkischer Ring 85) und 48 µg/m³ (Graf-von-Galen-Ring). Ähnlich ist die Situation in Oberhausen. Die beiden offiziellen Stationen messen laut UBA für 2017 NO2-Jahresmittelwerte von 49 µg/m³ (Mülheimer Straße 117) und 46 µg/m³ (Mülheimer Straße 116). In Wuppertal liegt an der einzigen offiziellen Messstation „Gathe“ der NO2-Jahresmittelwert bei 49 µg/m³.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt, betont: „Nach einer Gesetzesänderung in 2017 sind nun die Oberverwaltungsgerichte erstinstanzlich zuständig. Das OVG in Münster hat dies am 6. Dezember 2018 klargestellt. Damit wird eine Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit übersprungen. Wir begrüßen dies ausdrücklich, denn so ist deutlich schneller mit einer finalen Entscheidung zu rechnen und Maßnahmen für die saubere Luft können nicht länger unnötig verzögert werden.“
Hintergrund:
Schmutzige Diesel-Pkw tragen wesentlich zu mehr als 800.000 jährlichen Neuerkrankungen an Diabetes und Asthma sowie zu knapp 13.000 vorzeitigen Todesfällen bei, verursacht durch die anhaltende Belastung der Atemluft mit dem Dieselgift NO2. Das UBA hatte mit einer neuen Studie über die Gesundheitsfolgen von NO2 verdeutlicht, dass bereits bei Konzentrationen deutlich unterhalb des Grenzwertes mit 437.000 Neuerkrankungen an Diabetes Mellitus und 439.000 Asthmaerkrankungen zu rechnen ist.
Durch eine Änderung im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz 2017 ist für die Klagen für „Saubere Luft“, die nach dem 2. Juni 2017 eingereicht werden, das Oberverwaltungsgericht und nicht das Verwaltungsgericht zuständig. Durch diese Verweisung wird eine gerichtliche Instanz übersprungen, sodass Entscheidungen zur Änderung von Luftreinhalteplänen deutlich schneller fallen werden, voraussichtlich im Jahr 2019.
Links:
- Mehr über die Arbeit der DUH im Bereich Saubere Luft: https://www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/
- Die Klageschriften finden Sie am Ende dieser Seite.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de