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Jahrelanges Behördenversagen beim Tagebau in Jänschwalde geht auf Kosten von Natur und Umwelt – DUH und Grüne Liga ziehen Reißleine

Montag, 02.09.2019 Dateien: 1

Der Tagebau in Jänschwalde in Brandenburg nahm seinen Betrieb auf, ohne dass vorher geprüft wurde, welche Auswirkungen die Arbeiten auf die Umwelt und umliegende wichtige Schutzgebiete haben. Die Deutsche Umwelthilfe und die Grüne Liga gingen nun gemeinsam gerichtlich gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans von Dezember 2018 für das Jahr 2019 vor – mit Erfolg: Der Tagebau darf erst dann weiterbetrieben werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Betrieb umliegende Schutzgebiete nicht gefährdet. Bis dahin läuft der Tagebau im sogenannten Sicherungsbetrieb. Dass es soweit kommen musste, liegt auch am jahrelangen Versagen der Behörden. Diese haben geduldet, dass keine ausreichenden Prüfungen zum Schutz der umliegenden Moor- und Feuchtgebiete stattfanden. Ein Gespräch mit Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH zu den Beweggründen für die Klage und deren Konsequenzen.

© privat

Die Klagegemeinschaft aus DUH und Grüner Liga konnte im Verfahren gegen den Tagebaubetrieb in Jänschwalde einen wichtigen Meilenstein erreichen. Worum geht es in dem Verfahren?

Am 27.6.2019 hat das Verwaltungsgericht Cottbus in unserem Eilverfahren entschieden, dass die Zulassung des Hauptbetriebsplans gegen geltendes Recht verstößt. Das Gericht hat dem Landesbergamt, kurz LBGR, und der Betreiberin – der Bergbaugesellschaft LEAG - aufgetragen, eine sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung nachzuholen, das heißt die Auswirkungen auf Flora, Fauna und Habitate zu überprüfen. Konkret geht es um den Schutz von umliegenden Feuchtgebieten, vor allem Moore oder Seen.

Die DUH und Grüne Liga, aber auch das LBGR und die LEAG hatten aus verschiedenen Gründen Beschwerde gegen die Entscheidung des VG Cottbus eingereicht. Der DUH ging die Entscheidung des VG Cottbus nicht weit genug. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat alle Beschwerden am 30.8.2019 abgelehnt. Der Beschluss des VG Cottbus von Juni gilt und muss umgesetzt werden. Das bedeutet, dass der Tagebau am 1. September in den Sicherungsbetrieb gehen musste, da nicht sichergestellt ist, dass die umliegenden Feuchtgebiete und Moore ausreichend geschützt sind.

Warum sehen DUH und Grüne Liga die umliegenden Schutzgebiete in Gefahr?

Wir sehen wichtige Feuchtgebiete, vor allem nördlich des Tagebaus durch die Grundwasserabsenkung in Gefahr. Die LEAG hat versäumt, Richtung Norden eine unterirdische Abdichtungswand aus Tonmineralien zu errichten. Richtung Osten ist dies dagegen geschehen. Die Abdichtungswand würde verhindern, dass der Grundwasserspiegel für die Feuchtgebiete zu stark sinkt. Am nördlichen Tagebaurand liegen gleich mehrere geschützte Feuchtgebiete, wie das südlichste Braunmoosmoor, das letzte Druckwasser-Quellmoor in Südbrandenburg, besterhaltene bunte Torfmoosrasen und der älteste Moorkiefernwald Brandenburgs. Die Grundwasserabsenkungen durch den Tagebau können diese Gebiete für immer zerstören. 2018 wurde zudem bestätigt, was Umweltverbände lange angemahnt haben: Der Tagebau wirkt sich auch negativ auf die umliegenden Seen der Region aus, darunter der Pastlingsee, Kleinsee, Großsee, Pinnower See. Spätestens dann hätte es für den Hauptbetriebsplan eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gebraucht – aber erneut Fehlanzeige.

Und was hat DUH und Grüne Liga dann bewegt, die Klage einzureichen?

Unsere zahlreichen und oft vorgetragenen Argumente sind ignoriert worden. Vor allem unsere Partner von der Grünen Liga haben sich vor Ort jahrelang mit den Mitarbeitern der LEAG und mit dem LBGR dazu auseinandergesetzt – doch Betreiber und Bergamt haben die Situation verharmlost. Mit der Zulassung des neuen Hauptbetriebsplans für 2019 sind die Feuchtgebiete nun durch weitere Grundwasserabsenkungen in einem Maße bedroht worden, dass wir nicht länger warten konnten. Daher haben wir uns entschieden, die Klage gegen den Hauptbetriebsplan einzureichen. Das war ein wichtiger Schritt in einer langen Auseinandersetzung, der durch die Untätigkeit von Landesbergamt und LEAG zum Schutz der Gebiete unausweichlich geworden ist. Und das Gericht hat uns im Eilverfahren ja nun vollumfänglich Recht gegeben: LEAG und Landesbergamt hätten schon viel früher handeln müssen. Das geht aus der Begründung des Gerichts ganz klar hervor.

Kritiker führen an, dass der durch die Klage erwirkte Sicherungsbetrieb ab September nicht unbedingt zu einer verbesserten Situation für Umwelt und Natur vor Ort sorgt, die Pumpen würden weiterlaufen.


Mit dem Sicherungsbetrieb werden die bereits gebohrten Filterbrunnen weiterbetrieben. Das ist auch wichtig, um die Stabilität und Sicherheit des Tagebaus zu wahren. Es können nun aber keine neuen Brunnen gebohrt werden und auch der Tagebau rückt nicht weiter vor. Natürlich können bereits erfolgte Schäden damit nicht rückgängig gemacht werden. Hier kritisieren wir jedoch das Gericht, dass es sich mit seiner „Eilentscheidung“ über fünf Monate Zeit gelassen hat. Wertvolle Zeit, die verstrich, da weitere Entwässerungsmaßnahmen von der LEAG umgesetzt wurden. Der Sicherheitsbetrieb und der Stopp des regulären Tagebaubetriebes sind nun entscheidend, um eine endgültige Zerstörung der Feuchtgebiete zu verhindern.

Was geschieht, wenn die FFH-Verträglichkeitsprüfung nachgeholt wird? Diese ist für November angekündigt.

Wir werden sehen, ob die LEAG die ausstehenden Unterlagen bis November überhaupt vorlegen kann. Die Aufgabe ist sehr umfangreich und komplex. Im nächsten Schritt müssen die Fachbehörden und das Landesbergamt anhand der Unterlagen prüfen, ob die Vorgaben der FFH-Richtlinie beachtet werden oder ob weitere Schutzmaßnahmen nötig sind.

Die Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie sieht durch die Klage 700 Arbeitsplätze in Gefahr, die Menschen vor Ort sind verunsichert. Ist es das wert?

Dass es soweit kommen musste, haben der Betreiber LEAG und die zuständigen Behörden zu verantworten. Sie haben sich jahrelang sehenden Auges davor gedrückt, die erforderlichen Prüfungen vorzunehmen. Unsere Natur hat auch einen Wert und verdient Schutz. Selbstverständlich macht es uns betroffen, wenn die Menschen vor Ort Angst um ihren Arbeitsplatz haben. In Jänschwalde sind die Menschen vor Ort abgesichert, sie können anderweitig eingesetzt werden. Die aktuelle Diskussion um den Tagebau legt den Finger aber in eine viel größere Wunde: Den Kohleausstieg und die Zukunft der Menschen vor Ort. Hier hat es die Politik jahrelang versäumt, zukunftsgerichtet zu agieren und konkrete Pläne vorzulegen. Es nützt nichts, die Augen vor dem Unausweichlichen zu verschließen, daran ändert auch unsere Klage um den Tagebau in Jänschwalde nichts.

Wie geht es nun weiter?

Es läuft noch das Hauptsacheverfahren. Die aktuelle Entscheidung betraf unser Eilverfahren, in dem das VG Cottbus zu der Entscheidung gelangt ist, dass die Zulassung des Hauptbetriebsplanes „voraussichtlich rechtswidrig“ ist. In den kommenden Monaten muss auch darüber entschieden werden, ob der Bergbaubetreiber LEAG seinen Tagebau überhaupt noch weiter betreiben möchte und wie der Schutz von Natur und Gewässern auch langfristig gewährleistet werden kann.

Die Auseinandersetzung um Jänschwalde und die Braunkohle in der Lausitz insgesamt wird uns deswegen weiter beschäftigen. Wir werden uns sowohl politisch als auch wo nötig auf dem Rechtsweg dafür einsetzen, dass der Kohlebergbau möglichst zügig beendet und bis dahin im Einklang mit dem deutschen und europäischen Naturschutzrecht durchgeführt wird. Dafür benötigen wir weiter Ihre Unterstützung, auch finanziell.

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