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Pressemitteilung

Mangelhaftes Kühlgeräterecycling: Kommunen für jährlich 110.000 Tonnen vermeidbare Klimagase verantwortlich

Berlin, Mittwoch, 03.06.2015

Deutsche Umwelthilfe befragt Gemeinden zur Entsorgung alter Kühlgeräte und fordert diese auf, beauftragten Recyclern den vorbildlichen Standard DIN 50574 vorzugeben

© Fischer / DUH
© Fischer / DUH

Viele deutsche Kommunen sammeln auf ihren Wertstoffhöfen nicht nur alte Kühlgeräte, sondern lassen diese auch selbst entsorgen. Die Folgen für die Umwelt sind fatal, wie eine aktuelle Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter 464 Gemeinden ergab. Demnach entnehmen die von den Kommunen beauftragten Recycler viel zu geringe Mengen der klimaschädlichen Gase Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW) und Fluorkohlenwasserstoff (FKW) aus ausrangierten Kühlgeräten. Pro Jahr gelangen so 110.000 Tonnen vermeidbare CO2-Äquivalente in die Atmosphäre.

Noch immer enthält rund die Hälfte der in Deutschland zur Entsorgung anfallenden Kühlgeräte FCKW. Wird dieses aus alten Kühlschränken nicht kontrolliert entnommen, sondern gelangt in die Umwelt, trägt es signifikant zur Zerstörung der Ozonschicht und zur Erwärmung des Klimas bei.

„Wenn Kommunen die von ihnen gesammelten Kühlgeräte gewinnbringend an Recycler verkaufen, dann müssen sie auch dafür Sorge tragen, dass die darin enthaltenen Klimagase ordnungsgemäß aufgefangen und zerstört werden. Allerdings unterlassen es fast alle von uns befragten Kommunen bei der Auftragsvergabe geeignete Entsorgungsstandards vorzuschreiben“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die Mehrheit der befragten Gemeinden beschränkt sich auf die Einhaltung veralteter gesetzlicher Normen, die eine sachgerechte Entnahme und Zerstörung der Klimagase aus Kühlgeräten nicht gewährleisten. So müssen Entsorgungsanlagen nur einmal im Jahr auf ihre Funktionstüchtigkeit und Dichtigkeit überprüft werden. Stoffstrombilanzen und klare Vorgaben über Entnahmemengen von FCKW fehlen. Nach Auffassung der DUH ist die jetzige Entsorgungssituation inakzeptabel, weshalb sie von den Kommunen die Vorgabe des vorbildlichen neuen Entsorgungsstandards DIN 50574 fordert. Nur so könnten alle beauftragten Recycler zu einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Kühlgeräten gezwungen werden.

„Der Standard DIN 50574 eignet sich viel besser als alle bisherigen gesetzlichen Vorgaben zum Kühlgeräterecycling, weil er die Dokumentation der tatsächlich entnommenen Menge an Klimagasen aus den Geräten vorschreibt und gleichzeitig konkrete Entnahmewerte enthält. Auf diese Weise kann die Arbeit jedes Recyclers auf einfache Weise beurteilt werden“, erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Weil sich durch die konsequente Umsetzung des Standards 50574 betrügerische Entsorgungspraktiken effizient verhindern lassen, schreiben praktisch alle großen Kühlgerätehersteller ihren Recyclern die neue Norm verbindlich vor. Die DUH fordert die Kommunen auf, dem guten Beispiel der Hersteller zu folgen und schnellstmöglich den vorbildlichen Entsorgungsstandard DIN 50574 bei der Vergabe von Entsorgungsaufträgen für ausgediente Kühlgeräte vorzuschreiben.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de

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