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Pressemitteilung

Symptomatisch nach einem Jahr Mehrwegangebotspflicht: Deutsche Umwelthilfe stellt noch immer Verstöße durch große Gastronomieketten fest und geht rechtlich dagegen vor

Mittwoch, 27.12.2023 Dateien: 2

• Fehlendes Angebot und kaum Kundeninformation: DUH-Testbesuche zeigen erneut zahlreiche Verstöße gegen Mehrwegangebotspflicht durch Gastronomieketten

• DUH fordert mehr Kontrollen durch die Landesbehörden und leitet selbst rechtliche Schritte ein – unter anderem gegen KFC, Subway, Nordsee, Backwerk und Starbucks

• Finanzielle Anreize notwendig, damit Mehrweg zum Standard wird: DUH fordert von Umweltministerin Lemke bundesweite Einweg-Abgabe von mindestens 20 Cent

© DUH / Stefan Wieland

Berlin, 27.12.2023: Die seit Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht wird noch immer von vielen Gastronomieunternehmen gar nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Dies belegen neue Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Zeitraum von Mitte November bis Anfang Dezember in 33 Filialen von insgesamt 18 Gastronomieketten. Bei insgesamt 14 der untersuchten Ketten wurde in mindestens einer Filiale gegen die Mehrwegangebotspflicht verstoßen. Bei mehr als einem Drittel der getesteten Filialen wurden gesetzliche Informationspflichten zum Mehrwegangebot missachtet.

Die DUH geht deswegen nun rechtlich unter anderem gegen die Ketten oder Franchisenehmer von Kentucky Fried Chicken, Subway, Nordsee, Back-Factory, Backwerk, Eat Happy, Starbucks, Sausalitos und Esso Tankstellen vor.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Ergebnisse unserer Testbesuche sind auch nach fast einem Jahr Mehrwegpflicht desaströs: Bei drei Vierteln der untersuchten Ketten haben wir Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht festgestellt. Dagegen gehen wir nun rechtlich vor. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Wir beobachten eine systematische Abwehrhaltung gegenüber Mehrweg. Das ist nur möglich, weil die Vollzugsbehörden der Bundesländer zu wenig kontrollieren und die Gastronomie nicht damit rechnen muss, erwischt zu werden. Wir fordern die Bundesländer auf, jetzt alle Register zu ziehen, damit die zahlreichen Verstöße aufgedeckt und sanktioniert werden.“

Unpraktische Individual-Mehrwegsysteme, eine mangelhafte Schulung der Mitarbeitenden oder das Ausweichen auf von der Mehrwegpflicht befreite Einweg-Pappverpackungen verhindern eine konsequente Umsetzung der Mehrwegpflicht. Das zeigt sich auch in den Testbesuchen der DUH.

„Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen Mehrweg, wenn sie darüber informiert werden und praxistaugliche Angebote erhalten. Bei unseren Testbesuchen ist jedoch kein einziges Mal ein mündlicher Hinweis auf Mehrweg erfolgt. Ein Drittel der untersuchten Gastronomieketten hatte keines der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisschilder. Ketten wie Yormas, Starbucks, Edeka, Dunkin Donuts oder Vapiano setzen zudem auf Individual-Mehrwegsysteme, wodurch die Rückgabe des Mehrweggeschirrs deutlich erschwert wird. Gastronomieketten sollten stattdessen verbraucherfreundliche einheitliche Mehrwegsysteme nutzen, so wie im Getränkebereich“, so Metz.

Ebenso wichtig sind nach Einschätzung der DUH finanzielle Anreize zur Nutzung von Mehrweg.

„Eine Einweg-Abgabe ist die wirksamste Maßnahme, um den Umstieg auf klimafreundliche Mehrwegalternativen voranzutreiben. Das zeigt das Beispiel Tübingen, wo seit zwei Jahren eine kommunale Einweg-Steuer gilt: Im Verhältnis zur Bevölkerung gibt es hier die meisten mehrwegnutzenden Gastronomiebetriebe Deutschlands. Umweltministerin Lemke muss deswegen schnellstmöglich eine bundesweite Einweg-Abgabe von mindestens 20 Cent auf jedes Geschirrteil einführen“
, sagt die stellvertretende DUH-Leiterin Kreislaufwirtschaft Elena Schägg.

Links:

  • Die Ergebnisse unserer Testbesuche sowie Hintergrundinformationen zur Mehrwegangebotspflicht finden Sie am Ende dieser Seite. 

Kontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Elena Schägg, Stellvertretende Bereichsleiterin Kreislaufwirtschaft
0151 72626157, schaegg@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de 

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