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Pressemitteilung

Neue Analyse bestätigt Forderung der Deutschen Umwelthilfe: Bundesregierung muss Programm zur Luftreinhaltung dringend verschärfen

Dienstag, 22.12.2020

• Europäischer Umweltdachverband legt Analyse zu nationalen Luftreinhalteplänen der EU-Mitgliedstaaten vor

• Deutschland verstößt gegen Vorgaben zur Minderung insbesondere bei gesundheitsschädlichem Ammoniak

• DUH veröffentlicht Maßnahmen zur Minderung von Schadstoffen aus der Landwirtschaft

© Countrypixel - Fotolia

Berlin, 22.12.2020: Eine neue Analyse des europäischen Umweltdachverbands EEB bestätigt die Forderung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nach einer Verschärfung des nationalen Luftreinhalteprogramms zur Minderung gesundheitsschädlicher Luftschadstoffe. Demnach muss Deutschland insbesondere den Ammoniak-Ausstoß reduzieren. Die Analyse liefert eine Übersicht über den Stand der Umsetzung der nationalen Pläne in den 27 Mitgliedstaaten und Großbritannien. Bereits im Sommer hatte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten zu strengeren Maßnahmen zur Reduzierung von Luftschadstoff-Emissionen aufgefordert. Zur Durchsetzung eines wirksamen Luftreinhalteprogramms für Deutschland hat die DUH im Mai 2020 eine Klage gegen die Bundesregierung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont: „Nachdem bereits die EU-Kommission der Bundesregierung ein schlechtes Zeugnis für ihr Luftreinhalteprogramm ausgestellt hat, bestätigt nun die nächste Analyse die mangelhafte Qualität des Programms. In Europa sterben jährlich etwa 400.000 Menschen vorzeitig aufgrund von Luftverschmutzung. Dabei sehen wir in der Corona-Pandemie erneut, wie wichtig Saubere Luft ist, denn Luftverschmutzung erhöht die Gefahr für schwere Krankheitsverläufe im Fall einer Infektion mit dem Virus. Mit dem Luftreinhalteprogramm beugt sich die Bundesregierung erneut großen Industriekonzernen einschließlich der industriellen Landwirtschaft. Wir brauchen wirksame Minderungsmaßnahmen und deren verbindliche, gesetzliche Verankerung.“

Das deutsche Programm greift insbesondere beim Ausstoß von Ammoniak aus der Landwirtschaft zu kurz. 95 Prozent der Ammoniak-Emissionen in Deutschland stammen aus der Landwirtschaft, in den letzten 30 Jahren auf gleichbleibend hohem Niveau. Seit 2010 verstößt Deutschland mit dem massiven Ausstoß an Ammoniak gegen die europäischen Vorgaben. Um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zu verhindern, muss die Bundesregierung festlegen, mit welchen Maßnahmen, Kosten, Behörden und in welchem Zeitrahmen sie diverse Luftschadstoffe mindern will. Bislang fehlen diese Angaben.

Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen aus der Landwirtschaft notwendig sind, hat die DUH in einem neuen Positionspapier zusammengefasst. Nur konsequente ordnungsrechtliche und ökonomische Instrumente wie die Bindung der Tierhaltung an die regional vorhandene Fläche und eine Abgabe auf Stickstoffüberschüsse können nach Ansicht der DUH das Problem eindämmen.

Hintergrund:

Die NEC-Richtlinie (eng.: National Emission Ceilings Directive) verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU den Gesamtausstoß von Ammoniak, Stickoxiden, Feinstaub und Schwefeldioxid bis 2020 und 2030 zu mindern. Die Richtlinie setzt für die Mitgliedstaaten unterschiedliche Minderungsziele für die Luftschadstoffe fest. Wie diese erreicht werden, müssen die Länder in nationalen Luftreinhalteplänen darlegen.

Eine wichtige Quelle für gesundheitsschädlichen Feinstaub ist Ammoniak, das in Verbindung mit anderen Schadgasen zu sogenanntem sekundären Feinstaub (PM 2,5) umgewandelt wird. Dieser macht in Europa nach Angaben der EU-Kommission etwa 40-60 Prozent der gesamten Menge an PM 2,5 sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten aus. Laut der obersten europäischen Umweltbehörde sterben in Deutschland jährlich rund 60.000 Menschen vorzeitig an den Folgen der Luftbelastung mit PM 2,5. Es entstammt zu einem überwiegenden Anteil dem Mist und der Gülle der Massentierhaltung. Bislang sieht das nationale Luftreinhalteprogramm der Bundesregierung nur wenige technische Maßnahmen vor, deren Umsetzung weder durch einen gesetzlichen noch einen zeitlichen Rahmen gesichert ist.

Im Projekt „Clean Air Farming“ (LIFE17 GIE/DE/610) kämpft die DUH zusammen mit europäischen Partnern für die Implementierung geltenden Rechts zur Minderung von Ammoniak und Methan aus der Landwirtschaft. Weitere Informationen: https://www.clean-air-farming.eu

Das Projekt wird vom LIFE-Programm der Europäischen Union gefördert.

Links:

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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