pageBG

Pressemitteilung

Landgericht Stuttgart: Daimler soll auf Klage der DUH wegen irreführender Werbung zu möglichen Abschalteinrichtungen Stellung nehmen

Donnerstag, 27.04.2017

Mündliche Verhandlung vor dem Landgericht – Gericht bestätigt die Auffassung der DUH, dass die beanstandete Formulierung eine Werbeaussage für das Modell Mercedes-Benz C 220 BlueTec ist – Verkündung einer Entscheidung am 6. Juni 2017

© Predrag Sepelj

Stuttgart/Berlin, 27.4.2017: Die Kammer für Handelssachen am Landgericht Stuttgart hat heute über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Daimler AG verhandelt (AZ 34 O 21/16 KfH). Das Gericht sah die Klage als zulässig an und bestätigte, dass die beanstandete Formulierung eine Werbeaussage für das Modell Mercedes-Benz C 220 BlueTec ist. Die Kammer forderte die Daimler AG auf, zu erläutern, ob und wie das Emissionsminderungssystem in dem Mercedes C 220 BlueTec  bei niedrigen Temperaturen nur noch eingeschränkt arbeitet und hat für den 6. Juni 2017 die Verkündung einer Entscheidung festgelegt.

Klagegrund der DUH war eine Werbeaussage des Herstellers zum Abgasreinigungssystem des Mercedes-Benz C 220 BlueTEC. Der verwendete Wortlaut „BlueTec reduziert die Emissionswerte unserer hochmodernen Dieselmotoren auf ein Minimum (…) Dabei werden alle relevanten Emissionsbestandteile auf ein Minimum reduziert“, ist aus Sicht der DUH irreführend und täuscht Verbraucher. Denn Abgasmessungen auf der Straße durch die niederländische Prüforganisation TNO ergaben eine bis zu 28-fache Überschreitung der geltenden Stickoxid (NOx)-Grenzwerte bei dem Mercedes C 220 BlueTec.

Die heutige Entscheidung kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Daimler muss nun binnen vier Wochen Farbe bekennen. Wir sind gespannt, ob Daimler dem Gericht gegenüber die Funktionsweise der temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung offenlegen wird. Wir werden dem Landgericht alle uns vorliegenden Nachweise vorlegen, die belegen, dass und wie die Stickoxidminderung bei Temperaturen von knapp unter 10 Grad Celsius drastisch reduziert wird.“ 

Hintergrund: 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Anfang Februar 2016 Abgasmessungen des niederländischen Prüfinstituts TNO (Bericht 2015/R10702) veröffentlicht. Der von TNO geprüfte Mercedes-Benz C 220 BlueTEC überschritt bei Straßenmessungen mit Außentemperaturen von + 7 bis + 10 Grad Celsius die geltenden Stickoxid-Grenzwerte von 80 mg NOx/km um das bis zu 28-fache. Bei in Städten typischen Geschwindigkeiten (0-45 km/h) lagen die Emissionen mit 817 mg NOx/km mehr als zehnfach über dem Grenzwert. Die von Daimler getätigte Werbeaussage „BlueTec reduziert die Emissionswerte unserer hochmodernen Dieselmotoren auf ein Minimum (…) Dabei werden alle relevanten Emissionsbestandteile auf ein Minimum reduziert“ steht im klaren Widerspruch zu den von TNO gemessenen Werten. Nachdem Daimler der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung bezüglich dieser Werbeaussage abzugeben, nicht nachkam, reichte die DUH am 21. März 2016 Klage am LG Stuttgart wegen irreführender Werbung ein.

Links: 

Zur Pressemeldung vom 29.2.2016 „Deutsche Umwelthilfe verklagt Daimler AG – Autohersteller soll falsche Aussagen zur Abgasreinigung der Mercedes C-Klasse BlueTec 220 CDi beenden“

Kontakt: 

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de 

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen und Klinger Berlin
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com 

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe 

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz