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Pressemitteilung

IKEA verstößt gegen Rücknahmepflicht von alten Elektrogeräten – Deutsche Umwelthilfe leitet Rechtsverfahren ein

Berlin, Dienstag, 16.08.2016

Möbelhauskette verweigert Rücknahme von Beleuchtungskörpern über ihren Onlinehandel und informiert Kunden nicht korrekt über die Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten – Deutsche Umwelthilfe droht mit Klage vor dem zuständigen Landgericht, sollte IKEA keine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben und die Verstöße gegen das Elektrogesetz sofort stoppen

© Holger Weinandt
© Schaengel at the German language Wikipedia Lizenz CC-BY-SA-3.0 , via Wikimedia Commons

Der schwedische Einrichtungskonzern IKEA verstößt massiv gegen die im Elektrogesetz festgeschriebene Rücknahmeverpflichtung von alten Elektrogeräten. So stellte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei Testbesuchen fest, dass IKEA rechtswidrig die Rücknahme von Elektrokleingeräten wie Beleuchtungskörpern verweigerte und zudem nicht korrekt über die Rücknahmepflichten informiert.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Unternehmen ab einer gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten und zur Information der Verbraucher über die neuen Rückgabemöglichkeiten. Die DUH fordert IKEA auf, bis zu diesem Freitag (19.8.2016) eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben und die rechtswidrige Praxis zu beenden.

„Dass ausgerechnet IKEA Umwelt- und Verbraucherrechte ignoriert, passt nicht zur Werbung mit dem Elch und intakter Natur. Sollte sich der schwedische Möbel- und Einrichtungskonzern weigern, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und die Verbrauchertäuschung zu beenden, werden wir Klage vor dem zuständigen Landgericht erheben“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Das ElektroG schreibt für große Online-Händler wie dem Versandhandel von IKEA vor, dass sie kleine Elektroaltgeräte zurücknehmen müssen. Mit der Entsorgung alter Kleingeräte, wie Föhns oder Toastern, hat IKEA nach eigenen Angaben das Onlineportal zmart24 beauftragt. Diesem Dienstleister müssen Verbraucher eine Anfrage per E-Mail zusenden, um beispielsweise  alte Energiesparlampen zurückgeben zu können. Doch genau dies verweigerte zmart24 bei Testrückgabeversuchen der DUH. Als Begründung gab das Entsorgungsunternehmen Zentek, welches das Portal zmart24 betreibt, an, dass es keine Beleuchtungskörper von Privatpersonen zurücknimmt.

„IKEA verkauft über seinen Online-Handel und seine deutschen Filialen knapp 10 Millionen LEDs und Energiesparlampen, sowie hunderttausende anderer Elektrogeräte pro Jahr. Geräte zurückzugeben ist für Verbraucher jedoch sehr aufwändig. Durch die schlechte Informationspraxis von IKEA wissen viele Verbraucher noch nicht einmal, dass sie überhaupt alte Elektrogeräte zurückgeben können“, kritisiert Philipp Sommer, Referent für Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Viele Elektrogeräte enthalten Schadstoffe, zum Beispiel Quecksilber in Energiesparlampen oder Cadmium in Akkus und sind daher nicht im Hausmüll zu entsorgen, sondern im Handel oder bei den kommunalen Wertstoffhöfen abzugeben.

Nach Ansicht der DUH informiert IKEA auch in seinen Filialen nicht korrekt über die Rückgabemöglichkeiten alter Elektrogeräte. Stichproben der DUH ergaben, dass IKEA darauf verzichtet, im Eingangsbereich und an den Verkaufsstellen für Elektrogeräte, Verbraucher über Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Die Anfrage eines DUH-Mitarbeiters am Informations-Schalter, ob die Rückgabe eines Elektrokleingeräts möglich sei, verneinte das IKEA-Personal.

Die DUH fordert von IKEA, Kunden korrekt zu informieren und zudem vor Ort durch gut erkennbare Hinweistafeln aufzuklären. Im Internetauftritt wie Produktkatalog sollte IKEA über die Rückgabemöglichkeiten direkt bei der Produktdarstellung informieren.

Hintergrund:

Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher Elektrogeräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 cm in haushaltsüblichen Mengen und kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Rückgabe von Kleingeräten ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden – sie können auch bei anderen Unternehmen abgegeben werden, als bei denen sie gekauft wurden.

In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Um dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im Rahmen der WEEE2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2012/19/EU) die Handelsunternehmen verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt werden.

Links:

Rechte von Verbrauchern bei der Rückgabe von alten Elektrogeräten
Die Pflichten der Händler bei der Rücknahme von alten Elektrogeräten
Weiterführende Informationen zum ElektroG
Copyright Bild: Schaengel at the German language Wikipedia CC-BY-SA-3.0, via Wikimedia Commons

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
 
Philipp Sommer, Referent für Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf, Laura Holzäpfel
030 2400867-20, presse@duh.de

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