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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe begrüßt Ende der Klage gegen Berliner Pop-up-Radwege: Kommunen haben keine Ausrede mehr, Umwidmung von Autospuren in Radwege zu verweigern

Freitag, 19.02.2021 Dateien: 2

• Deutsche Umwelthilfe feiert Rücknahme der Klage nach vorangegangener Niederlage vor dem OVG Berlin-Brandenburg als „Richtungsentscheid für viele neue Radwege in deutschen Städten“

• „Das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der DUH bestätigt Rechtmäßigkeit von Pop-up-Maßnahmen und hat den Lackmustest bestanden“, so DUH-Geschäftsführer Resch

• DUH ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, weitere Städte und Gemeinden zu benennen, in denen die DUH Anträge auf Einrichtung von Pop-up-Radwegen stellen soll

© Peter Broytman / Qimby CC0

Berlin, 19.2.2021: Die Einstellung des Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen Pop-up-Radwege nach der zuvor erklärten Klagerücknahme eines AfD-Politikers feiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Richtungsentscheid für viele neue Radwege in deutschen Städten. Wenige Wochen zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einer ausführlich begründeten Entscheidung die Radwege als rechtmäßig angesehen. Die DUH fühlt sich insbesondere durch die OVG-Entscheidung in ihrer Position bestätigt, dass Pop-up-Radwege rechtlich möglich und notwendig sind. Der klagende Politiker hat nun daraus die Konsequenz gezogen und seine noch anhängige Klage zurückgenommen.

Ein aktuelles Gutachten im Auftrag der DUH belegt die Rechtmäßigkeit von kurzfristigen Pop-up-Maßnahmen. Das Gutachten der Kanzlei Geulen & Klinger – die auch im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung die Pop-up-Radwege vor dem OVG Berlin-Brandenburg erfolgreich verteidigt hat – bestätigt, dass Pop-up-Maßnahmen unabhängig von infektionsschutzrechtlichen Erwägungen zulässig sind. Städte können demnach rechtsgültig schnell und günstig Rad- und Fußverkehr fördern und städtischen Verkehr klimaverträglich und lebenswert gestalten.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit dem nun endgültigen Erfolg freuen wir uns über die damit geklärte, rechtliche „Freie Fahrt für sichere Radwege“. Damit verbleiben keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit von kurzfristig umgesetzten Pop-up-Radwegen. Wie unser Rechtsgutachten belegt, sind sie auch unabhängig von Corona zulässig und notwendig. Die Stadtverwaltungen haben nun keine Ausrede mehr, die notwendige Umwidmung von Straßenflächen in geschützte Radwege zu verweigern oder um Jahre zu verzögern. Die von vielen Kommunen geäußerten Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen sind mit der Einstellung des Klageverfahrens in Berlin endgültig hinfällig. Wir brauchen kurzfristig eine Verdopplung der Radwege und Halbierung der Zahl an Autos in unseren Städten. Wir ermutigen deshalb erneut die Menschen, uns Städte und Gemeinden zu nennen, in denen wir mit formalen Anträgen schnellstmöglich Pop-up-Radwege einfordern sollen.“

Während der SARS-CoV-2-Pandemie haben Städte europaweit Pop-up-Radwege sowie Straßen zum Spielen, Flanieren und Verweilen in kürzester Zeit umgesetzt. Im Rahmen der Aktion „Pop-up-Radwege Jetzt!“ hat die DUH bereits in 236 Städten und Gemeinden beantragt, Autospuren in Pop-up-Radwege und verkehrsberuhigte Straßen umzuwidmen sowie Tempo 30 innerorts einzuführen.

Das Rechtsgutachten wird im Rahmen des Projektes „Pop Up Republic – New Mobility Berlin“ erstellt, mit dem die DUH die Mobilitätswende in Berlin und ganz Deutschland beschleunigen möchte. Das Projekt erhält Fördermittel des ICLEI Action Funds.

Links:

  • Das Rechtsgutachten und eine Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie am Ende dieser Seite.
  • Zur Aktion „Pop-up-Radwege Jetzt!“: www.duh.de/pop-up-radwege-jetzt

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de 

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-72, saar@duh.de 

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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