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Pressemitteilung

Belland-Einwegbecher in den Bundesligastadien München, Frankfurt, Nürnberg und Hamburg ökologisch nachteiliger als entsprechende Mehrwegsysteme

Berlin, Sonntag, 13.08.2006

Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über Abmahnung und rechtliche Schritte der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Firma BellandVision – Umweltschützer fordern zukünftig Einblick in die Mengenstromnachweise

Wegen Falschaussagen zu einem nur behaupteten Recycling sowie falscher Materialkennzeichnung von Einweg-Trinkbechern hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) die Firma BellandVision in den vergangenen Wochen mehrfach abgemahnt. In den vier Bundesligastadien München, Nürnberg, Frankfurt und Hamburg werden Getränke nach Rechercheergebnissen der DUH nicht mehr in den tatsächlich umweltfreundlichen Mehrwegbechern, sondern in Einweg-Trinkbecher aus „Belland-Material“ vertrieben. Im Rahmen einer chemischen Analyse von Belland-Bechern mit den Schriftzügen „Coca Cola“ und „1860 München“ stellte das Deutsche Kunststoff Institut fest, dass diese – trotz anders lautender Kennzeichnung – aus dem Billigkunststoff  „Polystyrol“ und nicht aus dem sehr viel teureren BellandMaterial bestehen. Offensichtlich wird – wenn überhaupt – nur ein Teil der Becher aus „Belland-Wundermaterial“ hergestellt, das mit angeblich 150 Mio. Euro Entwicklungsaufwand (so das Nachrichtenmagazin „Der SPIEGEL“ in der aktuellen Ausgabe vom 14.8.2006) seit 1984 durch Belland vertrieben wird.

„Das sogenannte Belland-Materialsystem bleibt bislang den Nachweis schuldig, dass es tatsächlich im Kreislauf geführt wird“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Seit der erstmaligen Präsentation dieses Kunststoffs wurden nach Angaben von BellandVision erst ein bis zwei Tonnen Belland-Recyclat beim Fraunhofer Institut hergestellt. Dem Verbraucher suggeriert BellandVision hingegen, so ökologisch wie ein Mehrwegsystem zu sein. Zugleich handelt es sich damit nach Auffassung der DUH um einen wettbewerbs- und möglicherweise auch strafrechtlich relevanten Verstoß gegen geltendes Recht. Die DUH wird die zuständigen staatlichen Stellen auffordern, tätig zu werden und die eigenen Rechercheergebnisse zur Verfügung stellen.

In ihrer Eigenwerbung behauptet BellandVision „so ökologisch wie Mehrweg und ökonomisch wie Einweg“ zu sein. Seit Jahren bringt das Unternehmen Kunststoffprodukte in Verkehr, für die nach den Erkenntnissen der DUH keine laufende Recyclinganlage besteht. In ihrer von der DUH am 27. Juli 2006 erfolgreich abgemahnten Pressemitteilung vom 25. Juni 2004 hatte BellandVision sogar noch behauptet: „Das gebrauchte Material wird von dem Unternehmen selbst dann zurückgenommen, wenn es zusammen mit anderen Verpackungen und organischen Essensresten vermischt angefallen ist. … Seine ökonomischen und ökologischen Vorteile entfaltet das Material jedoch immer dann, wenn es nach Gebrauch nicht beseitigt, sondern dem Kreislauf weitere Male zugeführt wird. Je öfter BELLAND®Material dann den Kreislauf durchläuft, desto höher ist der ökonomische und ökologische Nutzen für den Hersteller und den Caterer. Der technische Verschleiß von BELLAND®-Material wird durch den Anteil an Neuware ausgeglichen, der durch Mengenverluste bei der Erfassungslogistik sowieso erforderlich ist. Durch ein Eigeninteresse des Veranstalters an der Wiederverwendung und die damit einhergehenden sinkenden Kosten ist Catering-Geschirr aus BELLAND®Material in Bezug auf die Nachhaltigkeit dem Wettbewerb deutlich überlegen.“  Bezeichnenderweise hat BellandVision neben vielen anderen Aussagen auch diese Pressemitteilung nunmehr aus dem Netz genommen. Tatsächlich bestätigt BellandVision in Schreiben an die DUH, dass bis heute keine laufende Recyanlage besteht. Für ihre seit Jahren angeblich kurz vor der Fertigstellung stehende Recyclinganlage in Rudolstadt hat BellandVision laut Schreiben vom 4. August 2006 gar erst „in dieser Woche“ den Bauantrag gestellt.

Die Verpackungsverordnung fordert für die Verwertung von Kunststoffen die werkstoffliche Verwertung für mindestens 36 Prozent. Nach ihren eigenen Angaben hat BellandVision in den vergangenen 22 Jahren ganze zwei Tonnen Belland Recyclat in der angeblich für 300 Jahrestonnen ausgelegten Recycling-Anlage hergestellt. Dies ist bei einem Bechergewicht von 11,5 Gramm das Material für ganze 180.000 Becher. Allein in den vergangenen 12 Monaten rechnet die DUH mit 3 – 5 Mio. Plastikbechern, die BellandVision in den Fußballstadien von München, Frankfurt und Nürnberg in Verkehr gebracht hat.

Laut den Belland-Schreiben vom 1. und 4. August 2006 soll die in Rudolstadt „wieder aufzubauende“ Recycling-Anlage aus dem Fraunhofer-Institut eine Kapazität von 250 – 300 Jahrestonnen haben. Wenn dies so ist – warum erfolgte dann kein Recycling des bisher angefallenen Plastikmülls in der bestehenden Anlage? Laut SPIEGEL lagert die Recyclinganlage seit Jahren in Einzelteile zerlegt in der Scheune eines Bauernhofs und wurde zuletzt 1998 für Becher des damaligen Kirchentags genutzt. BellandVision GmbH gab zudem schriftlich die „thermische Verwertung“ – also Verbrennung - von Belland Material in der Vergangenheit zu. Die DUH geht zudem Hinweisen nach, dass die Verbrennung von mit Belland-Bechern verunreinigtem Stadion-Müll bis in die jüngste Zeit erfolgte.

Der für BellandVision zuständige Freistaat Bayern hat bislang offensichtlich keinen der vorgelegten Mengenstromnachweise beanstandet. Besonders peinlich: BellandVision hat im November 2004 die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Umwelt und Gesundheit von Landesumweltminister Werner Schnappauf (CSU) erhalten. Die DUH fordert daher, im Rahmen der derzeitigen Novellierung der Verpackungsverordnung sicherzustellen, dass Umwelt- und Verbraucherorganisationen vollen Einblick in die jährlich abzugebenden Mengenstromnachweise nehmen können.

Möglicherweise strafrechtliche Tatbestände kann schließlich der von BellandVision mit Schreiben vom 4. August 2006 zugegebene Einsatz von Polystyrolbechern aufwerfen. Die Erklärung, dabei handele es sich um einen bei der Einführung von innovativen Produkten üblichen Vorgang, über Blindproben die Verbraucherakzeptanz zu testen, wertet die DUH als reine Schutzbehauptung.

Nur bei einem der aktuell untersuchten Belland-Becher – dem (gelblichen) Bayern München Becher – vermutet die DUH den Einsatz des so genannten Belland-Materials. Dieser weist in Längsachse in die Länge gezogene blasenähnliche Einschlüsse auf. Dies ist ein Hinweis auf Verarbeitungsprobleme, die bereits mehrfach von Belland-Material berichtet wurden. Ein weiterer untersuchter, in der Münchner Fußball-Arena eingesetzte Belland-Becher mit Aufdruck, so z. B. der (weiß-klarsichtige) 1860er Becher, ist nach den aktuellen chemischen Analysen ebenso aus Polystyrol hergestellt wie der „Coca Cola Allianz Arena Becher“.

Sollten die Polystyrol-Becher wirklich als „Blindversuch“ taugen, so müssten sie alle dieselbe Einfärbung haben und eine PS-Kennzeichnung tragen. Warum hat BellandVision dann die aus Polystyrol bestehenden Becher nicht ebenfalls gelblich eingefärbt? Liegt es daran, dass eine gelbliche Verfärbung unerwünscht, da unästhetisch ist? Was ist der Sinn eines angeblichen „Blindversuchs“, bei dem Polystyrol-Einwegbecher mit dem Symbol für BellandMaterials zum Einsatz kommen?

Die DUH hatte BellandVision ultimativ aufgefordert, die falsche Kennzeichnung von Polystyrol-Bechern als angebliche Belland-Material-Becher bis zum 11. August 2006, 16 Uhr zu unterlassen und dies der DUH schriftlich zu bestätigen und zu belegen, dass Becher aus Polystyrol mit Belland-Material-Kennzeichnung nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Durch unzutreffende Kennzeichnung verschafft sich BellandVision damit einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten. Sollte sich zudem herausstellen, dass BellandVision die nach VerpackV vorgeschriebenen Verwertungsquoten nicht einhält, so handelt es sich dabei (lt § 15 Nr. 6) um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen von bis zu 50.000 € geahndet werden kann (§ 61 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 61 Abs. 3 Krw-/AbfG).

Nachdem diese Frist ergebnislos verstrichen ist, wird die DUH nun die zuständigen Vollzugsorgane der Länder auffordern, entsprechend tätig zu werden. Darüber hinaus sind wettbewerbsrechtliche Anträge auf Abgabe einer Strafbewehrten Unterlassungserklärung durch Wettbewerber sehr wahrscheinlich.

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell
Tel.: Mobil.: 0171/ 3649170, Fax.: 0 77 32/ 9995-77, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Deutsche Umwelthilfe e.V., Neue Promenade 3/Hackescher Markt 4,
10178 Berlin
Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60 577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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