Energy Sharing: Die Energie der Zukunft als Gemeinschaftsprojekt
Ein Zauberwort der dezentralen Energiewende lautet Energy Sharing. Mit dem unkomplizierten Teilen von gemeinsam produziertem, überschüssigem Strom aus erneuerbaren Energien sind viele Hoffnungen verbunden -insbesondere hinsichtlich Teilhabe, Akzeptanz und regionaler Wertschöpfung.
Bereits 2018 hat die EU die Voraussetzungen für Energy Sharing in den Mitgliedstaaten geschaffen. Laut einem aktuellen Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz soll in Deutschland vor allem der Peer-to-Peer-Handel mit Überschussstrom aus privaten Photovoltaik-Anlagen 2026 kommen. Wie auch die EU verstehen wir unter Energy Sharing aber noch viel mehr: Das zeitgleiche Erzeugen, Verbrauchen und Teilen von Grünstrom aus gemeinschaftlich betriebenen Photovoltaik- und Windenergieanlagen, sogenannten Bürgerenergie-Anlagen, in einer bestimmten Region.
Energy Sharing bietet aus unserer Sicht vielfältige Potenziale, u. a.:
- Teilhabe: Energy Sharing ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern – insbesondere auch Menschen ohne Wohneigentum – und öffentlichen Einrichtungen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen teilzunehmen. Dies befördert die Akzeptanz.
- Beschleunigter Ausbau: Durch die aktive Beteiligung vieler Haushalte und Unternehmen kann der Ausbau der Erneuerbaren Energien durch Energy Sharing beschleunigt werden.
- Regionale Wertschöpfung: Durch die Regionalisierung von Energieerzeugung und -verbrauch führt Energy Sharing zu volkswirtschaftlichen Gewinnen vor Ort.
- Demokratisierung: Bürgerinnen und Bürger können durch demokratische Mitspracherechte Teil des Gemeinschaftsprojekts Energiewende werden und dessen Verlauf mitbestimmen.
- Bewusstseinsbildung: Energy Sharing fördert die Identifikation der Bürgerinnen und Bürgern mit dem gemeinsamen Projekt Energiewende.
Was fordert die DUH?
Die Bundesregierung selbst hat wieder und wieder betont, wie wichtig Teilhabe und Akzeptanz für den Erfolg der Energiewende – im ökologischen als auch sozialen Sinne – ist. Schließlich versuchen rechte Kräfte derzeit aktiv, Unsicherheiten unter den Bürgerinnen und Bürgern – gerade hinsichtlich der Energiewende – zu schüren und zu verstärken. Das derzeit geplante Gesetz zur Einführung von Energy Sharing (§ 42c EnWG) dient leider nur der Umsetzung von Minimalanforderungen aus EU-Recht und weist Leerstellen hinsichtlich der praktischen Umsetzung und wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Konzeptes auf. Das gesellschaftliche Potential zur Demokratisierung des Energiesystems wird damit verfehlt.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- bessere Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Akteurinnen und Akteuren aus der Bürgerenergie-Szene und vulnerablen Haushalten
- die Einführung eines finanziellen Anreizes für Energy-Sharing-Strom (Prämie oder Reduktion der Netzentgelte), um Energy Sharing zu einem relevanten Versorgungskonzept vor Ort bzw. in der Region zu machen eine rasche Umsetzung bereits 2025
- die Ermöglichung von verteilnetzübergreifendem Energy Sharing in Anlehnung an das Regionalnachweisregisters (50km-Umkreis)
Was kann ich tun?
- Bürgerenergie-Genossenschaften und Dachverbänden beitreten und sich für politische Veränderungen engagieren
- Beim Netzbetreiber den Einbau eines Smart Meters forcieren, um schneller an Energy Sharing teilnehmen zu können
- Petitionen initiieren oder unterstützen und damit zum Beispiel das Recht auf resiliente Energieversorgung gegenüber der Politik einfordern
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Kontakt
Rupert Wronski
Stellv. Leiter Kommunaler Umweltschutz
Tel.: 07732 9995-30
E-Mail: Mail schreiben