Am 5. Juni ist der Weltumwelttag der Vereinten Nationen – Kommentar von Sascha Müller-Kraenner zur Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung
Am 11. März trat die Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung in Kraft, die ausgediente Wärmedämmung aus Polystyrol als gefährlichen Abfall deklariert. Grund für die Neubewertung ist die Chemikalie HBCD, die für Jahrzehnte als Flammschutzmittel für Polystyrol diente. Ihre umwelttoxischen Eigenschaften sind seit langem bekannt. Im Jahr 2014 wurde der Stoff durch ein Übereinkommen der Vereinten Nationen weltweit verboten. Alternative Brandhemmer gibt es bereits seit mehreren Jahren. Die DUH hält es für unverantwortlich, dass Hersteller von Polystyrol-Dämmstoffen das Umweltgift immer noch – aufgrund einer Zulassung der EU Kommission bis August 2017 – verwenden dürfen. Nach langem Zögern griff der deutsche Gesetzgeber zumindest bei deren Entsorgung ein. Die Novellierung wurde zwar verabschiedet, bloß die Verbraucher wurden darüber noch nicht informiert. Bis 2012 sind in Deutschland etwa 340 Millionen m3 Polystyrol mit Verwendung von ca. 60 Kilotonnen HBCD verbaut worden. Künftig müssen die in Sondermüllanlagen verbrannt werden, deren zusätzlichen Kosten am Ende die Verbraucher zahlen müssen. Die Regelung gilt erst ab 30. September 2016.