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Pressemitteilung

Umfrage der Deutschen Umwelthilfe zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung: Wenige und mangelhafte Kontrollen durch Bundesländer heizen Klimakrise weiter an

Montag, 02.08.2021

• Versäumnisse der Bundesländer beim Vollzug fördern Missachtung gesetzlicher Pflichten zur Getrenntsammlung und klimaschädliche Verbrennung von Gewerbeabfällen

• Konsequente Durchsetzung bestehender Regeln der Gewerbeabfallverordnung könnte jährlich bis zu 2,9 Millionen Tonnen CO2 einsparen

• DUH fordert flächendeckende Kontrollen von Abfallerzeugern und Sanktionen bei Verstößen

© eyetronic/ Fotolia

Berlin, 2.8.2021: Die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung wird fünf Jahre nach ihrer Novellierung noch immer nur eingeschränkt oder gar nicht kontrolliert. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter den für den Vollzug verantwortlichen Bundesländern. Durch die Versäumnisse befördern die Bundesländer die Missachtung gesetzlicher Pflichten zur getrennten Wertstoffsammlung durch Gewerbetreibende und im Ergebnis auch die klimaschädliche Verbrennung von Gewerbeabfällen. Würden die Vollzugsbehörden die bestehenden Regeln der Gewerbeabfallverordnung konsequent durchsetzen, könnten jährlich bis zu 1,4 Millionen Tonnen gemischte Gewerbeabfälle der Verbrennung entzogen und recycelt werden. Das entspricht einem Einsparpotential von bis zu 2,9 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.

Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, sagt: „Die Ergebnisse unserer Umfrage zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung sind ernüchternd. Die vor nunmehr fünf Jahren überarbeitete Gewerbeabfallverordnung läuft Gefahr, das Schicksal ihrer Vorgängerregelung zu teilen und als bürokratischer Papiertiger zu enden. Die Bundesländer müssen jetzt flächendeckend Abfallerzeuger kontrollieren und bei Verstößen sanktionieren. Jeder Beitrag zum Klimaschutz wird dringend benötigt, um die nachgeschärften Klimaziele der Bundesregierung auch zu erreichen. Gewerbeabfälle dürfen nicht länger ordnungswidrig gemischt erfasst, das Recycling erschwert und der klimaschädlichen Verbrennung Vorschub geleistet werden.“

Damit Wertstoffe von Gewerbetreibenden klimafreundlich und ressourcenschonend recycelt werden können, müssen diese zunächst sachgerecht gesammelt werden. Je besser dabei die gesetzlich vorgeschriebene Getrenntsammlung umgesetzt wird, desto besser ist das Recyclingergebnis und somit auch der Beitrag zur Klimaentlastung. Aufgrund oftmals nur sporadischer Kontrollen zur Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung missachten jedoch viele Gewerbetreibende die Verpflichtung zur getrennten Abfallsammlung. Nicht getrennt erfasste Gewerbeabfälle müssen aufwändig sortiert werden und lassen sich zudem nur schwer recyceln.

Laut der DUH-Umfrage verfügen einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Thüringen offenbar über keinerlei Informationen darüber, ob und wie die unteren Abfallbehörden die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung kontrollieren. Das Land Bremen wollte sich zum Vollzug nicht einmal äußern. Oft gibt es nur anlassbezogene Schreibtischkontrollen und auf quantitative sowie qualitative Vorgaben zu den Prüfungen wird verzichtet.

„Umweltgesetze müssen wirksam kontrolliert und sanktioniert werden, sonst nimmt sie keiner ernst. Gewerbetreibende müssen die Gewissheit haben, dass die Abfalltrennung, wie sie in Privathaushalten ohnehin schon lange üblich ist, auch bei kleinen und mittelständischen Gewerbebetrieben in der Breite umgesetzt wird. Indem Behörden die Abfalltrennung im gewerblichen Bereich kaum kontrollieren, verschaffen sie nicht ordnungsgemäß handelnden Akteuren einen Wettbewerbsvorteil. Das demotiviert Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten und verstärkt ordnungswidriges Verhalten“, kritisiert Fischer.

Dass es auch anders geht, belegen die Antworten der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Hier gibt es beispielsweise Dienstberatungen mit den Vollzugsbehörden, Checklisten für Kontrollen, landeseigene Arbeitshilfen und eigene Überwachungskonzepte von Kreisen und kreisfreien Städten. Bei der Feststellung von Verstößen und der Eröffnung von Bußgeldverfahren liegen laut den Antworten der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern bundesweit vorne.

Links:

Informationen zur Sammlung und dem Recycling von Gewerbeabfällen: https://www.duh.de/projekte/gewerbeabfaelle/

Kontakt:

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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