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Pressemitteilung

Novelle des Elektrogesetzes: Ohne Eingriff des Bundesrates droht Vertragsverletzungsverfahren der EU

Dienstag, 19.01.2021 Dateien: 1

• Gesetz der Bundesregierung wird EU-Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent verfehlen

• Deutsche Umwelthilfe fordert gesetzliche Verpflichtung der Hersteller zur Erfüllung der Sammelquote und Rücknahmepflicht auch für Händler mit geringerer Verkaufsfläche

• Illegaler Import von Elektrogeräten über Amazon, Wish & Co. muss gestoppt werden

© DUH

Berlin, 19.1.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor einem Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland, wenn der Bundesrat nicht eingreift und Änderungen am Elektrogesetz der Bundesregierung einfordert. Die Novelle genügt nicht, um das seit 2019 geltende gesetzliche Sammelziel von 65 Prozent zu erreichen. 2018 erreichte Deutschland lediglich eine Elektroschrott-Sammelquote von 43,1 Prozent und nach vorläufigen Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register wird die Sammelquote in 2019 weiter absinken. Der Bundesrat befasst sich am 12. Februar mit der Gesetzesnovelle. Falsch entsorgter Elektroschrott schadet durch austretende Schadstoffe der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.

„Wenn der Bundesrat keine Verbesserung des Elektrogesetzes durchsetzt, werden weiterhin Berge an Elektroschrott illegal entsorgt oder exportiert, mit massiven Auswirkungen auf unsere Umwelt und Gesundheit. Die Hersteller müssen deshalb zur Erfüllung der Sammelquote verpflichtet werden – anders ist das gesetzliche Sammelziel von 65 Prozent nicht zu erreichen. Ansonsten droht Deutschland ein teures Vertragsverletzungsverfahren der EU. Alle Händler, die Elektrogeräte verkaufen, sollten auch entsprechende Altgeräte zurücknehmen müssen. Es braucht außerdem mehr Transparenz bei den erreichten Sammelquoten. Deshalb fordern wir, dass Händler und Hersteller ihre Quoten veröffentlichen müssen“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Die DUH begrüßt in der Novelle des Elektrogesetzes, dass Supermärkte, die Elektrogeräte verkaufen, zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet werden sollen. Anstatt aber lediglich Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern zu verpflichten, sollten alle Märkte bei Verkauf eines Elektrogeräts ein ähnliches Altgerät zurücknehmen müssen. Händler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 100 Quadratmetern sollten Altgeräte bis 50 Zentimeter auch unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts zurücknehmen müssen.

Die vorgeschlagene Pflicht für Online-Marktplätze wie Amazon, Wish und Co., bei den Anbietern auf den Plattformen die ordnungsgemäße Registrierung zu überprüfen, stellt aus Sicht der DUH zwar eine Verbesserung dar, greift jedoch zu kurz. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband kritisiert insbesondere, dass die Plattformen die Erfüllung der Rücknahme- und Informationspflichten nicht überprüfen müssen. So können die einzelnen Händler weiterhin unrechtmäßig die Rückgabe von Altgeräten ablehnen, ohne dass ihnen Konsequenzen drohen.

„Es darf nicht sein, dass außereuropäische Anbieter auf Online-Marktplätzen die Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften des Elektrogesetzes umgehen können. Sind die Anbieter nicht greifbar, muss die Plattform selbst rechtlich an die Stelle des Inverkehrbringers und Vertreibers treten. Andernfalls verschaffen sich die Anbieter einen unfairen Wettbewerbsvorteil auf Kosten ordnungsgemäß arbeitender Händler und lassen Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Elektroschrott allein“, kritisiert Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Kritisch sieht die DUH auch, dass das Elektrogesetz kaum Vorgaben an die Langlebigkeit und Reparierbarkeit von Elektrogeräten trifft. So sollten Batterien und Lampen durch Verbraucherinnen und Verbraucher einfach austauschbar sein. Bei der Abgabe der Altgeräte zur Entsorgung sollte es zudem verpflichtend sein, nicht nur Batterien, sondern auch Leuchtmittel zu entnehmen, sofern dies zerstörungsfrei möglich ist und die Geräte nicht für eine Wiederverwendung separiert werden. Andernfalls droht die Freisetzung von Quecksilber durch brechende Lampen.

Weiterhin ruft die DUH den Bundesrat dazu auf, die unsachgemäße Entsorgung FCKW-haltiger Kühlgeräte zu beenden und die EU-Mindeststandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 verbindlich im Elektrogesetz festzulegen. Eine im Auftrag der EU-Kommission durchgeführte Studie stellte kürzlich fest, dass durch die Standards europaweit 6,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden können. Auf Deutschland entfällt hierbei ein Anteil von mehr als einer Million Tonnen CO2.

Links:

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, 0151 74463368, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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