Pressemitteilung
Novelle des EEG: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Förderung der Verbrennung von Bioabfällen als unökologisch
Berlin, 24.9.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt bei der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor einer klimaschädlichen Fehlentwicklung durch die Verbrennung von Bioabfällen. Der Umbau ehemaliger Kohlekraftwerke in Abfallverbrennungsanlagen setzt in Kombination mit einer im EEG vorgesehenen finanziellen Förderung der Verbrennung von Bioabfällen falsche Anreize. Bioabfälle sind besonders werthaltig und sollten im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes vergärt und kompostiert, jedoch nicht verfeuert werden. Die DUH fordert deshalb eine Änderung der Definition anerkannter Biomasse für die EEG-Förderung.
„Die Verbrennung von Bioabfällen steht im Widerspruch zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung. Die finanzielle Förderung der Verbrennung von Bioabfällen ist fatal für den Klimaschutz und führt die gesetzlich vorgeschriebene Bioabfallsammlung ad absurdum. Der beschlossene Kohleausstieg führt zudem zur kontraproduktiven Umrüstung von Kohlekraftwerken zu Müllverbrennungsanlagen. Das verschärft die politischen Fehlanreize zusätzlich. Wirtschaftsminister Peter Altmaier muss die finanzielle Förderung der Verbrennung von Bioabfällen über das EEG ausschließen“, fordert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Sowohl das europäische Recht, als auch das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz legen für getrennt erfasste Bioabfälle vorrangig eine stoffliche Verwertung fest. Am klimafreundlichsten ist es, wenn der Humus aus Bioabfällen als CO2-Senke und zur Bodenverbesserung genutzt wird. Auch mittels Vergärung kann umweltfreundlich Bioenergie entstehen. Die richtige Verwertung der Bioabfälle sowie eine konsequente und verbraucherfreundliche Bioabfallsammlung könnten deutschlandweit etwa 740.000 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.
„Die geltende Abfallhierarchie stellt aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes die stoffliche Verwertung über die energetische. Daher ist es nicht mit den Prinzipien und Vorgaben der Kreislaufwirtschaft vereinbar, wenn über das EEG die Verbrennung von Bioabfällen finanziell gefördert werden soll. Ebenfalls berücksichtigt werden sollte die Ressourcennutzung von Nährstoffen, die bei der Bioabfallbehandlung in den Kreislauf zurückgeführt werden“, erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
In der Biomasseverordnung wird die für eine EEG-Förderung anerkannte Biomasse beschrieben. Dort werden auch Bioabfälle aufgeführt. Hierbei handelt es sich in der Regel um getrennt erfasste Bioabfälle aus der kommunalen Abfallsammlung. Durch eine Änderung der Formulierungen sollte die anerkannte Biomasse für die EEG-Förderung so definiert werden, dass darunter nur noch durch anaerobe Vergärung erzeugtes Biogas und daraus resultierende Folge- und Nebenprodukte verstanden werden können. Durch diese Anpassung der Biomasseverordnung kann der finanziellen Förderung der Verbrennung von wertvollen Bioabfällen ein Riegel vorgeschoben werden.
Hintergrund:
Aus Küchenabfällen, Gartenschnitt und Co. kann wertvoller Kompost für die Landwirtschaft, den Garten sowie über Vergärung umweltfreundliche Energie gewonnen werden. Bioabfälle ersetzen die energieintensive Herstellung von Kunstdünger und die Nutzung fossiler Energieträger. Mit diesen positiven Effekten auf die Umwelt und das Klima sind Bioabfälle echte Alleskönner und müssen richtig getrennt werden.
Links:
Informationen zu Bioabfällen https://www.duh.de/themen/recycling/wertstoffe/bioabfall/
Kontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de