Pressemitteilung
Novelle des Batteriegesetzes: Deutsche Umwelthilfe fordert ehrgeizigere und verbindliche Sammel- und Recyclingziele für ausgediente Batterien
Berlin, 16.7.2019: Die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagenen Änderungen am Batteriegesetz (BattG) sind nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nicht geeignet, die überwiegend illegale Entsorgung und die zunehmende Brandproblematik bei Gerätebatterien zu lösen. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband bemängelt insbesondere die Beibehaltung der viel zu niedrigen gesetzlichen Sammelquote von nur 45 Prozent und den völlig unzureichenden Ansatz für ein besseres Ökodesign.
„Mehr als jede zweite Altbatterie – ob lose oder fest verbaut – in Smartphones, Spielzeug und anderen Elektrogeräten wird illegal, zum Beispiel über den Restmüll, entsorgt. Damit steht Deutschland schlechter da als jedes unserer Nachbarländer. Da viele dieser Batterien Schadstoffe und Schwermetalle enthalten, führt dies zu ernsthaften Gefahren für unsere Gesundheit und die Umwelt. Die sich in letzter Zeit häufenden Brandfälle durch Lithium-Ionen-Batterien zeigen, dass deren korrekte Sammlung dringend verbessert werden muss. Durch die geplante Beibehaltung der peinlich niedrigen Sammelquote von nur 45 Prozent verpasst Deutschland einmal mehr die Vorreiterrolle beim Aufbau einer wirklichen Kreislaufführung der Materialien aus batterieelektrischen Systemen“, kritisiert der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch.
Zwar erreichte Deutschland 2017 die vorgegebene Sammelquote mit 45,1 Prozent knapp, liegt damit aber sowohl unter dem EU-Durchschnitt als auch deutlich unter den erreichten Sammelquoten aller deutschen Nachbarländer. So erreichte Belgien bereits in 2017 eine Sammelquote von 60,6 Prozent und Polen eine Quote von 66 Prozent. Nach Einschätzung der DUH ist eine Anhebung der gesetzlichen Sammelquote für Gerätebatterien auf 65 Prozent ab 2020 und 85 Prozent ab 2022 dringend geboten.
Zur Erhöhung der Sammelwerte sollten am Verkaufsregal oder auf der jeweiligen Produktwebseite Entsorgungshinweise angegeben werden müssen. Hersteller sollten verpflichtet werden, wirksame Aufklärungskampagnen zu finanzieren. Damit Batterien nicht länger illegal entsorgt werden, führt aus Sicht der DUH jedoch kein Weg an einem Pfandsystem für Gerätebatterien vorbei. Hier steht die Bundesregierung in der Pflicht, einen Umsetzungsplan vorzulegen.
„Wir brauchen Mindestanforderungen an das Ökodesign von Batterien. Etwa, dass die Batterien einfach austauschbar sind, damit sie im Schadensfall ersetzt oder vor der Entsorgung entnommen werden können. Darüber hinaus sollte die Umweltfreundlichkeit von Gerätebatterien durch ein Anreizsystem verbessert werden, das beispielsweise wiederaufladbare Batterien und solche mit einem hohen Anteil an Recyclingmaterialien belohnt. Wiederaufladbare Akkus müssen gegenüber nur einmal nutzbaren Batterien günstiger werden“, fordert Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH.
Das im aktuellen Änderungsentwurf des BattG vorgesehene Anreizmodell zur Stärkung der ökologischen Gestaltung der Batterien wird laut DUH kaum wirksam sein, da die Anbieter von Rücknahmesystemen über die Ausgestaltung der Anreize entscheiden dürfen. Da diese Anbieter im Wettbewerb zueinanderstehen, würden Hersteller umweltschädlicher Batterien bei höheren Beteiligungskosten an einem Rücknahmesystem schlicht zu einem System mit günstigeren Konditionen wechseln. Es ist also ein Wettbewerb um den niedrigsten Anreiz zu Lasten der Umwelt und des Ökodesigns zu erwarten. Stattdessen sollte das BattG ein Anreizmodell enthalten, das ein einheitliches Bonus-Malus-System zur Förderung besonders umweltfreundlicher Batterien festlegt.
„Immer mehr Batterien werden für mobile Elektrogeräte eingesetzt. Bereits in den letzten zwei Jahren stieg der Anteil an in Verkehr gebrachten Gerätebatterien um 15 Prozent. Besonders problematisch ist, dass die Menge vergleichsweise umweltfreundlicher wiederaufladbarer Akkus im letzten Jahr zurückgegangen ist, während die Menge nur einmal verwendbarer Batterien gestiegen ist“, erklärt Sommer.
2018 wurden in Deutschland 52.159 Tonnen Gerätebatterien in Verkehr gebracht, davon handelte es sich mit 37.124 Tonnen zum größten Teil um nicht wiederaufladbare Batterien. „Wer die Wahl hat, sollte ein Elektrogerät ganz ohne Batterie oder Akku, sondern mit Netzbetrieb wählen. Für mobile Geräte sollten Verbraucher wiederaufladbare Akkus den einmal nutzbaren Batterien ganz klar vorziehen“, sagt Sommer.
Nach den Plänen des Bundesumweltministeriums soll für Lithium-Ionen-Batterien weiterhin das bereits seit 2011 gültige, zu niedrige Recyclingziel von 50 Prozent gelten. „Anbetracht der massiven Umweltauswirkungen bei der Gewinnung von Metallen wie Lithium, Kobalt und Aluminium für die Batterieproduktion muss das Recycling von Lithium-Ionen-Batterien deutlich verstärkt werden. Die allgemeinen Recyclingquoten sollten deutlich erhöht und für das Recycling von Lithium ein separates ambitioniertes Ziel festgelegt werden“, fordert Resch.
Links:
Hintergrundinformationen zum Kauf, zur Rückgabe und zum Öko-Design von Elektrogeräten: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, sommer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de