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Pressemitteilung

Neues Elektrogesetz ist keine Lösung: Deutsche Umwelthilfe fordert stärkeres Vorgehen gegen Elektroschrottproblem

Freitag, 07.05.2021

• Menge verkaufter Elektrogeräte erreicht mit knapp 2,6 Millionen Tonnen neuen Höchststand

• Weniger als die Hälfte der Altgeräte wird gesammelt, nur ein Prozent wiederverwendet

• Elektrogesetz heute im Bundesrat verabschiedet: Angeordnete Sammlung von Elektroschrott in Supermärkten wird nicht ausreichen, um EU-Ziel von 65 Prozent zu erreichen

• Deutsche Umwelthilfe fordert verbindliche Sammelziele für Hersteller, Recht auf Reparatur und Festlegung europäischer Entsorgungsstandards beim Kühlgeräterecycling

© DUH

Berlin, 7.5.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) übt scharfe Kritik an der heute im Bundesrat beschlossenen Novelle des Elektrogesetzes, das Anfang 2022 in Kraft tritt. Das Gesetz verhindert weder den zunehmenden Wegwerfcharakter vieler Elektrogeräte, noch ist es geeignet, um das EU-Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent zu erreichen. Eine Erfassung von Elektroaltgeräten ist jedoch die Voraussetzung dafür, dass diese zur Wiederverwendung aufbereitet, durch ein Recycling Wertstoffe genutzt und somit auch Klimagasemissionen vermieden werden. Auch sind wichtige EU-Entsorgungsnormen (EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4) für das extrem klimarelevante Kühlgeräterecycling nicht vollständig in das Gesetz übernommen worden. Dies ist jedoch dringend notwendig, weil nach Einschätzung des Umweltverbandes durch eine nicht sachgerechte Kühlgeräteentsorgung hierzulande hochwirksame Klimagase in erheblichen Mengen freigesetzt werden. Für die Entlastung von Klima und Umwelt braucht es langlebige Elektrogeräte, einfache Sammelmöglichkeiten und eine Förderung der Wiederverwendung und Reparatur. Die DUH fordert alle deutschen Parteien dazu auf, die grundlegende Überarbeitung des Gesetzes zum Bestandteil ihrer Wahlversprechen zu machen.

„Nach dem Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts müssen endlich wirksame Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Hierzu gehört auch eine konsequente und verbraucherfreundliche Sammlung von Elektroaltgeräten, von denen mehr als 1,6 Millionen Tonnen pro Jahr anfallen. Es ist deshalb besonders bedauerlich, dass die heute beschlossene Novelle des Elektrogesetzes keinen ausreichenden Beitrag zur Erreichung der gesetzlichen Sammelziele für Elektroschrott leistet. Die Sammelpflicht wurde lediglich auf sehr große Supermärkte ausgeweitet und nimmt, anders als von der EU vorgegeben, nicht alle Elektrohändler in die Pflicht. Solange das EU-Sammelziel für Elektroschrott nicht von Herstellern erfüllt werden muss und eine Nichterreichung ohne Konsequenzen bleibt, werden weiter massenhaft wertvolle Ressourcen verloren gehen, Schadstoffe freigesetzt und das Klima belastet. Deshalb muss es eine der ersten Aufgaben der neuen Bundesregierung sein, das Elektrogesetz grundlegend zu überarbeiten“, sagt Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Zu begrüßen ist, dass ab Juli 2022 auch Supermärkte, die Elektrogeräte verkaufen, zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet sind – allerdings nur solche mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern. Nach Ansicht der DUH sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf eines neuen Geräts jedoch immer ein entsprechendes Altgerät abgeben können. Darüber hinaus fordert die DUH eine Pflicht zur Rücknahme von kleinen Altgeräten wie Rasierern und Handys für Vertreiber von Elektrogeräten ab einer Gesamtfläche von 100 Quadratmetern, ganz unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts. Die von der EU vorgegebene Sammelquote wurde bereits 2019 um mehr als 20 Prozent unterschritten, da sie nicht für Geschäfte oder Unternehmen gilt. Damit die Quote zukünftig erreicht wird, muss sie für Hersteller gesetzlich vorgeschrieben sein und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden.

„Besonders unverständlich ist, dass die europäischen Entsorgungsstandards für das Kühlgeräterecycling nicht im Gesetz vorgegeben werden. Dabei belegt eine von der EU Kommission beauftragte Studie, dass durch die Einhaltung der EU-Standards mehr als sechs Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart werden könnten. Viele andere EU-Staaten, wie die Niederlande, Frankreich oder Irland haben die EU-Standards längst gesetzlich verankert. Nur Deutschland verpasst mal wieder die Chance für mehr Klimaschutz“, kritisiert Philipp Sommer, stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

In Frankreich ist die Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit vieler Elektrogeräte seit Anfang 2021 für Verbraucherinnen und Verbraucher klar gekennzeichnet und ersichtlich. Das neue Elektrogesetz in Deutschland setzt hier kaum Vorgaben. Nach Ansicht der DUH muss ein Recht auf Reparatur nicht nur die einfache Austauschbarkeit von Batterien und Lampen, sondern auch die Verfügbarkeit von kostengünstigen Ersatzteilen und Software-Updates sicherstellen. Damit mehr Altgeräte repariert und aufbereitet werden, muss jedes Gerät geprüft und nach Möglichkeit wiederverwendet werden. Derzeit passiert das nur bei weniger als einem Prozent der Altgeräte.

Link:
DUH-Stellungnahme zur Novelle des Elektrogesetzes: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/

Kontakt:
Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Philipp Sommer, stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 74463368, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:
Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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