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Pressemitteilung

Neues Batteriegesetz floppt: Nicht mal die niedrige Sammelmenge von 50 Prozent wird erreicht

Donnerstag, 23.06.2022

• Im Jahr 2021 wurden nur rund 48 Prozent der Gerätebatterien in Deutschland ordnungsgemäß gesammelt und einem Recycling zugeführt

• Schlechte Sammlung von Altbatterien führt zu Ressourcenverschwendung und Gefahren durch illegale Entsorgung

• Deutsche Umwelthilfe fordert schnelle Überarbeitung des Batteriegesetzes mit Kostenausgleich für vorbildliche Sammelsysteme, Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus und höheren Sammelzielen

© Dmitry Naumov - stock.adobe.com

Berlin, 23.6.2022: In Deutschland wird die beschämend niedrige Sammelquote von nur 50 Prozent für Gerätebatterien nicht erreicht. Dies belegen aktuelle Zahlen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) basierend auf Angaben der Batteriesammelsysteme. Demnach wurden in 2021 nur rund 48 Prozent der Gerätebatterien ordnungsgemäß erfasst. 2019 waren es noch 52 Prozent. Die Sammelmenge von Lithium-Ionen-Akkus ist, bei einer angenommenen Lebensdauer von fünf bis sieben Jahren, mit rund 32 Prozent sogar noch niedriger. Das vom Bundesumweltministerium – mit dem seit dem 1. Januar 2021 gültigen neuen Batteriegesetz – erklärte Ziel, die Sammelmengen von Batterien zu erhöhen und die Kreislaufführung zu stärken, ist nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes krachend gescheitert. Die DUH fordert Umweltministerin Steffi Lemke deshalb auf, das Batteriegesetz schnell zu überarbeiten und deshalb einen Kostenausgleich für Sammelsysteme, ambitionierte Sammelquoten sowie ein Pfandsystem für Lithium-Ionen-Akkus einzuführen.

„Durch Elektromobilität und zunehmende Digitalisierung gewinnen Batterien immer mehr an Bedeutung, ebenso wie deren Sammlung für ein umweltfreundliches Recycling. Doch das überarbeitete Batteriegesetz wird dem nicht gerecht und ist damit gescheitert. Weniger als die Hälfte der Gerätebatterien wird in Deutschland ordnungsgemäß gesammelt – das ist ein Armutszeugnis. Trotz unserer Warnungen wurden bei der letzten Novelle des Batteriegesetzes massive Fehlanreize bei der Sammlung von Altbatterien festgelegt. Wir brauchen jetzt schnell eine funktionierende Kreislaufführung von Batterien. Umweltministerin Lemke hat die Fakten auf dem Tisch und muss die gesetzlichen Schwachstellen umgehend beseitigen“, sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Die viel zu niedrigen Sammelmengen von Akkus und Batterien sind ein Problem, da bei einer unsachgemäßen Entsorgung Schadstoffe freigesetzt werden können, die enthaltenen Wertstoffe verloren gehen und zusätzlich Rohstoffabhängigkeiten weiter verstärkt werden. Die DUH fordert deshalb eine schrittweise Anhebung der Sammelquote für Gerätebatterien auf 85 Prozent bis 2025. Andere europäische Länder sammeln bereits jetzt bis zu 80 Prozent.

Damit Sammelsysteme einen Anreiz zur Erfassung möglichst vieler Batterien über die gesetzlichen Sammelquoten hinaus erhalten, sollten vorbildliche Systeme einen Kostenausgleich erhalten. Eine weitere wichtige Maßnahme ist außerdem die rasche Einführung eines Pfandes auf Lithium-Ionen-Akkus, zum Beispiel aus Smartphones, Powertools und E-Bikes. Im Koalitionsvertrag wurde für diesen besonders problematischen Batterietyp ein Anreizsystem zur umweltfreundlichen Entsorgung angekündigt. Konkrete Vorschläge für eine Umsetzung wurden bisher aber nicht vorgelegt.

„Es ist genau das eingetreten, was wir vorausgesagt hatten. Im Batteriegesetz enthaltene Schlupflöcher zur Manipulation der erfassten Batteriemengen wurden ausgenutzt. Sammelsysteme haben gezielt ihre Rücknahmeverpflichtungen reduziert, indem sie sich aufgelöst und neu gegründet haben. Dadurch zählen die in den Vorjahren in Verkehr gebrachten Batteriemengen nicht mehr mit, was die Quotenberechnung verzerrt. Nur so ist erklärbar, dass offiziell alle Sammelsysteme für Gerätebatterien eine Sammelquote von mehr als 50 Prozent gemeldet haben, die Gesamtquote jedoch nur bei 48 Prozent liegt. Diesen Tricksereien muss Umweltministerin Lemke schnellstmöglich einen Riegel vorschieben“, fordert Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Hintergrund:

Für die Berechnung der Mengen gesammelter Gerätebatterien wertete die DUH die im Juni 2022 vorliegenden Daten der Sammelsysteme für das Jahr 2021 aus. Aus nicht ordnungsgemäß gesammelten Batterien können gesundheitsschädliche Schwermetalle wie Blei, Cadmium oder Quecksilber austreten. Auch besteht für Lithium-Ionen-Batterien ein hohes Brandrisiko bei falscher Entsorgung.

Link:

DUH-Stellungnahmen zum Batteriegesetz und der geplanten EU-Batterieverordnung sowie weiterführende Informationen zu Batterien: https://www.duh.de/projekte/batterien/

Kontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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