Pressemitteilung
Großangriff aufs Dosenpfand: Teile der Getränkeindustrie fordern den Rechtsstaat dreist heraus
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert in einem Schreiben an die Umweltminister der Länder deren Einschreiten gegen den pfandfreien Verkauf von Erfrischungsgetränken. Gleichzeitig kündigte die DUH als klageberechtigter Verbraucherschutzverband die verstärkte Durchführung von Testkäufen und Musterklagen gegen Pfandsünder an.
„Nachdem die Einweglobby erkannt hat, dass das Dosenpfand Bestand haben wird, fordern einige Betriebe den Rechtsstaat dreist heraus, diesmal durch den pfandfreien Verkauf pfandpflichtiger Produkte“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Bereits zum Jahreswechsel 2004/2005 versuchten Dosenhersteller, durch eine missbräuchliche Auslegung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes in Straßburg vom Dezember 2004, ausländische Getränke in Deutschland pfandfrei zu verkaufen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte dagegen Verbraucherschutzklage im einstweiligen Verfahren erhoben und in einem vielbeachteten Verfahren vor dem Landgericht Koblenz im „Vamos-Verfahren“ (Az.: 1 HK.O 21/05) Recht bekommen.
Aktuell verstößt die Hamburger Pepsi-Tochter Punica mit einem Schorlegetränk (Punica fruchtig und spritzig - „Summer Edition“) gegen die Pfandpflicht. Sie beruft sich dabei auf die Pfandfreiheit für Fruchtsäfte. Nur: Selbst der Verband der Deutschen Fruchtsaftindustrie warnt in seinem Rundbrief vom 7.6.2005 vor illegalen Machenschaften. In diesem Rundbrief widerspricht der Fruchtsaftverband ausdrücklich Aussagen der „Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke“und wirft den Verfassern „sachlich und fachlich falsche Interpretationen“ vor. Auszug: „Es ist nicht möglich, Fruchtsaftgetränke so zu modifizieren, dass sie den Anforderungen der Fruchtsaftverordnung entsprechen und somit von der Pfandpflicht befreit werden.“
Einen anderen Trick wenden verschiedene Hersteller von Energie-Drinks an: Sie erklären kurzerhand ihre „Light-Version“ zu einem medizinisch nützlichen, „diätetischen“ Lebensmittel. Weitere Getränkeabfüller beobachten derzeit, wie die Behörden und Verbraucher-schutzverbände auf diesen dreisten Angriff auf die Diät- und Pfandverordnung reagieren. Hierzu erklären das Berliner Umwelt- sowie Verbraucherschutzministerium in einer offiziel-len Stellungnahme an die Bundesländer vom 6.7.2005: „Light-Getränke unterliegen als nicht-diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung der Pfandpflicht“. Und: „Sämtliche Sportlergetränke, Mineralstoffgetränke und Mineraldrinks unterliegen der Pfandpflicht“.
Die DUH warnt die Getränkeindustrie vor der Fortsetzung ihrer neuerlichen Chaos-Strategie. Resch: „Wir werden jeden Verstoß zur Anzeige bringen und zudem Wettbewerbs- bzw. Verbraucherschutzklagen erheben. Mit Sorge sehen wir, wie der geschützte Begriff „diätetische Lebensmittel“ zur Erzielung von Wettbewerbsvorteilen missbraucht wird.“
Ansprechpartner für Rückfragen:
Jürgen Resch
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Fritz-Reichle-Ring 4
78315 Radolfzell
Tel.: 0 77 32 / 99 95-0
Fax: 0 77 32 / 99 95-77
mobil 01 71 / 3 64 91 70
e-Mail: info@duh.de
WWW: www.duh.de