pageBG

Pressemitteilung

Glyphosat: Aurelia Stiftung und Deutsche Umwelthilfe kritisieren geplante Freigabe des Ackergifts durch Landwirtschaftsministerium

Dienstag, 05.03.2024 Dateien: 1

• Trotz massiver Risiken für Umwelt und Gesundheit: Landwirtschaftsministerium plant Aufhebung des nationalen Glyphosatverbots

• Ackergift Glyphosat kann und muss trotz Erneuerung der EU-Genehmigung national verboten werden

• DUH und Aurelia Stiftung zeigen rechtmäßige Umsetzungsmöglichkeiten für den Fortbestand eines Anwendungsverbots des schädlichen Breitbandherbizids

© Adobe Stock - NataliAlba
Farmer and Agronomist spraying pesticide on field with Harvest.

Berlin, 6.3.2024: Laut eines Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung Landwirtschaft (BMEL) plant das Ministerium, das Anwendungsverbot für das Herbizid Glyphosat aus der Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwV) zu streichen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Aurelia Stiftung kritisieren die Ankündigung scharf und werfen Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir vor, ohne Not das aktuell bestehende Anwendungsverbot streichen zu wollen. In einer fachlich-juristischen Stellungnahme zeigen DUH und Aurelia Stiftung drei rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten auf, wie ein nationales Glyphosatverbot auch nach der Entscheidung der EU Kommission aufrecht erhalten werden kann. Das Breitbandherbizid Glyphosat hat drastische Auswirkungen auf die Biodiversität und gefährdet Wild- und Honigbienen. Auch schwerwiegende gesundheitliche Risiken für Menschen können nicht ausgeschlossen werden.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Aufhebung des lange angekündigten und längst überfälligen Glyphosatverbots nehmen wir nicht hin. Immer wieder behaupten das Landwirtschaftsministerium und das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, sie müssten die Zulassung für hochgiftige Pestizide verlängern, weil die EU die Genehmigung verlängert hätte. Das ist falsch. Deutschland kann das Ackergift Glyphosat rechtmäßig national per Verordnung verbieten. Die geplante Freigabe von Glyphosat ist hingegen ein erneuter Bruch mit dem Koalitionsvertrag. Landwirtschaftsminister Özdemir darf sich nicht länger wegducken, sondern muss sich endlich gegen die Agrochemie-Lobby durchsetzen, um Umwelt und Gesundheit zu schützen. Spätestens unsere Klagen werden das hochgiftige Glyphosat endgültig von unseren Äckern verbannen.“

Erstens kann gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU an einer nationalen Verordnung festgehalten werden, wenn sie dem Umweltschutz dient. Zweitens kann das Landwirtschaftsministerium das Verbot damit begründen, dass es sich um eine Notfallmaßnahme handelt (Grundlage: Art. 71 VO (EG) 1107/2009). Drittens muss das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit diesen November ohnehin die erneute Überprüfung der Zulassungen von Glyphosat-Produkten abgeschlossen haben. Es ist bereits jetzt ersichtlich, dass die Mittel unter anderem aufgrund der Auswirkungen auf die Umwelt die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen und ihre Zulassungen damit aufgehoben werden müssen. Die Erkenntnisse aus dem laufenden Verfahren zur DUH-Klage gegen das glyphosathaltige Produkt Roundup Powerflex bestätigen diese Einschätzung.

Matthias Wolfschmidt, Vorsitzender des Vorstands der Aurelia Stiftung: „Anders als es das Bundeslandwirtschaftsministerium in seinem Entwurf behauptet, kann Deutschland ein vollständiges nationales Anwendungsverbot von Glyphosat erlassen – zum Beispiel als Notfallmaßnahme zum Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren oder Umwelt. Denn die Anwendung des Totalherbizids Glyphosat ist erwiesenermaßen mit drastischen Auswirkungen auf die Biodiversität und insbesondere auch Wild- und Honigbienen verbunden. Zudem konnten gesundheitliche Risiken bislang nicht ausgeschlossen werden.“

Die Aurelia Stiftung hat im Januar außerdem ein juristisches Verfahren gegen die EU-Kommission eingeleitet, dem sich die DUH angeschlossen hat, da die Erneuerungsentscheidung von Glyphosat auf unzulässigen Daten- und Bewertungslücken sowie fehlerhaften Bewertungen beruht.

Links:

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Matthias Wolfschmidt, Vorsitzender des Vorstands Aurelia Stiftung
030 577003962, matthias.wolfschmidt@aurelia-stiftung.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz