Pressemitteilung
Gegen geplante Kappung der „Gäubahn“: Deutsche Umwelthilfe kündigt Klage gegen Eisenbahn-Bundesamt an
Berlin, 31.5.2023: Um die mit der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 geplante Kappung der „Gäubahn“ zu verhindern, wird die Deutsche Umwelthilfe (DUH) noch im Juni Klage gegen das zuständige Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einreichen. Die Abschneidung weiter Teile von Baden-Württemberg, der Schweiz und Italien vom Hauptbahnhof Stuttgart ist nicht von den vorliegenden Planfeststellungsbeschlüssen zu Stuttgart 21 abgedeckt und damit unzulässig. Ein von der DUH in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten belegt zudem, dass der Wohn- und Arbeitsort vieler Millionen Menschen so für mindestens sieben, wahrscheinlicher aber 15 bis 20 Jahre, vom transeuropäischen Bahnnetz abgetrennt würde. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte daher am 27. April 2023 beim EBA beantragt, die Pläne der DB Netz AG abzulehnen. Da dies bis Fristablauf nicht passiert ist, zieht die DUH nun vor das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Nachdem das Eisenbahn-Bundesamt unseren Antrag ignoriert hat, bleibt uns nur der Klageweg. Bund, Land und Bahn brechen hier vorsätzlich das Gesetz und ihr Versprechen, dass es durch Stuttgart 21 zu keiner Verschlechterung des Bahnverkehrs kommt. Die Kappung und zu erwartende weitere Beeinträchtigungen bedeuten jedoch das Gegenteil. Sie würden die Gäubahn zur großen Freude der Automobilkonzerne extrem unattraktiv machen und hätten zur Folge, dass sich der Verkehr von der Schiene auf die Straße verlagert. Das torpediert die dringend notwendige Mobilitätswende und ist mit den Klimazielen Baden-Württembergs nicht vereinbar. Es ist ein Armutszeugnis, dass aufgrund eines Prestigeprojekts die Menschen im Stich gelassen und Klimaschutz völlig vergessen wird.“
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Für die Kappung der Gäubahn müsste eine ausdrückliche Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamt entweder durch einen Planänderungsbeschluss oder einen neuen Planfeststellungsbeschluss vorliegen. Da dies nicht der Fall ist, ist das Vorhaben der Deutschen Bahn AG rechtswidrig. Diesen Rechtsbruch zum Nachteil von Klima und Menschen werden wir nicht akzeptieren.“
Hintergrund
Die Gäubahn bindet etliche Regionen im südlichen Baden-Württemberg, der Schweiz und Italien an Stuttgart und damit insgesamt ans deutsche und europäische Bahnnetz an. Diese bedeutende Strecke soll mit der Eröffnung von Stuttgart 21 und dem Abriss des alten Kopfbahnhofs im Jahr 2025 für mindestens sieben Jahre entweder am Bahnhof Vaihingen vor Stuttgart oder einem noch nicht einmal planfestgelegten, geschweige denn gebauten neuen „Nordhalt“ fernab des Stuttgart 21 Tiefbahnhofs enden. Passagiere müssten dort aussteigen und in Stadt- oder S-Bahnen wechseln, die sie dann weiter zum Hauptbahnhof transportieren.
Bereits Anfang Mai hatte die DUH gemeinsam mit fünf betroffenen Oberbürgermeistern und einem Regierungsvertreter des Schweizer Kantons Schaffhausen die Wichtigkeit der Gäubahn für Klimaschutz und Verkehrswende bekräftigt und rechtliche Schritte angekündigt.
Link:
Das Rechtsgutachten finden Sie am Ende dieser Seite: https://l.duh.de/p230502
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de