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Pressemitteilung

Entwurf des Batteriegesetzes ist Bankrotterklärung an den Umweltschutz

Freitag, 28.02.2020 Dateien: 1

Mehr als die Hälfte der ausgedienten Batterien in Deutschland wird illegal entsorgt, doch der Entwurf des Bundesumweltministeriums für das neue Batteriegesetz löst das Problem nicht – Sammelquote für Gerätebatterien muss deutlich erhöht werden – Berechnung der Sammelquote enthält Schlupfloch und konterkariert Sammelbemühungen – Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus wegen Brandgefahr notwendig

© DUH/Supplie

Berlin, 28.2.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagenen Änderungen des Batteriegesetzes (BattG) als eine Bankrotterklärung an den Umweltschutz. Nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes setzt der Entwurf der überwiegend illegalen Entsorgung von Gerätebatterien, dem wachsenden Ressourcenbedarf und der zunehmenden Brandproblematik von Lithium-Ionen-Batterien nichts entgegen.

Die DUH kritisiert, dass durch eine viel zu geringe Sammelquote von nur 45 Prozent das bisherige niedrige Niveau der Erfassung von Gerätebatterien beibehalten wird. Die gesetzliche Sammelquote muss nicht nur dringend erhöht, sondern auch für verschiedene Batterietypen separat vorgegeben werden. Andernfalls würden weiterhin verstärkt schwere Blei-Säure-Batterien anstelle von beispielsweise Nickel-Cadmium- oder Lithium-Ionen-Batterien gesammelt. Zudem enthält das Batteriegesetz ein Schlupfloch bei der Berechnung der Sammelquote, sodass im schlimmsten Fall nur 15 Prozent der in Verkehr gebrachten Gerätebatterien gesammelt werden müssen. Ebenso fehlen verpflichtende Ökodesignvorgaben für alle Batterien und konkrete Sammelziele für Industriebatterien. Der Brandgefahr durch Hochenergieakkus muss mit einem Pfand begegnet werden, was im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wird.

Die Bundesregierung verpasst es, im Batteriegesetz festzulegen, dass diejenigen Unternehmen, die Batterien verkaufen und damit viel Geld verdienen, dafür sorgen müssen, dass möglichst viele Batterien auch wieder eingesammelt werden. Mehr als jede zweite Altbatterie in Smartphones, Spielzeug und anderen Elektrogeräten wird falsch entsorgt und landet zum Beispiel im Restmüll. Nach dem Willen von Bundesumweltministerin Svenja Schulze soll das künftig so bleiben. Frau Schulze akzeptiert mit dieser Regelung ohne Not, dass die in Batterien enthaltenen Schadstoffe und Schwermetalle die Gesundheit der Menschen und die Umwelt durch unsachgemäße Entsorgung schädigen“, kritisiert die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz

Die DUH fordert eine Anhebung der gesetzlichen Sammelquote für Gerätebatterien auf 65 Prozent ab 2021 und 85 Prozent ab 2023. Belgien erreichte bereits 2017 eine Sammelquote von 60,6 Prozent und Polen eine Quote von 66 Prozent.

Die niedrige gesetzliche Sammelquote von nur 45 Prozent wird in Deutschland mit 47,7 Prozent knapp übererfüllt, sodass zukünftig keine Anreize für Rücknahmesysteme bestehen, mehr Batterien von den Sammelstellen abzuholen. Jede über der gesetzlichen Mindestquote abgeholte Batterie kostet die Rücknahmesysteme unnötig viel Geld. Deshalb werden Sammelstellen bewusst schlecht bedient und bleiben im Zweifelsfall sogar auf den Batterien sitzen. Da im Batteriegesetz kein Kostenausgleich zwischen den Rücknahmesystemen für ‚zu viel‘ gesammelte Batterien vorgesehen ist, entsteht ein absurder Wettbewerb um geringstmögliche Sammelmengen zu Lasten der Verbraucher und des Umweltschutzes“, kritisiert Metz.

Philipp Sommer, Stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft warnt: „Die im aktuellen Gesetzentwurf vorgeschlagene Berechnungsmethode gefährdet durch Schlupflöcher selbst die Einhaltung des niedrigen gesetzlichen Sammelziels von nur 45 Prozent. So könnten neu gegründete Rücknahmesysteme, die nach Ablauf einer Übergangsregelung aktiv werden und im Folgejahr den Markt wieder verlassen, ihre faktische Rücknahmeverpflichtung auf 15 Prozent reduzieren. Tricksereien werden Tür und Tor geöffnet.“

Nach den Plänen des Bundesumweltministeriums soll beim Wechsel eines Herstellers zu einem anderen Rücknahmesystem nur die vom Hersteller ab dem Zeitpunkt des Wechsels in Verkehr gebrachte Menge dem neuen System zugerechnet werden. Die Rücknahmeverpflichtung für die in den beiden Vorjahren vom Hersteller in Verkehr gebrachte Menge verbleibt beim vorherigen Rücknahmesystem. Tritt dieses jedoch aus dem Markt aus, entfällt auch die Rücknahmeverpflichtung für diese Mengen. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass beim Wechsel eines Herstellers zu einem anderen Rücknahmesystem auch die in den Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen beim neuen System angerechnet werden.

Falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien führen mittlerweile regelmäßig zu Bränden in Entsorgungsanlagen mit hohem Sachschaden und gravierenden Umweltauswirkungen. Für Lithiumbatterien mit hoher Speicherkapazität, wie etwa Akkus aus Laptops, Elektrowerkzeug und E-Scootern, sollte ein Pfandsystem eingeführt werden. Eine Pfandhöhe von 50 Euro setzt nach Einschätzung der DUH einen ausreichenden Anreiz zur gesonderten Rückgabe.

Auch muss das Ökodesign von Batterien dringend durch verbindliche Vorgaben verbessert werden. So sollten gesetzliche Mindeststandards die Langlebigkeit, den Einsatz von Rezyklaten und die problemlose Entnahme von Batterien sicherstellen. Das vom Bundesumweltministerium vorgesehene Anreizmodell zur Stärkung der ökologischen Gestaltung von Batterien durch Rücknahmesysteme, die in einem Wettbewerb untereinanderstehen, wird nicht funktionieren. Der finanzielle Spielraum zur Belohnung eines umweltfreundlichen Produktdesigns wird aus Wettbewerbsgründen zu gering sein. Zudem können Batteriehersteller die Rücknahmesysteme nach Belieben wechseln.

„Der Ausbau der Elektromobilität führt zu immer größeren Mengen an Industriebatterien. Für diese existiert derzeit weder eine amtliche Sammelstatistik noch ein Sammelziel. Deshalb sollte für Industriebatterien, die in E-Scootern, E-Bikes und E-Autos verbaut werden, eine verpflichtende Sammelquote festgelegt werden“, sagt Metz. Zudem sollte die Nutzung ausgedienter Akkus der Elektromobilität als stationäre Energiespeicher durch verbindliche Vorgaben zur Wiederverwendung gefördert werden.

Links:

Webseite: https://www.duh.de/projekte/batterien/

DUH-Stellungnahme zur Änderung des Batteriegesetzes finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de 

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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