pageBG

Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe enthüllt Planungsmängel für weiteres LNG-Terminal: Flüssigerdgas-Anlage bei Wilhelmshaven ist nicht genehmigungsfähig

Dienstag, 03.12.2019 Dateien: 3

Neues Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe belegt: Geplantes Vorhaben in der Jade wäre nicht genehmigungsfähig – Folgen des Klimawandels und Störfallrecht stehen Bau der Anlage entgegen – Wirtschaftsminister Altmaier und Ministerpräsident Weil treiben gleichwohl Planungen für klimaschädliche LNG-Terminals voran – DUH fordert Stopp der Planungen und wird sich am weiteren Verfahren beteiligen

© Wojciech Wrzesien - stock.adobe.com

Berlin/Wilhelmshaven, 3.12.2019: Das geplante LNG-Terminal bei Wilhelmshaven ist aus Umwelt- und Sicherheitsgründen nicht genehmigungsfähig. Dies geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) heute in Berlin vorgestellt hat. Das Terminal soll dem Import von verflüssigtem fossilem Erdgas (liquefied natural gas, LNG) dienen. Quellen können unter anderem Fracking-Gas aus den USA und Gas aus Katar sein. Die DUH fordert einen sofortigen Planungsstopp für die Anlage.

Das schwimmende LNG-Terminal mit Regasifizierungsanlage ist in der Jade bei Wilhelmshaven geplant. Der Standort befindet sich in einem Bereich, in dem die Folgen des Klimawandels durch einen Meeresspiegelanstieg und die Zunahme extremer Sturmfluten besonders drastisch sein werden. Darüber hinaus liegen in unmittelbarer Nähe mehrere naturschutzfachlich nicht nur herausragende Gebiete, sondern Gebiete mit dem höchsten naturschutzfachlichen Schutzstatus überhaupt. Ein größerer Austritt von LNG über Wasser führt zur Verdampfung, dabei bildet sich eine entzündbare Wolke. Ein Störfallbetrieb, für den zudem umfangreiche Baggerarbeiten in der sensiblen Jade erfolgen müssten, dürfte deshalb laut Gutachten nicht genehmigt werden. Gemäß geltendem Landesraumordnungsprogramm ist für das Gebiet auch keinerlei Nutzung ausgewiesen.

Die DUH lehnt den Bau sämtlicher an der deutschen Küste geplanter LNG-Terminals ab. Für den geplanten Standort Brunsbüttel veranlasste die DUH bereits umfangreiche Sicherheitsnachprüfungen, deren Ergebnisse bezeichnenderweise noch immer nicht vorliegen. Dies bedeutet bereits eine deutliche Verzögerung für das Projekt.

Fossiles Erdgas ist klimaschädlich. Dafür neu geschaffene Infrastruktur wie LNG-Terminals widerspricht den Klimazielen und verhindert die Energiewende. Durch den Austritt von Methan-Gas und den energetischen Aufwand für Verflüssigung und Transport, trägt flüssiges Erdgas zum Klimawandel bei. Zur Klimabilanz erschwerend hinzu kommt, dass die geplanten LNG-Terminals auch mit Fracking-Gas aus den USA befüllt werden sollen. Die Förderung von Fracking-Gas schadet Klima und Umwelt und führt beispielsweise zu Erdbeben. 

Bund und Länder schaffen dennoch weiter Tatsachen: Mit Beschluss von Juni 2019 tragen die Kosten für den Anschluss an das Erdgasnetz nicht mehr die LNG-Investoren, sondern per Umlage der Gaskunde. Dies alleine entlastet die Investoren von Wilhelmshaven um rund 50 Millionen Euro. Durch eine Ausnahmeregelung im Energiewirtschaftsgesetz erhalten die LNG-Unternehmen zudem die Möglichkeit, sich von Auflagen freistellen zu lassen, die der Sicherung des Wettbewerbs dienen. Für die Standorte Brunsbüttel und Wilhelmshaven ist ein solcher Antrag bereits bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Der Vorteil für die Unternehmen: Das Finanzierungsrisiko sinkt erheblich.

Sascha Müller-Kraenner
, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Während die Bundesregierung der klimafreundlichen Windenergie einen Stein nach dem anderen in den Weg legt, forciert sie Investitionen in klima- und umweltschädliche LNG-Terminals. Sie arbeitet intensiv daran, die eigenen Klimaziele zu verfehlen. Die Planungen untergraben den Ausstieg aus fossilen Energien und bilden darüber hinaus ein enormes Sicherheitsrisiko. Auch Niedersachsen steht hinter dem Terminal und macht – wie aktuell Ministerpräsident Stephan Weil bei einer Reise nach Katar – den Weg frei für gute Geschäfte mit fossilem Gas. Bundesregierung und Niedersachsen dürfen nicht länger Interessen einzelner Unternehmen über den Schutz von Umwelt und Klima stellen. Dieses Gebiet braucht Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel, nicht einen Störfallbetrieb mit gefährlichen und explosiven Stoffen.“

Cornelia Ziehm
, Rechtsanwältin und Verfasserin des Gutachtens: „Das in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren zu beachtende Störfallrecht erforderte die Achtung von Sicherheitsabständen zu den benachbarten und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvollen Gebieten. Für den beabsichtigten seeseitigen Standort in der Jade ist planerisch Nutzungsfreiheit vorgesehen. Aus dem aktuellen Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen aus 2017 ergibt sich die Nutzungsfreihaltung des fraglichen Bereichs, und zwar gerade auch in Anbetracht der zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels und des gebotenen Schutzes der in der Jademündung befindlichen herausragenden Schutzgebiete. Vor diesem Hintergrund ist das Vorhaben bereits aus übergeordneten Gründen nicht genehmigungsfähig.“

Für den Standort Wilhelmshaven sieht der Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes als Ausgleich für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken 157 Millionen Euro vor. Dieses Geld soll laut Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann dazu dienen, Wilhelmshaven zur „Energiedrehscheibe“ im Nordwesten Europas zu machen. „Die Mittel aus dem Strukturfonds dürfen keinesfalls für die Förderung fossiler Energieträger eingesetzt werden. Die Bundesregierung muss Regelungen schaffen, dass die Mittel aus dem Kohleausstieg nicht in LNG-Terminals, sondern nur in nachhaltige und erneuerbare Infrastruktur fließen“, fordert Müller-Kraenner.

Links:

Am Ende dieser Seite finden Sie folgende Dateien:

  • Rechtsgutachten zur Genehmigungsfähigkeit des LNG-Terminals Wilhelmshaven
  • Faktenpapier und Lageübersicht zum LNG-Terminal in Wilhelmshaven

Mehr zum Standort Brunsbüttel und der Problematik LNG-Terminals: https://www.duh.de/lng/ 

Zur Petition gegen den Import von Fracking-Gas über LNG-Terminals von Gustav, Lilli und der DUH: change.org/nofracking 

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz DUH
0160 4334014, zerger@duh.de 

Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
0160 94182496, rechtsanwaeltin-ziehm@posteo.de  

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz