Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen Nord Stream 2 und fordert Absage an fossile Mega-Projekte von Baerbock, Laschet und Scholz
Berlin, 25.8.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das heutige Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf in der Klage der Nord Stream 2 AG gegen die Bundesnetzagentur. Die Betreibergesellschaft des fossilen Mega-Projekts wollte mit der Klage eine Befreiung von Regulierungsvorgaben erreichen und damit auf Kosten von Klima- und Umweltschutz wirtschaftliche Vorteile erlangen.
Als Konsequenz fordert die DUH von Annalena Baerbock, Armin Laschet und Olaf Scholz, sich klar gegen fossile Mega-Projekte wie Nord Stream 2 und die geplanten Flüssigerdgas-Terminals in Brunsbüttel und Stade zu positionieren. Dazu startet die DUH heute eine Protestmail-Aktion: Bürgerinnen und Bürger können die Kanzlerkandidatin und -kandidaten auffordern, neuer fossile Infrastruktur abzusagen und stattdessen Erneuerbare Energien auszubauen.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Nord Stream 2 ist das größte fossile Neubau-Projekt Europas und hat auch deshalb keine Sonderbehandlung verdient. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt das deutliche Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Die Klimakiller-Pipeline wird ohnehin mit zweifelhaften Methoden durchgeboxt. Das haben wir bereits in unserem rechtlichen Vorgehen gegen die verschiedenen Genehmigungen zur Genüge erlebt. Bei der Gewährung zusätzlicher wirtschaftlicher Vorteile durch die Befreiung von Regulierungsvorgaben muss nun Schluss sein. Wir werden weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Bau und die Inbetriebnahme dieser fossilen Mega-Pipeline zu stoppen. Von der neuen Bundesregierung – egal in welcher Parteienkonstellation – erwarten wir, dass sie sich entschieden gegen dieses europa- und klimapolitisch irrsinnige Projekt stellt.“
Hintergrund:
Die Nord Stream 2 AG wollte mit der Klage gegen die Bundesnetzagentur erreichen, dass die Erdgas-Pipeline bereits als „fertiggestellt“ im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) anerkannt wird, obwohl die Arbeiten an der Pipeline noch nicht abgeschlossen sind. Eine Fertigstellung vor dem Stichtag 23. Mai 2019 hätte den Pipeline-Betreibern erlaubt, Regulierungsvorgaben aus dem EnWG beziehungsweise der EU-Gasrichtlinie, die der Sicherung von Wettbewerb und Verbraucherschutz dienen, zu umgehen. Dies hat das OLG mit seinem heutigen Urteil abgelehnt.
Die DUH wehrt sich mit zwei laufenden Klagen gegen die Baugenehmigung und den Betrieb von Nord Stream 2: Vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die DUH im Juli 2020 Klage gegen das Bergamt Stralsund eingereicht, das für die Genehmigung von Nord Stream 2 in den Küstengewässern zuständig ist. Ziel dieser Klage ist eine Überprüfung dieser Teilgenehmigung aus Klimaschutzgründen. Im April 2021 hat die DUH zudem vor dem Verwaltungsgericht Hamburg Klage gegen das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie BSH eingereicht, das für die Genehmigung der Pipeline in der ausschließlichen Wirtschaftszone zuständig ist. Darüber hinaus hat die DUH im Juni seitens des BSH beantragt, die ursprüngliche Genehmigung aus 2018, die den Bau im Zeitfenster von Juni bis September sowie den Betrieb der Pipeline erlaubt, aus Klimaschutzgründen zu widerrufen.
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Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
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