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Pressemitteilung

Betrugsfilter: Deutsche Umwelthilfe stellt Strafanzeige wegen Haushaltsuntreue gegen Tiefensee

<em>Berlin, Freitag, 19.12.2008 Dateien: 1

Bundesverkehrsminister paktiert mit den Verursachern des Betrugsfilterskandals – Erste Gerichtsentscheidung: wegen Tiefensees Weigerung zum rückwirkenden Entzug der Betriebserlaubnis von Betrugsfiltern sollen 35.000 betroffene Fahrzeughalter vor Gericht die Unwirksamkeit der Filter auf eigene Kosten nachweisen – DUH-Geschäftsführer Resch: Bundesregierung muss „Staatsversagen im Rußfilterskandal“ endlich beenden.

Die Weigerung von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), die amtliche Zulassung betrügerischer Dieselpartikelfilter insbesondere des Unternehmens GAT-Katalysatoren rückwirkend zurückzunehmen, hat dazu geführt, dass ein Fahrzeughalter vor Gericht die Mangelhaftigkeit „seines“ Filters per Gutachten nachweisen soll. Das Amtsgericht Dillenburg verlangt das 1.500 Euro teure Gutachten, obwohl der Filterhersteller selbst die Zulassung zurückgegeben hatte, nachdem das betroffene Filtersystem sich 2007 bei Nachprüfungen als mangelhaft erwiesen hatte.

Diese erste Entscheidung eines Gerichts zeigt nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) die verheerenden Folgen der rechtswidrigen Entscheidung von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee. Tiefensee hat die Zulassung von unwirksamen Partikelfiltern der Firmen  GAT, Bosal und Tenneco nicht entzogen, obwohl sie teilweise nur mit Hilfe gefälschter Prüfprotokolle überhaupt zugelassen worden waren. „Diese Gerichtsentscheidung ist eine Ohrfeige für die Bundesminister, die für die so genannte ‚Kulanzregelung’ verantwortlich sind. Nachdem Umweltminister Gabriel endlich eingesehen hat, dass nur ein rückwirkender Entzug der Zulassung für die Betrugssysteme den betroffenen Autofahrern hilft, hat das Tiefensee-Ministerium ausgerechnet mit den Verursachern des Filterskandals einen Deal zu Lasten der betroffenen Autofahrer abgeschlossen“, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Über 35.000 der noch etwa 40.000 betroffenen Fahrzeughalter sollen laut der DUH vorliegenden Unterlagen „bis zum St. Nimmerleinstag weiter auf den nach der so genannten Kulanzregelung in Aussicht gestellten ´zügigen und kostenlosen Umtausch mangelhafter Partikelminderungssysteme` warten müssen.“ Nach Absprachen des Tiefensee-Ministeriums mit den Herstellern der Betrugsfilter, dem Teilehandel und Werkstattvertretern sollen nur die knapp 4.300 betroffenen Autohalter, deren Fahrzeuge eine rote oder gelbe Feinstaubplakette tragen, im Januar noch einmal vom zuständigen Kraftfahrtbundesamt angeschrieben werden. Der vergleichsweise kleinen Betroffenenzahl soll – im Gegensatz zu den 35.000 Fahrzeughaltern mit grüner Plakette und einem unwirksamen Filter – ein kostenloses Ersatzsystem und ihren Werkstätten ein Montagezuschuss in Höhe von 49 Euro angeboten werden. Die 35.000 Fahrzeughalter mit Betrugsfilter und grüner Plakette bleiben bei dieser nach Ansicht der DUH rechtswidrigen Absprache zwischen BMVBS und u.a. GAT außen vor.

Mit der neuen Variante der Kulanzregelung, die nun faktisch offiziell die große Mehrzahl der betroffenen Fahrzeughalter von der versprochenen Schadenersatzregelung ausnimmt, erreicht das Staatsversagen in der Betrugsfilteraffäre nach Überzeugung der DUH eine neue Qualität. „Dieses Staatsversagen und die sich hieraus juristisch ergebenden Gerichtsentscheidungen, nun die Betroffenen statt die Verursacher des Skandals in die Pflicht zu nehmen, zwingen uns, nun gegen das Kraftfahrtbundesamt und Minister Tiefensee juristisch vorzugehen. Mit heutigem Datum haben wir Strafanzeige wegen Haushaltsuntreue gegen die verantwortlichen Mitarbeiter des Kraftfahrtbundesamt, insbesondere seinen Präsidenten und Minister Tiefensee gestellt“, erklärte Resch.

Die Strafanzeige stützt sich auf ein Rechtsgutachten des Berliner Anwalts Dr. Remo Klinger im Auftrag der DUH, das die Umweltorganisation vor knapp vier Wochen veröffentlicht hatte (siehe www.duh.de, Pressemitteilung vom 24.11.2008). Danach muss Verkehrsminister Tiefensee die amtliche Zulassung für mangelhafte Dieselpartikelfilter der Firmen GAT, Tenneco und Bosal aus zwingenden rechtlichen und sachlichen Gründen auch rückwirkend zurücknehmen. Andernfalls macht sich der Minister der so genanten „Haushaltsuntreue“ schuldig, weil der Staat zehntausende Partikelfiltersysteme steuerlich mit je 330 Euro fördert, obwohl diese die normierte Filterwirkung nachweislich nicht erbringen. Der errechnete Gesamtschaden für den Steuerzahler beläuft sich auf mehr als 13 Millionen Euro.

Resch forderte Tiefensee auf „endlich das Scheitern der Kulanzregelung anzuerkennen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, um dem Spuk ein schnelles Ende zu machen“.

Aus einem Protokoll von Ende November über die Einigung auf die modifizierte Kulanzregelung geht hervor, dass Vertreter des Verkehrsministeriums die Sitzungsteilnehmer eindringlich auffordern, über den faktischen Ausschluss von 35.000 Fahrzeughaltern mit grünen Feinstaubplaketten Stillschweigen zu bewahren. Unter Hinweis darauf, dass das Bundesumweltministerium nach langem Zögern zuletzt auch (wie die DUH seit Herbst 2007) den rückwirkenden Entzug der Zulassung mangelhafter Filter gefordert hatte, heißt es dort wörtlich: Die Teilnehmer der Besprechung sollten „jegliche Aussagen gegenüber der Öffentlichkeit, Werkstätten und Fahrzeughaltern vermeiden, dass im Rahmen der Kulanzregelung ein Austausch nicht ausreichend funktionstüchtiger PMS (Partikelminderungssysteme, DUH) für betroffene Fahrzeuge mit grünen dauerhaft nicht mehr erfolge. Etwaige Äußerungen in diese Richtung würden unmittelbar dazu führen, dass die vergangenen Forderungen nach Rücknahme der ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis, DUH) erneut erhoben würden.“

Resch: „Dies ist ein skandalöser Vertuschungsversuch, mit dem die Absicht verborgen werden soll, dass die Mehrzahl der Betroffenen, der zunächst ein ´zügiger und kostenloser Umtausch` zugesagt worden war und dann ein Filtertausch bis Ende 2008, nun ohne Hilfe bleiben soll.“  Resch erinnerte daran, dass tausende dieser Fahrzeughalter mit einem Austauschgutschein auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet worden waren.

Für Rückfragen:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 24008670, Mobil: 0171 5660577, rosenkranz@duh.de

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