Wir ziehen diejenigen vor Gericht zur Verantwortung, die verantwortlich sind. Neben unseren Klimaklagen auf Bundes- und Landesebene haben wir deshalb auch Klimaklagen gegen Konzerne geführt, um die Erderhitzung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen. Seit Jahrzehnten gibt es Unternehmen, die auf Kosten unserer Zukunft ihre klimaschädlichen Geschäfte machen. Die Zeit für fossile Industrien ist abgelaufen.
Am 20. September und Anfang Oktober 2021 haben unsere Bundesgeschäftsführenden ernst gemacht und Klimaklagen gegen Mercedes-Benz, BMW und Wintershall Dea erhoben. Die dazugehörigen Klageschriften hatten wir bei den zuständigen Landgerichten in München, Stuttgart und Kassel eingereicht.
Gegen Mercedes-Benz und BMW haben wir den Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof ausgeschöpft. Beide Klagen wurden zunächst als zulässig eingestuft – ein wichtiger Erfolg, weil damit grundsätzlich anerkannt wurde, dass sich Gerichte mit der Verantwortung großer Konzerne für die Klimakrise befassen müssen. In der Sache selbst sind uns die Gerichte jedoch nicht gefolgt. Nun hat auch der Bundesgerichtshof unsere Klagen abgewiesen.
Diese Niederlage ist enttäuschend – sie ist aber kein Freispruch für Mercedes-Benz und BMW. Der BGH hat die klimapolitische Verantwortung der Autohersteller nicht widerlegt, sondern die rechtlichen Grenzen richterlicher Eingriffe eng gezogen. Gerade darin liegt die politische Bedeutung des Urteils: Wenn Gerichte den Spielraum für unternehmerische Verantwortung nur begrenzt sehen, dann ist der Gesetzgeber umso stärker gefordert, klare und wirksame Regeln zu setzen.
Auf Grundlage des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts gehen die beiden DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner sowie die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz juristisch gegen die klimaschädlichen Aktivitäten von Unternehmen mit massivem CO2-Ausstoß vor. Denn auch Unternehmen müssen sich an Grundrechte halten und die Zukunft folgender Generationen schützen. Das heißt: Auch Unternehmen müssen sich an das Pariser Klima-Limit halten!
Denn an der Realität ändert das Urteil nichts: Mercedes-Benz und BMW haben über Jahre auf große, schwere und besonders klimaschädliche Verbrenner gesetzt, hohe Gewinne damit erzielt und zugleich Druck für weichere Regeln gemacht. Umso wichtiger ist jetzt, dass die Bundesregierung und die EU die nötigen Konsequenzen ziehen und zentrale Klimaschutzinstrumente wie die europäischen Flottengrenzwerte und das Verbrenner-Aus nicht abschwächen, sondern konsequent absichern.
Klar ist: Der Kampf für Klimaschutz und für die Verantwortung großer Konzerne geht weiter, auf juristischer und auf politischer Ebene.
Unsere Klimaklage gegen Wintershall Dea war eine Pionierklage gegen einen Öl- und Gaskonzern in Deutschland. Im September 2024 wurden jedoch fast alle Förderstätten des Konzerns an den britischen Öl- und Gaskonzern Harbour Energy verkauft. Wintershall Dea wurde bis auf wenige Rest-Assets faktisch aufgelöst. Damit entfiel für uns die Klagegrundlage, da das Unternehmen kaum noch fossile Förderstätten besitzt und für deren Schließung nicht mehr verantwortlich gemacht werden kann. Wir setzen uns aber weiterhin mit Klagen – etwa gegen Deutschlands größte Ölförderung Mittelplate – für einen vollständigen und schnellen Ausstieg aus allen fossilen Energien in Deutschland und weltweit ein.
Häufig gestellte Fragen
Allgemein
Die beiden DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner sowie die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sind juristisch gegen die klimaschädlichen Aktivitäten von Unternehmen mit massivem CO2-Ausstoß vorgegangen. Am 3. September 2021 haben sie dafür anwaltliche Anspruchsschreiben an die Unternehmen gesandt, mit denen die Unternehmen sich bei Unterzeichnung dazu verpflichten, Aktivitäten, bei denen Treibhausgase entstehen, nach Ablauf eines bestimmten Datums zu unterlassen. Weil sich die Unternehmen dazu nicht verpflichtet haben, wurde gemäß §§ 1004, 823 BGB analog Klage eingereicht. Die Klagen richteten sich gegen BMW (Landgericht München I), Mercedes (Landgericht Stuttgart) und Wintershall Dea (Landgericht Kassel). Die Bundesgeschäftsführenden haben persönlich geklagt, da der DUH als Verband in Verfahren wie diesen kein Klagerecht zusteht.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021 und die Klimaberichte des IPCC machen sehr deutlich, dass jetzt gehandelt werden muss, um die schlimmsten Folgen der Klimakrise abzuwenden. Nicht nur die Bundesregierung steht hier in der Pflicht, sondern auch Unternehmen, deren Aktivitäten entscheidend zur globalen Erderhitzung beitragen. Große Unternehmen verursachen mitunter ein Vielfaches der Treibhausgase von ganzen Staaten. Die ausgewählten Unternehmen – Mercedes-Benz, BMW und Wintershall Dea – zählen zu den größten Unternehmen in Deutschland. Sie agieren global – ihr Handeln hat globale Auswirkungen. Ihre Produkte tragen maßgeblich zur Erderhitzung bei. Sie haben keine verbindlichen Aussagen getroffen, dass sie ihr Handeln auf die Anforderungen an Klimaschutz und Grundrechtsicherung anpassen werden.
Der Klimabeschluss und die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die Grundlage für die Klagen geschaffen: Durch die “mittelbare Drittwirkung der Grundrechte” sind die Grundsätze der historischen Entscheidung des Verfassungsgerichts auch im Zivilrecht anwendbar. Wir haben deswegen vor Gericht dafür argumentiert, dass es gegen diese enorm klimaschädlich agierenden Unternehmen den gleichen effektiven Rechtsschutz wie gegen den Staat geben muss.
Dies ist eine juristische Entscheidung. Unsere Klagen stützen sich rechtlich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021. Darin wurde das Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens, die Erderhitzung auf „deutlich unter 2 Grad“ zu begrenzen, zum verfassungsrechtlichen Maßstab erhoben und unterstrichen, dass die Einhaltung des entsprechenden CO2-Restbudgets entscheidend ist. Konkret beruft sich das Gericht in diesem Zusammenhang auf den Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung (SRU), der die Anforderung „deutlich unter 2 Grad“ so interpretiert, dass die Erderhitzung auf maximal etwa 1,7 Grad begrenzt werden muss. Entsprechend ermitteln auch wir die verbleibenden Restbudgets von BMW und Mercedes bezogen auf ein 1,7-Grad-Limit und verwenden hierfür die aktuellsten Zahlen aus dem Anfang August erschienenen 6. Sachstandsberichts des IPCC.
Unabhängig von der Tatsache, dass das 1,7-Grad-Limit juristisch greifbarer ist als das 1,5-Grad-Limit und daher die Basis unserer Klagen bildet, treten wir in unserer politischen Arbeit für eine Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad ein und fordern die Umsetzung aller dafür erforderlichen Maßnahmen. Der Weltklimarat hat deutlich gewarnt, dass bei einer Überschreitung von 1,5 Grad die Risiken für Mensch und Ökosysteme massiv ansteigen und irreversible Kipppunkte im Klimasystem ausgelöst werden könnten. Regierungen wie Unternehmen sollten deshalb ihre Aktivitäten unbedingt an der 1,5 Grad Grenze ausrichten - die von uns errechneten CO2-Restbudgets für BMW und Mercedes für die Einhaltung von 1,7 Grad sind als äußerst großzügige, gerade noch Paris-kompatible Maximalgrenze zu verstehen.
Mercedes und BMW
Mercedes-Benz war im Jahr 2019 nach eigenen Angaben allein aufgrund der Emissionen der verkauften Pkw weltweit für 83,4 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich. Der Marktanteil des Unternehmens in Deutschland betrug 9,4 Prozent. Die Emissionen der von BMW im Jahr 2019 verkauften Pkw summieren sich auf insgesamt 71,2 Millionen Tonnen CO2. In Deutschland hielt BMW dabei in 2019 einen Marktanteil von 7,7 Prozent.
Angesichts des aggressiven Marketings und der angekündigten immer größeren und schwereren Fahrzeuge sowie der stark zunehmenden Plug-In-Hybride (PHEV) Modelle – die im Realbetrieb deutlich mehr CO2 ausstoßen als vergleichbare Modelle mit reinem Verbrennerantrieb – ist zu befürchten, dass die von Mercedes-Benz und BMW zu verantwortenden CO2-Emissionen auch weiterhin zunehmen werden. Erst Jahre nach ihren Mitbewerbern haben beide Unternehmen überhaupt mit der halbherzigen Entwicklung rein batteriebetriebener Pkw begonnen. Einen klaren Ausstiegspfad beziehungsweise Enddatum ihrer Produktion von Pkw mit Verbrennungsmotor gibt es weder von Mercedes-Benz noch von BMW. Für das Klima entscheidend ist letztlich nicht, wie viele E-Autos verkauft werden, sondern wie viele Verbrennerautos noch auf die Straßen gespült werden.
Die CO2-Emissionen im Verkehrssektor haben in Deutschland in den letzten 30 Jahren praktisch stagniert und der Straßenverkehr hat daran maßgeblichen Anteil. Mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 14,2 Jahren widerspricht jedes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, das die Hersteller nach Oktober 2030 auf den Markt bringen, der rechtlich verankerten Klimaneutralität ab 2045. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem klargemacht, dass das Aufbrauchen eines wesentlichen Teils des verbleibenden CO2-Budgets vor 2030 nicht mit den in der Verfassung verankerten Grundrechte vereinbar ist.
Wir haben von Mercedes-Benz und BMW vor Gericht gefordert, dass sie spätestens 2030 weltweit mit dem Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotoren aufhören, damit sie überhaupt eine Chance haben, bis 2045 klimaneutral zu sein. Bis dahin sollten die Unternehmen das ihnen zustehende CO2-Restbudget nicht überschreiten. Wir haben die Unternehmen auf juristischem Wege aufgefordert, sich strafbewehrt zu verpflichten, nach dem 31. Oktober 2030 keine mit Verbrennungsmotor betriebenen Autos mehr in Verkehr zu bringen und die ihnen jeweils zustehenden CO2-Gesamtbudgets nicht zu überschreiten. Die Restbudgets lassen sich auf Basis der Angaben des aktuellen IPCC-Berichts und der Markanteile von Mercedes und BMW ermitteln. Als Grundlage verwenden wir das vom IPCC bestimmte globale CO2-Restbudget, das es ermöglicht, die globale Erhitzung auf maximal 1,7 Grad zu begrenzen (mit einer Wahrscheinlichkeit von 83 Prozent). Dabei haben wir berücksichtigt, dass auch die bereits von Mercedes und BMW in Verkehr gebrachten Pkw in den kommenden Jahren noch CO2 ausstoßen werden.
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