Wir klagen für mehr Klimaschutz in den Bundesländern!
In einem föderalen Staat wie Deutschland müssen auch die Bundesländer angemessene Maßnahmen für den Klimaschutz verbindlich umsetzen. Gerade wenn Klimaschutz nicht ausreichend gelingt, müssen vor allem sie mit ordnungsrechtlichen Mitteln eingreifen. Die Klagen in den einzelnen Bundesländern stehen exemplarisch für alle Bundesländer: Nicht nur die Bundesregierung ist verpflichtet, das Klima mit verbindlicher Gesetzgebung und umfassenden Maßnahmen zu schützen, sondern auch die Landesregierungen. Neben Verfassungsbeschwerden von Kindern und jungen Erwachsenen, die wir unterstützt haben, macht die Deutsche Umwelthilfe Gebrauch von ihrem Recht zur Verbandsklage.
In seiner Entscheidung zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesländer hat das Bundesverfassungsgericht das Verhältnis zwischen Bund und Ländern geklärt. Demnach steht die Bundesregierung in der Pflicht, Aufgaben für Bund und Länder im Bundes-Klimaschutzgesetz konkret zu regeln. Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzgesetz deshalb sofort nachschärfen. Die derzeitige Fassung reicht nicht aus, um die Paris-Limits einzuhalten und die Lasten gerecht zu verteilen. Weil das Bundesverfassungsgericht unsere Beschwerde gegen das neue Klimaschutzgesetz im Sommer 2022 nicht angenommen hat, ist nun der Weg frei für eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
In Bundesländern, die sich selbst Klimaschutzgesetze gegeben haben, überwachen wir sehr genau, ob die Länder den Vorgaben, die sie sich selber gegeben haben nachkommen. In mehreren Ländern haben wir deswegen von unserem Verbandsklagerecht Gebrauch gemacht und auf die Umsetzung von Landesklimaschutzgesetzen geklagt. Zum Beispiel haben wir in 2021 Klage am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen die Grün-Schwarze Landesregierung eingereicht. Die Landesregierung hatte sich geweigert, ein in sogenanntes „Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept“ vorzulegen, das laut Klimaschutzgesetz bereits 2020 hätte vorliegen müssen. In seinem Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof uns Recht gegeben und die Landesregierung verurteilt endlich ein Konzept zum Klimaschutz vorzulegen.
In welchen Bundesländern gibt es Klimaklagen und warum?
Baden-Württemberg verfehlt seine Klimaziele deutlich! Wir kritisieren seit langem, dass in Baden-Württemberg mehr beim Klimaschutz unternommen werden muss. Bereits 2023 haben wir eine Klage am Verwaltungsgerichtshof Mannheim gewonnen, in der das Land verurteilt wurde ein verbessertes Klimaschutzkonzept vorzulegen. Kurze Zeit später hat das wurde das Klimaschutzgesetz so geändert, dass das Instrument eines Klimaschutzkonzeptes nicht mehr vorgesehen war. Gegen dieses veränderte Klimaschutzgesetz verstößt die Landesregierung nun erneut. Das Klimaschutzgesetz schreibt vor, dass 2030 maximal 36 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen werden dürfen. 2040 muss Baden-Württemberg laut Klimaschutzgesetz klimaneutral sein. Beide Ziele werden laut Prognosen des offiziellen Klimaschutzberichts deutlich verfehlt.
Für diesen Fall regelt das Baden-Württembergische Klimaschutzgesetz eindeutig, dass ein Klimaschutz-Sofortprogramm vorgelegt werden muss. Bis heute hat das Land jedoch kein Programm vorgelegt, mit dem es wieder auf Zielkurs kommen kann. Wir haben deswegen im Juni 2025 eine Klimaklage am Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen Baden-Württemberg eingereicht und fordern den sofortigen Beschluss von einem Klimaschutz-Sofortprogramm mit dem die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele auch tatsächlich erreicht werden.
Am 16. April 2026 haben wir eine Klimaklage gegen Bayern eingereicht, weil der Freistaat seine gesetzlichen Klimapflichten erkennbar verfehlt und trotzdem nicht ausreichend nachsteuert. Das bayerische Klimaschutzprogramm wurde zuletzt im Juli 2024 fortgeschrieben, obwohl sich längst abzeichnet, dass die gesetzlichen Klimaziele mit dem bisherigen Tempo nicht erreichbar sind. Nach dem Bayerischen Klimaschutzgesetz hätte die Staatsregierung spätestens Anfang 2026 erneut handeln und wirksame zusätzliche Maßnahmen beschließen müssen. Stattdessen bleibt Bayern deutlich hinter dem Notwendigen zurück: Der Freistaat selbst räumt im Klimabericht ein, dass die Anstrengungen in allen Bereichen weiter intensiviert werden müssen. Trotzdem fehlt bis heute ein ausreichend nachgeschärftes Programm, das Bayern tatsächlich auf Zielkurs bringen könnte.
Am 9. Dezember 2025 haben wir eine Klimaklage gegen das Land Berlin eingereicht, weil der Senat seine gesetzliche Pflicht zur Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms nicht erfüllt. Nach dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz muss dieses zentrale Klimaschutzprogramm jeweils innerhalb eines Jahres nach Konstituierung des Abgeordnetenhauses weiterentwickelt werden.
Nach der Wiederholungswahl im Februar 2023 hätte Berlin also spätestens 2024 handeln müssen. Bis heute liegt jedoch kein aktualisiertes Programm vor. Dabei zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass Berlin nicht auf Zielkurs ist: Die CO2-Emissionen sind seit 2020 viel zu langsam gesunken, und der Berliner Klimaschutzrat warnt, dass die drastischen Kürzungen der Klimaschutzmittel das Erreichen der gesetzlichen Klimaziele unmöglich machen. Mit unserer Klage fordern wir, dass der Senat ein rechtskonformes und wirksames Klimaschutzprogramm beschließt, das verbindlich darlegt, wie Berlin seine Klimaziele für 2030, 2040 und 2045 erreichen wird.
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