pageBG

Toaster kaputt? Warum es eben doch nciht so einfach ist, alte Geräte wieder loszuwerden

Berlin, Donnerstag, 24.03.2016

Mittlerweile kann man nicht mehr nur im Fachhandel, sondern in vielen Geschäften und Discountern Fernseher, Staubsauber und Co. kaufen. Aber wenn es um die Rückgabe geht, wird es kompliziert. Abhilfe schaffen sollte eigentlich das Elektrogesetz, das seit dem 24. Juli 2016 umgesetzt werden muss. Immerhin: Geräte können jetzt auch zur Entsorgung an Online-Händler wie Amazon geschickt werden. Nachteil: Um zu wissen, welches Gerät wo abgegeben werden kann, sollte man immer ein Maßband dabei haben.

© Holzmann / DUH
© Holzmann / DUH


Wissen Sie, wie groß 400 Quadratmeter sind? Falls nicht, müssten Sie wohl im Laden nachmessen, um herauszubekommen, ob Sie ihr kaputtes Elektrogerät dort zurückgeben können. Denn das Elektrogesetz legt fest, dass ausgediente Toaster und andere kleinere Elektro-Geräte nur dann vom Handel zurückgenommen werden müssen, wenn die Verkaufsfläche für Elektrogeräte mindestens 400 Quadratmeter groß ist. Das gilt auch für Online-Händler, wobei es hier um die Größe der Lagerfläche für Elektrogeräte geht. Mit dieser Regelung fallen viele vermeintliche Abgabemöglichkeiten -etwa bei Discountern- raus.
Ihr Maßband könnten Sie dann auch gleich ein zweites Mal einsetzen: Denn größer als 25cm dürfte das abzugebende Gerät auch nicht sein. Das ist nicht nur verbraucherunfreundlich, sondern auch noch ein Geschenk an die Händler. 

Gefährlich: Schadstoffe im Hausmüll

Bis zu 150.000 Tonnen Elektrokleingeräte landen nach Schätzungen der Deutschen Umwelthilfe im Hausmüll. Das ist ein Problem, weil die Geräte Schadstoffe, wie Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten. Außerdem gehen dadurch wertvolle Rohstoffe, die recycelt werden könnten, verloren. In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft.
Jedoch werden nur 40 Prozent ordnungsgemäß gesammelt. Das EU-weit einheitliche Ziel für 2019 sind jedoch 65 Prozent.

Den Handel in die Pflicht nehmen

Die Verpflichtung von Händlern zur Rücknahme ist für Kunden weder nachvollziehbar, noch behördlich überprüfbar. Wer prüft in einem Laden nach, ob die Fläche für Elektrogeräte tatsächlich größer als 400 Quadratmeter ist? Wie soll kontrolliert werden, ob die Verkaufs- oder Lagerfläche eines Online-Versandhändlers größer oder kleiner ist? Händler werden praktisch dazu eingeladen, die Geräterücknahme abzulehnen, weil eine Kontrolle faktisch nicht umsetzbar ist. Hier hat die gesetzliche Regelung starken Nachholgbedarf, wenn sie wirklich etwas für den Verbraucher tun wollte.

Die DUH fordert:

  • Händler sollten die Kunden verbraucherfreundlich informieren, ob sie ihre Geräte an Ort und Stelle zurückgeben können.
  • Online-Händler sollten es ihren Kunden so einfach wie möglich machen, ihre Altgeräte einzuschicken.

Kein Zaubertrick: Die Reparatur

Noch besser wäre es natürlich, wenn Geräte nach einem Defekt nicht gleich weggeworfen werden. Wenn Akkus und Ersatzteile leichter ausgetauscht und die Geräte repariert werden können, muss es nicht sofort ein neues Produkt sein. Auch diese Möglichkeiten gibt es, bloß lassen viele Hersteller das nicht zu, indem sie zum Beispiel Akkus verkleben.

Teilen auf: