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Europäische Verbraucherschutz-Standards nicht durch Deregulierung aufweichen

Mittwoch, 08.05.2019

Kompliziert, intransparent, realitätsfern: Die legendäre EU-Gurkenkrümmungsverordnung ist zwar mittlerweile Geschichte. Sie wird jedoch noch lange als Sinnbild für die europäische Gesetzgebung herhalten müssen. Um solche Verordnungen aufzuspüren und zu verbessern, prüft die EU-Kommission seit einigen Jahren, ob die EU-Rechtsvorschriften den Bedürfnissen der Bürger und Verbraucher auf der einen und Unternehmen auf der anderen Seite gerecht werden.

© Jamrooferpix / Fotolia

-- Am 26. Mai ist Europawahl. In unserer Artikel-Serie erklären und kommentieren unsere Expert*innen bis zur Wahl wichtige Themen, die das nächste EU-Parlament dringend angehen muss. --

Die EU-Programme „Better Regulation“ und „REFIT“ sollen vordergründig Bürokratie abbauen und europäisches Recht vereinfachen. „Fitness-Checks“ sollen dabei Aufschluss über die Wirksamkeit und Umsetzungsfähigkeit zahlreicher EU-Vorschriften geben.

Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass „REFIT“ und „Better Regulation“ vor allem die Wirtschaft entlasten sollen. Die Interessen von Verbrauchern fallen dabei größtenteils unter den Tisch. Die Diskussionen seit Einführung der wirtschaftsfördernden Programme haben gezeigt, dass viele Stakeholder, darunter nicht nur Unternehmen, sondern auch EU-Mitgliedsstaaten, die ambitionierten Anforderungen der bisherigen Vorschriften aufweichen oder gar ganz streichen wollen.

Ein Beispiel: Im Rahmen der o.g. Programme wird untersucht, wie hoch die (Folge-) Kosten einer Regelung sind. Nicht untersucht wird allerdings, wie hoch die (gesamtgesellschaftlichen) Folgekosten wären, wenn es keine Regelung mehr gäbe, z.B. durch zunehmende Umweltverschmutzung oder aufgrund mangelnder Information von Verbrauchern.

Mit am stärksten von den Fitness-Checks betroffen sind Umweltgesetze: Wichtige geplante Richtlinien und Reformen wurden bereits mit Verweis auf die Aktivitäten zum Bürokratieabbau auf die lange Bank geschoben oder gar zurückgezogen. Zusätzlich zu „REFIT“ und „Better Regulation“ wurden außerdem „Konsultationen“ zur Beteiligung von Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen eingeführt. Mit gravierenden Folgen für Umwelt- und Verbraucherschutz: Denn Wirtschaftsverbände drängen mit enormen Budgets und Unmengen von Personal nach Brüssel, um an der Abschaffung bestehender Umweltgesetzgebungen und anderer lästiger Gesetzesvorschriften zu arbeiten.

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