pageBG

DUH kämpft für EU-weite Sammelklagen

Montag, 17.12.2018

Sie war das wichtigste Versprechen der Großen Koalition an die Verbraucher: Am 1. November 2018 ist die Musterfeststellungsklage in Kraft getreten. Endlich sollen Verbraucher sich als Gruppe gegen gesetzwidrig agierende Konzerne wehren können. Doch leider weit gefehlt: Ein Musterprozess kann nur feststellen, ob die Voraussetzungen für Schadenersatz prinzipiell gegeben sind.

© Sebastian Duda/Fotolia

Über die genaue Höhe müssen dann andere Gerichte entscheiden – wieder im Einzelfall. Bis der Verbraucher zu seinem Recht kommt, können Jahre vergehen. Der einzige Weg, den Verbraucherschutz hierzulande zu stärken, führt nun über Europa: Das EU-Parlament verhandelt zurzeit über den „New Deal For Consumers“. Dieser geht deutlich über das Musterfeststellungsverfahren hinaus und könnte es durch EU-weite Sammelklagen ablösen. Geschädigte könnten demnach, vertreten durch Verbraucherschutzorganisationen, gemeinsam Klage einreichen.

Wir fordern einen Prozess auf Augenhöhe, daher muss auch die Frage der Prozessfinanzierung dringend geklärt werden: Großkonzerne wie VW, Bayer und Nestlé sind finanziell sehr gut ausgestattet, hohe Verfahrenskosten dürfen Verbände aber nicht daran hindern, Verbraucherrechte effektiv durchzusetzen. Auf unseren Einsatz in diesem Themenfeld erhalten wir viel positive Resonanz und danken allen Unterstützern.

Aktion für Klagerechte

Schluss mit betrügerischen Konzernen, gegen die wir uns nicht wehren können! Fordern Sie mit uns von der Bundesregierung eine starke Musterfeststellungsklage.

Teilen auf: