Pressemitteilung
Zwischenerfolg nach Klage der Deutschen Umwelthilfe: Bayerische Datenschutzbehörde lässt Verfahren gegen Melder von Falschparkern ruhen
Berlin, 20.7.2022: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) verzichtet vorerst darauf, Melder von falschparkenden Autos wegen angeblicher Verstöße gegen den Datenschutz zu verwarnen. Anlass sind anhängige Klagen gegen das absurde Vorgehen der Behörde, unter anderem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die DUH begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und fordert ein dauerhaftes Ende der Schikanen gegen engagierte Bürgerinnen und Bürger. Die DUH unterstützt das Musterverfahren eines Münchner Bürgers, der sich für sichere Geh- und Radwege engagiert, Verstöße fotografisch dokumentiert und Anfang des Jahres wegen eines angeblichen Verstoßes gegen den Datenschutz verwarnt und zur Zahlung einer Gebühr in Höhe von 100 Euro aufgefordert wurde.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert: „Es ist ein gutes Zeichen, dass die Bayerische Datenschutzbehörde nun darauf verzichtet, weitere Menschen zu verwarnen und laufende Verfahren pausiert. Das zeigt aber auch, dass die Gängelei ohne unsere Klage weitergehen würde. Wir fordern ein dauerhaftes Ende der Schikanen gegen engagierte Bürgerinnen und Bürger. Leider ist das kein Einzelfall, sondern hat System: Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen. Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen.“
Hintergrund:
In dem von der DUH unterstützten Verfahren fotografierte der betroffene Bürger auf seinem täglichen Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad in unregelmäßigen Abständen Fahrzeuge, die illegal abgestellt wurden. Die Bilder der Autos schickte er ausschließlich an die zuständige Polizeidienststelle und forderte diese auf, gegen das Falschparken vorzugehen. Das LDA wirft der Person vor, durch das Fotografieren und Weiterleiten der Kfz-Kennzeichen an die Polizei personenbezogene Daten rechtswidrig verarbeitet zu haben, da weder eine Einwilligung der betroffenen Autobesitzer und -besitzerinnen vorlag noch ein berechtigtes Interesse an einer Meldung erkennbar sei. Die DUH finanziert und unterstützt anwaltlich im Rahmen eines Musterverfahrens die Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. In einem weiteren Fall, den die DUH ebenfalls unterstützt, drohte das LDA zwar eine Verwarnung an, sah nun jedoch vom Aussprechen der Verwarnung ab und forderte auch kein entsprechendes Bußgeld ein. In einem aktuellen Schreiben führt die Behörde aus: „Aufgrund der derzeitigen Entwicklung, insbesondere mehrerer zu dieser Thematik anhängiger Gerichtsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, stellen wir diesbezügliche Verfahren derzeit zurück.“
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de