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Pressemitteilung

Zehn Jahre 'Dosenpfand' - Deutsche Umwelthilfe zieht überwiegend positive Bilanz

Berlin, Freitag, 28.12.2012

Seit 2003 Vermüllung der Landschaft mit 20 bis 30 Milliarden Getränkedosen und Plastik-Einwegflaschen vermieden - Pflichtpfand auf Getränkeverpackungen schützt Bier-Mehrwegsystem - Nur begrenzte Schutzwirkung bei Wasser und Erfrischungsgetränken - DUH- Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert zur Optimierung und Vereinfachung des Pfandsystems Ausdehnung auf alle alkoholfreien Getränke, Abschaffung der Pfandbefreiung von Getränkekartons und kundenfreundliche Kennzeichnungspflicht von Einweg und Mehrweg

Eine überwiegend positive Bilanz hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) anlässlich des zehnten Jahrestags der Einführung des Pflichtpfandes auf Getränkeeinwegverpackungen gezogen. Nach einer beispiellosen Auseinandersetzung zwischen einwegorientierten Getränke- und Handelskonzernen und der damaligen rot-grünen Bundesregierung trat zum 1. Januar 2003 das so genannte 'Dosenpfand' in Kraft.

Entgegen den an die Wand gemalten Horrorszenarien der Einwegindustrie wirkte das Pfand vom ersten Tag an segensreich als wirksames Instrument gegen eine immer stärkere Vermüllung der Landschaft. Experten bezifferten seinerzeit die Zahl der achtlos weggeworfenen Getränkeverpackungen auf jährlich zwei bis drei Milliarden. Heute landen über 97 % der bepfandeten Verpackungen in den jeweiligen Sammelsystemen für Einweg- bzw. Mehrwegverpackungen. Gleichzeitig verlangsamte bzw. stoppte das Einwegpfand den Niedergang der Mehrwegquote bei den nun mit einem Pflichtpfand belegten Getränkegruppen Wasser, CO2-haltige Getränke und Bier.

"Trotz der insgesamt sehr positiven Bilanz darf die Politik nicht länger die Augen vor nach wie vor ungelösten Problemen des 'Dosenpfandes' verschließen. In der Umsetzung wurden der Industrie falsche Zugeständnisse gemacht. Im Zuge einer dringend notwendigen Reform des Pflichtpfandes müssen endlich auch die bisher ausgenommenen alkoholfreien Getränke wie Fruchtsäfte bepfandet werden. Ebenso ist die Aufhebung der Pfandbefreiung von Getränkekartons überfällig", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf, die massive Verbraucherverwirrung bezüglich der ökologischen Vor- und Nachteile von Mehr- und Einwegverpackungen konsequenter als bisher geplant zu bekämpfen. Sie sei das Ergebnis einer bewusst uneindeutigen Kennzeichnung der Verpackungen durch die Einweg-Getränkeabfüller. "Die von Umweltminister Altmaier geplante Kennzeichnung von Einweg- und Mehrweggetränken am Verkaufsregal kann allenfalls ein erster Schritt sein. In Zukunft muss auf den Verpackungen selbst zum einen der jeweilige Pfandbetrag genannt werden. Zum anderen müssen sie klar als 'Einweg' oder 'Mehrweg' gekennzeichnet sein."

Hintergrund:

Mit der Einführung des Pflichtpfandes auf Getränke-Einwegverpackungen sollte die Vermüllung der Landschaft reduziert, das Recyclings verbessert und das Mehrwegsystem im Getränkebereich geschützt werden. Die ursprüngliche Pfandregelung stammt aus dem Jahr 1991 und wurde durch den damaligen Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) erlassen. Nachdem die Mehrwegquote Ende der 90er Jahre unter 72 Prozent gesunken war, wurde nach dessen Verordnung automatisch das Pflichtpfand auf Einweg ausgelöst und nach jahrelangem politischen und juristischem Kampf zum 1. Januar 2003 in umgesetzt.

Aufgrund politischer Zugeständnisse wurde noch im Jahr 2003 das ursprünglich auf 50 Cent festgesetzte Einwegpfand für Getränkeverpackungen mit mehr als 1,5 Liter Inhalt auf 25 Cent reduziert. Damit schwächte die damalige Bundesregierung die Mehrweg-Schutzwirkung für die in diesen Größen verkauften alkoholfreien CO2-haltigen Erfrischungsgetränke und für Mineralwasser. Deren Mehrwegquote betrug im 1. Halbjahr 2012 nur noch 22,6 bzw. 29,4 Prozent. Beim traditionell in kleineren Flaschen bzw. Dosen verkauften Bier hingegen wirkt das Einwegpfand bis heute als Mehrweg stabilisierend. So liegt die Mehrwegquote mit 81,5 Prozent immer noch höher als vor 20 Jahren bei der Verabschiedung der ersten Pfandregelung unter Umweltminister Töpfer. Was hingegen passiert wenn kein Pflichtpfand gilt, zeigt die Situation bei Fruchtsäften. Hier betrug die Mehrwegquote im 1. Halbjahr 2012 gerade noch 6,0 %.

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
Deutsche Umwelthilfe e. V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Presse und Politik
Deutsche Umwelthilfe e. V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171-5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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