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Pressemitteilung

Wertstoffgesetz trägt nicht zur Abfallvermeidung und zum Mehrwegschutz bei

Berlin, Donnerstag, 19.11.2015 Dateien: 1

Gesetzentwurf setzt Abfallhierarchie nicht um – Keine Impulse zur Förderung von Mehrwegverpackungen – „Allianz für Mehrweg“ fordert klare Kennzeichnungsregelung für Getränkeverpackungen und Lenkungsabgabe auf Einwegflaschen und Dosen

© Barthel/DUH
© Barthel/DUH

Der aktuelle Arbeitsentwurf des Wertstoffgesetzes eignet sich nicht, das im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegte Ziel der Abfallvermeidung umzusetzen und Mehrwegsysteme zu fördern. Zu dieser Einschätzung kommt die „Allianz für Mehrweg“, die aus der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und mehrwegorientierten Verbänden der Getränkewirtschaft besteht. Sie kritisieren, dass Ziele und Strategien zum Schutz des weltweit größten Mehrwegsystems für Getränkeverpackungen fehlen. Gleichzeitig richte der Gesetzentwurf einen zu starken Fokus auf das Sammeln sowie Recyceln von Verpackungen, anstatt diese zu vermeiden.

Die „Allianz für Mehrweg“ fordert die Umweltministerin Barbara Hendricks auf, die im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegte Abfallhierarchie korrekt umzusetzen und den Ausbau von Mehrwegverpackungen gesetzlich festzulegen. Um den Trend hin zu Einweggetränkeverpackungen zu stoppen, sind zudem die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung auf dem Produkt und eine Lenkungsabgabe auf Einwegflaschen und Dosen in Höhe von 20 Cent notwendig.

„Durch das deutsche Mehrwegsystem für Getränkeverpackungen wird die oberste Stufe der fünfstufigen Abfallhierarchie umgesetzt. Recycling von Einweggetränkeverpackungen ist wichtig, entspricht jedoch nur der dritten Stufe der Abfallhierarchie. Die Verwendung von Mehrweggetränkeverpackungen ist daher im Wertstoffgesetz durch die Festlegung verbindlicher Zielquoten zu fördern und auszubauen“, fordert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Da die derzeitige Mehrwegquote für Getränkeverpackungen bei nur noch knapp 40 Prozent liegt, schlagen die Verbände eine stufenweise Anhebung der Mehrwegquote von mindestens 55 Prozent bis 2017, von 70 Prozent bis 2019 und von 80 Prozent bis 2021 vor.

In Deutschland gibt es einen starken Trend hin zu Einweggetränkeverpackungen. Inzwischen werden über 50 Prozent des Mineralwassers bei Discountern wie Aldi und Lidl zu seit zwölf Jahren unveränderten Dumpingpreisen von 19 Cent je 1,5 Liter-Einweg-PET Flasche verkauft. Zusätzlich hat Coca-Cola damit begonnen, Mehrwegflaschen aus dem Sortiment zu nehmen. „Diesem Trend gilt es durch eine Lenkungsabgabe in Höhe von 20 Cent und der damit einhergehenden dauerhaften Verteuerung von Einweg entgegenzuwirken. Die negativen Umweltauswirkungen von abfallintensiven Einweggetränkeverpackungen müssen sich im Produktpreis widerspiegeln“, sagt der Geschäftsführende Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Günther Guder.

Eine nicht zurückzuerstattende Abgabe in Höhe von mindestens 20 Cent pro Einweggetränkeverpackung (zusätzlich zum Einwegpfand) würde zu einer dringend erforderlichen Lenkungswirkung in Richtung ressourcenschonender und abfallarmer Mehrwegsysteme führen. Aus dem Aufkommen der Abgabe sollten Maßnahmen zur Förderung ressourcenschonender Mehrweggetränkeverpackungen finanziert werden.

Eine aktuelle Umfrage der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH belegt, dass auch 13 Jahre nach der Einführung des Einweg-Pfandes nur 45 Prozent der Bevölkerung wissen, dass es neben bepfandeten Mehrwegflaschen auch bepfandete Einwegflaschen gibt. Um die bestehenden Verwechslungsrisiken zwischen Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen für Verbraucher zu minimieren, ist aus Sicht der Verbände eine deutliche und rechtlich bindende Verbraucherkennzeichnung dringend erforderlich.

„Im Arbeitsentwurf des Wertstoffgesetzes wird eine verpflichtende Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen zur Wiederbefüllung auf dem Produkt festgelegt. Für Einwegverpackungen gelten dieselben Maßstäbe wie für Mehrwegverpackungen, entsprechend ist auch für diese eine verpflichtende Kennzeichnung auf dem Produkt festzulegen. Die Kennzeichnung auf dem Produkt ist deutlich effizienter und wirksamer als die vom Bundesumweltministerium vorgesehene Kennzeichnung am Regal“, sagt der frühere Umweltstaatssekretär und Geschäftsführer der Stiftung Initiative Mehrweg, Clemens Stroetmann.

Dass nach dem jetzigen Gesetzentwurf noch einzelne Produktsegmente von der Einwegpfandpflicht ausgenommen sein sollen, kritisiert Sepp Gail, Vorsitzender des Verbandes des Deutschen Getränke-Einzelhandels. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist noch immer nicht nachvollziehbar, ob sie Mehrweg oder Einweg kaufen. Warum soll nach dem Gesetzentwurf für eine Plastikflasche mit Nektar Pfand bezahlt werden und für dieselbe Flasche mit Saft nicht?“ Ausnahmeregelungen von der Pfandpflicht - wie die für Säfte - müssten gestrichen werden, da sie nicht mehr begründbar seien und Getränke in Einwegverpackungen besser stellten.

Bislang waren als ökologisch vorteilhaft eingestufte Einweggetränkeverpackungen wie Getränkekartons, Getränke-Schlauchbeutel und Folien-Standbeutel von der Einwegpfandpflicht befreit. Weil der Gesetzgeber zukünftig keine Einstufung von Getränkeverpackungen in ökologisch vorteilhaft oder nicht ökologisch vorteilhaft mehr vornehmen wird, kann es auch keinen Grund dafür geben Getränkekartons und Co. weiterhin unbepfandet zu lassen. Karton- und Beutelverpackungen sollten deshalb wie alle anderen Wegwerfgetränkeverpackungen behandelt und mit 25 Cent bepfandet werden.

Für bedenklich halten die Verbände, dass die Kontrolle über die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen in einer zentralen Stelle dem Handel und den Herstellern übertragen werden soll. „Für ein funktionierendes Wertstoffgesetz ist im Gegensatz zu dem Vorschlag des Bundesumweltministeriums eine wirklich unabhängige zentrale Stelle, z.B. als Anstalt des öffentlichen Rechtes oder als Teil einer schon vorhandenen staatlichen Behörde notwendig. Allein dadurch kann gewährleistet werden, dass die hoheitlichen Aufgaben frei von Einflüssen wirtschaftlicher Interessen gegenüber allen Marktbeteiligten wahrgenommen werden können“, erklärt der Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien Deutschland e.V., Roland Demleitner.

Die vollständige Stellungnahme der „Allianz für Mehrweg“ zum Arbeitsentwurf des Wertstoffgesetzes finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Clemens Stroetmann, Staatssekretär a.D., Geschäftsführer Stiftung Initiative Mehrweg
Tel.: 030 330083850, E-Mail: info@stiftung-mehrweg.de

Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V., Mobil: 0172 2424950, E-Mail: guder@bv-gfgh.de

Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien Deutschland e.V.
Tel.: 06431 52048, Mobil: 0171 5311444, E-Mail: info@private-brauereien-deutschland.de

Sepp Gail, Vorsitzender des Verbandes des Deutschen Getränke-Einzelhandels
Tel.: 089 99884474, E-Mail: getraenkeverband@aol.com

Daniel Hufeisen, Pressesprecher DUH
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de  

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