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Pressemitteilung

Wertstoffgesetz: Deutsche Umwelthilfe fordert anspruchsvolle ökologische Ziele

Berlin, Montag, 15.06.2015

Umweltschutzorganisation begrüßt Eckpunktepapier der Regierungskoalition als Startsignal für ein Wertstoffgesetz – Kritik an fehlenden Umweltzielen – Wertstofferfassung und -Entsorgung gehören unter staatliche Kontrolle

© DUH
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das am Freitag (12.6.2015) veröffentlichte Eckpunktepapier der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD für ein modernes Wertstoffgesetz, mit dem der lang erwartete Gesetzgebungsprozess jetzt Fahrt aufnimmt. Die Erweiterung der bisherigen Sammlung von Verkaufsverpackungen auf stoffgleiche Produkte, wie z.B. die Bratpfanne oder das Plastikspielzeug, ist seit vielen Jahren überfällig. Damit die Umwelt durch ein Wertstoffgesetz in erheblichem Umfang entlastet wird, bedarf es ambitionierter Recyclingziele und Strategien zur Abfallvermeidung. Nach Einschätzung der DUH finden diese im aktuellen Eckpunktepapier der Regierungskoalition jedoch kaum Beachtung.

„Die Einführung des Wertstoffgesetzes ist eine große Chance, die deutsche Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Umso bedauerlicher ist, dass im aktuellen Eckpunktepapier der Regierungskoalition anspruchsvolle Umweltziele eine untergeordnete Rolle spielen, aber die Festlegung von Organisations- und Finanzierungshoheiten dafür umso mehr. Hohe Recyclingquoten und Anreizsysteme zur Abfallvermeidung müssen jedoch die Kernpunkte sein“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.     

Für Kunststoffe könnte ohne Probleme eine Recyclingquote von 65 Prozent festgelegt werden. Derzeit sind es gerade einmal 36 Prozent. Die Qualität des Recyclings findet im Eckpunktepapier keine Erwähnung. Noch immer werden zu viele Wertstoffe zu minderwertigen Produkten verarbeitet und nicht für denselben Einsatzzweck verwendet.

Das im Eckpunktepapier der Regierungskoalition auch für stoffgleiche Nichtverpackungen vorgesehene Prinzip der Produktverantwortung hat für Verpackungen bislang nicht zu deren Verringerung geführt. Im Gegenteil: in den letzten zehn Jahren hat sich das Verpackungsaufkommen deutlich erhöht. „Die Lizenzierungsentgelte für die Entsorgung von Verpackungen werden üblicherweise von den Herstellern durch den Produktpreis an die Verbraucher weitergereicht. Für die Hersteller besteht deshalb kaum ein Anreiz, Verpackungen zu vermeiden. Ohne ergänzende Steuerungsinstrumente, wie beispielsweise eine Ressourcenabgabe, drohen ähnliche Entwicklungen auch bei stoffgleichen Nichtverpackungen“, erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Durch die Einführung einer Ressourcenabgabe sollen die Vermeidung von Abfällen und der Einsatz von Recyclingmaterial finanziell attraktiv werden.

Für bedenklich hält die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation, die Kontrolle über die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen in einer zentralen Stelle dem Handel und der Industrie zu übertragen. „Eine zentrale Stelle mit Register- und Kontrollfunktion zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lizenzierung und Entsorgung von Verpackungen sowie Produkten muss unter staatliche Kontrolle gestellt werden. Niemand käme im Straßenverkehr auf die Idee, dass Alkoholsünder sich am Steuer selbst kontrollieren. Eine Selbstkontrolle durch den Handel und Verpackungshersteller kann nicht funktionieren“, sagt Resch.

Zum Positionspapier der DUH zum Wertstoffgesetz.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de 

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