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Pressemitteilung

Weiterentwicklung der periodischen Abgasuntersuchung dringend erforderlich: Deutsche Umwelthilfe stellt Konzept im Praxistest vor

Mittwoch, 13.02.2019 Dateien: 1

Deutsche Umwelthilfe stellt Konzept zur Messung von Stickoxiden und ultrafeinen Partikeln im Rahmen der AU-Prüfung vor – Erweiterte AU erlaubt verlässliches Erkennen defekter Abgasreinigungssysteme in der Bestandsflotte – Prüfstand und Messgeräte für ergänzende Messungen sind bereits entwickelt – Bundesverkehrsministerium muss dringend das AU-Verfahren und die Zulassung der Geräte verbindlich regeln – Aktuell bleiben Mängel an Partikelfiltern und Katalysatoren weitgehend unerkannt, was den Vertrieb und Einsatz unwirksamer Austauschsysteme fördert – Neue AU ist wichtig zur Verbesserung der Luftqualität

© industrieblick - Fotolia

Berlin, 13.2.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) präsentierte am heutigen Mittwoch ein umfassendes Konzept zur Weiterentwicklung der periodischen Abgasuntersuchung (AU) bei einem Praxistest. Das Konzept ermöglicht künftig die Messung von Stickoxid (NOx) und Partikelanzahl (PN). Bislang ist die Überprüfung von NOx-Emissionen in der AU gar nicht vorgesehen. Eine Messung der Partikelanzahl ist ab 2021 verpflichtend, doch sind bislang weder entsprechende Messgeräte zugelassen noch ein Messverfahren definiert.

Bei dem Praxistest wurden ein kombinierter Brems- und Lastrollenprüfstand für die Abgasmessung bei Pkw unter Last sowie Messgeräte mehrerer Hersteller zur Ermittlung der Emissionen von Stickoxiden und der Partikelanzahl vorgestellt. Untersucht wurden Benziner sowie Diesel-Pkw unterschiedlicher Abgasstandards.

Die periodische Abgasuntersuchung ist Teil der regelmäßigen Hauptuntersuchung und eines der wichtigsten Instrumente, um in der Pkw-Bestandsflotte die Funktionstüchtigkeit der relevanten Bauteile und damit die Einhaltung von Abgasvorschriften zu überprüfen. Die DUH macht, ebenso wie technische Prüfinstitute, seit Langem darauf aufmerksam, dass die AU in ihrer bestehenden Form ungeeignet ist, um etwa defekte oder gar ausgebaute Partikelfilter zu entdecken und entsprechend reparieren zu lassen. Denn weder die Messtechnik noch die vorgeschriebenen Prüfwerte sind so ausgestaltet, dass dieser Mangel erkannt wird.

„Während die Typzulassung von Diesel-Pkw für die Partikelanzahl einen Grenzwert bereits seit 2013 vorschreibt, gilt dieser auf Druck der Automobilhersteller für neue Benzinfahrzeuge erst seit September 2018. Eine Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der erforderlichen Abgasreinigung ist jedoch erst ab 2021 vorgesehen. Viele Jahre, in denen weiter defekte Systeme unentdeckt bleiben“, erklärt Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH. Mit der vorgestellten Partikelanzahlmessung können auch ultrafeine und damit besonders gesundheitsschädliche Rußteilchen erfasst werden.

Axel Friedrich, internationaler Verkehrsexperte, fordert: „Diesel- wie Benzinfahrzeuge müssen angesichts der hohen Luftbelastung vielerorts im Rahmen der regelmäßigen Abgasuntersuchung auf ihr Emissionsverhalten hin so genau überprüft werden, dass Mängel bei der Abgasreinigung auch entdeckt und behoben werden können. Unser Konzept zeigt einen konkreten Weg auf, wie dies zeitnah umzusetzen ist. Nun sind die Behörden gefragt, dieses Konzept rasch umzusetzen und die Zulassung der geeigneten Messgeräte voranzutreiben.“

Für die Messung von ultrafeinen Partikeln wird im Leerlauf sowie im erhöhten Leerlauf (2.500 Umdrehung pro Minute, UPM) für jeweils 15 Sekunden die Partikelanzahlkonzentration ermittelt. Liegt die so gemessene Partikelanzahl unter 20.000 pro Kubikzentimeter (ccm), funktioniert der eingebaute Partikelfilter. Für die Ermittlung der Stickoxidemission wird das Fahrzeug aus dem Leerlauf unter 1.500 Newtonmeter (Nm) innerhalb von 5 Sekunden auf 20 km/h beschleunigt, für 10 Sekunden bei 20 km/h konstant gefahren und dann wieder in den Leerlauf abgebremst. Dabei kann alternativ zur Partikelmessung im Leerlauf auch hier die Partikelanzahl ermittelt werden. In beiden Fällen dauert der Messvorgang weniger als eine Minute.

Nach einer Reform der rechtlichen Grundlagen der AU wurde die Endrohrprüfung für Fahrzeuge ab Erstzulassung 2005 wiedereingeführt. Damit folgte das Bundesverkehrsministerium den langjährigen Forderungen der DUH sowie weiterer Verbände und Prüforganisation, die ein ausschließliches Auslesen der fahrzeugeigenen Bord-Diagnostik zur Mängelerkennung als unzureichend kritisiert hatten.

„Die Werkstätten müssen nun zügig handeln, um sich für die neuen Messungen auszustatten. Die heute von den Herstellern vorgestellten Messgeräte können auch den Ausstoß von ultrafeinen Partikeln erfassen, anders als die bislang verwendeten Geräte. Zusammen mit den Messungen von Stickoxiden können künftig die für die Luftqualität zentralen Teile der Abgasreinigung – Katalysator und Partikelfilter – auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Nur dann hat der Fahrzeughalter die Sicherheit, dass sein Fahrzeug so sauber ist, wie der Stand der Technik es erlaubt“, sagt Friedrich. 

Da bislang auch die Messung von Benzinfahrzeugen nur im Leerlauf erfolgt, bleiben mangelhafte Katalysatoren unentdeckt. Seit Jahren weist die DUH darauf hin, dass in Deutschland in großer Stückzahl Austauschkatalysatoren für Benzin-Pkw verbaut werden, die aufgrund mangelhafter Bauweise die erforderliche Emissionsminderung nicht gewährleisten. Dies führt zu einem drastischen Anstieg der NOx-Emissionen bei Benzinern. Bereits 2015 hatte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in einer Studie ermittelt, dass drei von vier untersuchten Austauschkatalysatoren nicht die rechtlichen Vorschriften zu Dauerhaltbarkeit und Emissionsminderungsleistung aufweisen. „Dies fällt mangels entsprechender Kontrolle derzeit nicht auf, trägt aber zur gesundheitsschädlichen Belastung der Luft in vielen Städten bei“, so Saar.

Wie sich verschiedene Katalysatoren für Benziner hinsichtlich ihrer Wirksamkeit unterscheiden, hat die DUH bei Abgasmessungen im realen Fahrbetrieb untersucht. Dazu wurde ein Benzin-Pkw der Eurostufe 4 mit insgesamt fünf unterschiedlichen Katalysatoren ausgestattet und vermessen, darunter ein Modell des Fahrzeugherstellers, eines mit dem Blauen Engel sowie drei weitere Austauschkatalysatoren. Die Ergebnisse zeigen, dass die verschiedenen Katalysatoren einen starken Einfluss auf das Emissionsverhalten des Fahrzeugs haben: Durchschnittlich über alle jeweils unternommenen Testfahrten emittiert das Fahrzeug mit dem durch den Blauen Engel zertifizierten Katalysator 38 mg NOx/km. Die NOx-Emissionen bei dem schlechtesten der getesteten Katalysatoren liegen mit durchschnittlich 619 mg/km rund 16-fach darüber. Der Grenzwert für NOx im Zulassungsverfahren von Euro 4 Benzin-Fahrzeugen liegt bei 80 mg/km.

Links:

Den Bericht der AT-Kat Messungen finden Sie am Ende der Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de 

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung DUH
030 2400 86772, saar@duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte
0157 71592163, axel.friedrich.berlin@gmail.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

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