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Pressemitteilung

Wahlkampf auf Kosten des Artenschutzes: Bayerisches Kabinett gibt Wolf und Fischotter zum Abschuss frei und verstößt damit gegen europäisches Naturschutzrecht

Mittwoch, 26.04.2023

• Erleichterung des Abschusses geschützter Arten wie Wolf und Fischotter: Deutsche Umwelthilfe kritisiert in München beschlossene Verordnung als europarechtswidrig

• DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Bayerische Staatsregierung macht Politik mit der Flinte und damit jahrzehntelange Fortschritte im Naturschutz kaputt“

• Schutz für Weidetierhaltende und Teichwirtschaft braucht wirksame Ansätze statt Wahlkampfgetöse

© Lajos Endredi/Fotolia

Berlin, 26.4.2023: Die Bayerische Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern hat gestern in einem Hauruckverfahren ohne Verbändeanhörung eine Bayerische Wolfs-Verordnung mit erweiterten Abschussmöglichkeiten beschlossen. Außerdem wurde eine weitere Regelung angekündigt, die die Bejagung des geschützten Fischotters möglich macht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Neuregelung als Verstoß gegen Europarecht und das Bundesnaturschutzgesetz, da sie bereits bestehende Vorgaben für Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss geschützter Tierarten unterläuft. Jahrzehntelange Bemühungen zum Schutz beider ehemals ausgestorbener und weiterhin bedrohter Arten werden dadurch aufgehoben und die Jäger-Beute-Beziehungen in den betroffenen Ökosystemen massiv gestört. Die DUH fordert von der Bayerischen Staatsregierung die umgehende Aussetzung der Verordnung und kündigt eine rechtliche Prüfung an.

Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hält bereits die geltende Rechtsgrundlage im Bundesnaturschutzgesetz für Ausnahme¬genehmigungen zur sogenannten letalen Entnahme von Wolf und anderen bedrohten Tierarten für zu weitgehend. In der Folge werden bundesweit schon heute zahlreiche Wolfsabschüsse genehmigt, ohne dass ausreichend strenge Kriterien angelegt werden. Kurz vor der Landtagswahl ermöglicht die Bayerische Staatsregierung nun den Abschuss von Wolf und Fischotter in großer Zahl, statt Versäumnisse im Herdenschutz und im Schutz von Teichen vor dem Fischotter endlich aufzuholen.

Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer, kritisiert: „Die Bayerische Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern macht Politik mit der Flinte, anstatt sich um einen wirksamen Herdenschutz für die gefährdete Weidetierhaltung in den bayerischen Alpen und auf Almen zu kümmern. Hier handelt es sich um ein populistisches Wahlkampfmanöver, nachdem Söder und Aiwanger über Wochen die Angst der Menschen vor dem Wolf geschürt und damit dem Bruch des EU-Naturschutzrechtes den Boden bereitet haben. Ein Bestandsmanagement mit der Jagdwaffe hat keinen messbaren Effekt auf den Herdenschutz, weil übrigbleibende Tiere weiter Schäden verursachen und frei gewordene Wolfs- oder Otter-Reviere meist zügig nachbesetzt werden. Darum wurden Wölfe und Fischotter bis ins 20. Jahrhundert hinein bis zur Ausrottung bejagt. Diesen Weg dürfen wir mit dem heutigen Wissen um die ökologischen Zusammenhänge nie wieder einschlagen.“

Maßnahmen für ein Bestandsmanagement, die die Erreichung eines guten Erhaltungszustandes der Art gefährden, widersprechen geltendem EU-Recht. Mit seinem Urteil vom 10.10.2019 nimmt der Europäische Gerichtshof die zuständigen Behörden in die Pflicht, für jede Abschussgenehmigung wissenschaftlich zu belegen, dass der Abschuss einem zuvor klar definierten Ziel dient und dass es keine alternativen Maßnahmen dazu gibt. Weiterhin wird in dem Urteil klar geregelt, dass Entnahmen nur zulässig sind, wenn sie den Erhaltungszustand im natürlichen Verbreitungsgebiet nicht negativ beeinträchtigen.

Sabrina Schulz, stellvertretende Leiterin Naturschutz der DUH: „Gerade weil naturnahe Teiche und die Beweidung artenreicher Wiesen so wichtig für den Erhalt der Kulturlandschaft sind, brauchen wir ökologisch verträgliche, langfristig wirksame Lösungsansätze im Wildtiermanagement: konsequenter Herdenschutz und wehrhafte Robust-Rassen auf den Weiden, Elektrozäune, Besatzreduktion, Ablenkteiche und Vergrämung an den Fischteichen, mehr Mittel für die Erforschung neuer Ansätze wie Ultraschallhalsbänder. Aber vor allem brauchen wir eine Politik, die diese naturnahen Nutzungsformen endlich auf wirtschaftlich auf sicheren Boden stellt. Das hat auch unser Dialog zu Fischotterschutz und Teichwirtschaft gezeigt, dessen Ergebnisse wir in einer Orientierungshilfe veröffentlicht haben.“

Hintergrund:

Die DUH engagiert sich bundesweit dafür, dem Fischotter zu einer Rückkehr an Deutschlands Flüsse zu verhelfen. Dafür müssen Wanderhindernisse für Tiere beseitigt und Flüsse samt ihren Auen naturnah entwickelt werden, damit sie ihren Funktionen als Lebensraum und Wanderkorridor wieder gerecht werden. Dann finden zahlreiche Tier- und Pflanzenarten wieder eine Heimat und wandernde Tierarten können die Landschaft auf sicheren Pfaden abseits der Straßen durchqueren. Wichtig ist auch, dass Konflikte mit Nutzergruppen am Gewässer nicht in Abschusspläne münden. Die DUH setzt sich für eine fachlich fundierte und lösungsorientierte Debatte ein und hat einen Dialog zum Thema Fischotterschutz und Teichwirtschaft initiiert, dessen Ergebnisse in einer „Orientierungshilfe zur Vermeidung und Reduktion von Konflikten“ publiziert wurden.

Link:

Hier finden Sie die Broschüre „Fischotterschutz und Teichwirtschaft in Deutschland – Eine Orientierungshilfe zur Vermeidung und Reduktion von Konflikten“: https://www.duh.de/teichwirtschaft/

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, www.mueller-kraenner@duh.de

Sabrina Schulz, Projektleiterin Lebendige Flüsse DUH
0361 30254919, 0151 10645056, www.schulz@duh.de

DUH-Pressestelle:

030 2400867-20, www.presse@duh.de

 

 

 

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