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Pressemitteilung

Vorwürfe der DUH gegen sächsischen Abfallbehandler bestätigt

Berlin, Montag, 28.01.2013

Staatsanwaltschaft Leipzig gibt Anklage gegen Geschäftsführer des sächsischen Abfallunternehmens S.D.R. Biotec bekannt

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat am vergangenen Freitag (25.1.2013) die Anklage gegen zwei Geschäftsführer des Abfallunternehmens S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH (Landkreis Nordsachsen) in besonders schwerem Fall bekanntgegeben. Damit bestätigt sie die Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH), die dem Unternehmen seit 2009 zahlreiche Verstöße bei der Entsorgung giftiger Abfälle vorwirft. Die Umweltschutzorganisation hatte die Behörden auf ihren Verdacht aufmerksam gemacht und eigene Recherchen vor Ort durchgeführt. Die Firma S.D.R.  Biotec versprach in der Vergangenheit, hochgiftigen Sondermüll in weitgehend ungefährliches Deponiegut zu verwandeln, das kostengünstig auf oberirdischen Deponien gelagert werden könne. 

„Von der DUH veranlasste Bodenproben aus der unmittelbaren Umgebung des Betriebsgeländes ergaben, dass der Boden weit über die zulässigen Grenzwerte hinaus mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium, aber auch Arsen belastet war“, erklärt der DUH-Projektmanager für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Weitere Recherchen bestätigten, dass Abfälle der S.D.R. Biotec GmbH auch nach der Behandlung noch giftig waren. Fischer kritisiert, dass sowohl das zuständige Landratsamt Nordsachsen als auch das sächsische Umweltministerium trotz dieser Erkenntnisse jahrelang nicht einschritten und dadurch die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Umwelt gefährdete.

Ermittlungen des Landeskriminalamtes Sachsen und der Staatsanwaltschaft Leipzig bestätigen den Verdacht, dass in der Abfallbehandlungsanlage in Pohritzsch von 2007 bis Anfang 2011 gefährliche Abfälle nicht stabilisiert sowie falsch deklariert wurden. In diesem Zeitraum wurden erhebliche Mengen angeblich ungefährlicher Abfälle auf mindestens acht Deponien in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen abgelagert. Es muss nun geklärt werden, warum giftige Abfälle überhaupt auf ungeeignete Deponien gelangen konnten und welche Gefahren von ihnen ausgehen.

Die DUH fordert Kontrollbehörden auf, offensichtliche Verstöße gegen Genehmigungsvorschriften, wie beispielsweise durch das Thüringer Abfallunternehmen RCO Recycling-Centrum GmbH, sofort und energisch zu ahnden. Bei anhaltenden Verstößen sind nicht ordnungsgemäß arbeitende Unternehmen zum Schutz von Anwohnern, Mitarbeitern und der Umwelt zu schließen.

Kontakt:

Thomas Fischer, Projektmanager Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de

Daniel Eckold, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de

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