Pressemitteilung
Vor Fristablauf am Mittwoch: Deutsche Umwelthilfe fordert temporäres Tempolimit, ÖPNV-Klimaticket, Solardachpflicht und Sanierungs-Sofortprogramm für Schulen und Kindergärten im Klimaschutz-Sofortprogramm
Berlin, 11.7.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert ein Klimaschutz-Sofortprogramm, das die Klimalücke im Gebäude- und Verkehrssektor schließt. Dies sei laut DUH nur möglich mit konsequenten Maßnahmen wie einer Solardachpflicht, einer Anhebung der Effizienzstandards in Gebäuden und einem auf zwei Jahre angelegten temporären Tempolimit 100/80/30 sowie der Einführung eines bundesweit geltenden 365-Euro-Klimatickets für Bus, Bahn und Tram.
Bis Mittwoch, den 13. Juli muss die Bundesregierung laut Klimaschutzgesetz für die Sektoren Verkehr und Gebäude ein Programm vorlegen, mit dem die Klimaziele zukünftig eingehalten werden. Der bisherige Entwurf des Programms ist davon weit entfernt. In beiden Sektoren wurden die Ziele 2021 verfehlt, im Gebäudesektor bereits zum zweiten Mal in Folge.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Der Kniefall von SPD und Grünen vor der FDP in der vergangenen Woche mit dem Ausstieg aus verschärften Energieeffizienzstandards für Neubauten macht nun ein noch konsequenteres Handeln dieser Bundesregierung bei der Sanierung öffentlicher Gebäude notwendig. Wir fordern eine 180-Tage-Sanierungsoffensive für Schulen und Kindergärten als Einstieg. Darüber hinaus müssen Bund, Länder und Kommunen alle geeigneten öffentlichen Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen ausstatten. Sollte die Bundesregierung erneut keine ausreichenden Maßnahmen für den Gebäudesektor beschließen, setzen wir diese gemeinsam mit dem Tempolimit im Verkehrssektor über unsere anhängige Klage gegen das Bauministerium vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg durch.“
Während der Gebäudebereich mit den bisherigen Maßnahmen die Klimaschutzziele bis 2030 um 40 Millionen Tonnen CO2 verfehlt, beträgt die Lücke im Verkehrsbereich 160 Millionen Tonnen. Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Klimaschutz-Sofortprogramm muss ein zumindest auf zwei Jahre angelegtes temporäres Tempolimit 100/80/30 sowie ein ÖPNV-Klimaticket für 365 Euro enthalten. Ich bin fassungslos, dass sowohl die grünen wie die roten Mitglieder der Bundesregierung sich ganz offensichtlich nicht für den Klimaschutz im Verkehrsbereich einsetzen. Die FDP exekutiert insbesondere beim Thema Tempolimit die Anweisungen aus den Automobilkonzernen. Es geht nicht an, dass die Bundesregierung den Menschen zum Kaltduschen rät, aber eine sofort wirksame und zudem kostenlose Einsparung von bis zu 9,2 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ausschlägt. Damit der Verkehrssektor seine Klimaziele erfüllt, muss zudem eine Obergrenze von wenigen zehntausend Euro bei der Absetzbarkeit von Dienstwagen eingeführt und diese auf Fahrzeuge beschränkt werden, die im realen Fahrbetrieb die EU-Vorgabe von 95 Gramm pro Kilometer unterschreiten.“
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH ergänzt: „Wir drohen im Klimaschutz in einen Strudel fortlaufenden Rechtsbruchs zu geraten. Wenn Bundeskanzler Scholz weiter Mut zur Lücke beweist und damit das Klimaschutzgesetz ignoriert, schwächt er massiv den Klimaschutz und den Rechtsstaat. Als Grundlage aller Klimaschutzmaßnahmen muss der Ausbau Erneuerbarer Energien weiter beschleunigt werden. Eine notwendige Maßnahme dafür ist die Einführung der Solardachpflicht für alle Gebäude.“
Für den Gebäudesektor hatte der Expertenrat schon das im letzten Jahr von der Bundesregierung vorgelegte Sofortprogramm als unzureichend bewertet – nachgesteuert wurde bisher allerdings kaum. Insbesondere beim Ordnungsrecht und gesetzlichen Vorgaben ist trotz klarer Empfehlungen bisher nichts passiert, weshalb die DUH bereits im April dieses Jahres eine Klage gegen das Bauministerium eingereicht hat.
Das Klimaschutz-Sofortprogramm beinhaltet laut Entwürfen nur eine ordnungsrechtliche Maßnahme für den Verkehrssektor: die CO2-Differenzierung der Lkw-Maut und die Absenkung der Mautpflicht auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zur Umsetzung aktualisierter EU-Vorgaben. Aber: Die CO2-Differenzierung stand bereits im Herbst 2019 im Klimaschutzprogramm der Vorgängerregierung und ist eingerechnet in die CO2-Lücke. Zudem ist keine der beiden Maßnahmen bislang Teil der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes.
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
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030 2400867-20, presse@duh.de