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Pressemitteilung

Volkswagen lenkt ein im Streit um Verbrauchskennzeichnung für neue Pkw

Dienstag, 18.01.2005

Deutsche Umwelthilfe forciert mit VW-Geld Kampagne zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs deutscher Neuwagen

Berlin, den 18.1.2005: Im Streit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und der Volkswagen AG um die verordnungskonforme Kennzeichnung des Spritverbrauchs von Neuwagen hat der Wolfsburger VW-Konzern nachgegeben. VW hat damit erstmals zugegeben, auch noch nach der Unterzeichnung einer von der DUH geforderten Unterlassungserklärung im Dezember gegen die Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) verstoßen zu haben.

Im Rahmen einer heute unterzeichneten Vereinbarung zahlt der VW-Konzern wegen der Verstöße eine Konventionalstrafe in Höhe von 20.000 EUR an die Deutsche Umwelthilfe. Gleichzeitig verpflichtete sich das Unternehmen, die Verordnung künftig buchstabengetreu umzusetzen, alle Neuwagen zu kennzeichnen und dabei insbesondere die nach der Pkw-EnVKV erforderlichen Angaben nicht mehr in weißer Schrift auf transparentem Hintergrund anzubringen, sondern in blauer Schrift auf weißem Hintergrund. "VW ist damit einer als sicher geltenden einstweiligen Verfügung zuvor gekommen. Der durchsichtige Versuch einer Umgehung der Verordnung zu Lasten des Verbrauchers und der Umwelt ist gescheitert", so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die Deutsche Umwelthilfe e. V. in dem Verfahren vertrat.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch äußerte sich erleichtert über die – wenn auch spät – erzielte Einigung: "Wir freuen uns, dass nach DaimlerChrysler und BMW nun auch bei Volkswagen die Einsicht gewachsen ist, dass nur die exakte Umsetzung der Verbrauchskennzeichnung die Kunden zum Kauf verbrauchsarmer Fahrzeuge veranlassen kann." Die Deutsche Umwelthilfe e.V. werde ihre stichprobenartigen Besuche von Autohäusern und Schauräumen bei VW und anderen deutschen und ausländischen Herstellern fortsetzen, damit nicht wieder eine laxe Handhabung der Kennzeichnungspflicht einreiße.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. wird die von VW zu zahlende Konventionalstrafe in Höhe von 20.000 EUR unmittelbar für eine in der vergangenen Woche gestartete Kampagne zur Einführung verbindlicher Kraftstoffverbrauchshöchstwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Deutschland einsetzen. Mit dem Vorschlag, der auf einen gewichtsabhängigen CO2-Grenzwert für alle Neuwagen hinausläuft, erhofft sich die DUH einen starken Impuls für die in jüngster Zeit abgeflauten Klimaschutzan-strengungen in Deutschland. Ähnliche gesetzliche Bestimmungen zum Kraftstoff-Maximalverbrauch für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge waren in Japan und auf dem weltweit wichtigsten Zukunftsmarkt China in jüngster Zeit verabschiedet worden.

Insbesondere Volkswagen hat erhebliche Schwierigkeiten, die in China ab 2008 gültigen Grenzwerte mit seinen derzeit im Reich der Mitte angebotenen Fahrzeugen einzuhalten. "Die von der DUH vorgeschlagenen CO2-Grenzwerte von Neuwagen würden nicht nur die Umwelt und die Geldbeutel der Autofahrer schonen. Sie sichern auch die Exportfä-higkeit der deutschen Hersteller. Die DUH leistet auf diese Weise mit VW-Geld Entwicklungshilfe auch für den Wolfsburger Autobauer", so Resch.

 

Ansprechpartner für Rückfragen:

Jürgen Resch

Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4 ,78315 Radolfzell

Tel.: 0 77 32 / 99 95-0, Fax: 0 77 32 / 99 95-77, Mobil: 01 71 / 3 64 91 70

E-Mail: info@duh.de

Dr. Remo Klinger

Rechtsanwaltskanzlei Geulen, Schaperstr. 15 ,10719 Berlin

Tel.: (0 30) 8 84 72-80, Fax: (0 30) 8 84 72-8 10,

E-Mail: klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz

Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4 (Eingang: Neue Promenade 3) ,10178 Berlin

Tel.: 030/258986-15, Fax: 030/258986-19, Mobil: 0171/5660577

E-Mail: rosenkranz@duh.de

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