Pressemitteilung
Viele hunderttausend Pkw ohne funktionierenden Austauschkatalysator unterwegs
Drei von vier untersuchten Austauschkatalysatoren verfügen nicht über die gesetzlich geforderte Dauerhaltbarkeit von mindestens 80.000 km und mindern die Emissionen nicht ausreichend. Zu diesem Ergebnis kommt eine vor fünf Wochen veröffentlichte amtliche Studie der zum Bundesverkehrsministerium gehörenden Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) von September 2014. Außerdem zeigt sie, dass zwei der vier getesteten Austauschkats nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Senkung der Emissionen im Neuzustand erfüllen. In der Konsequenz fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Verkehrsminister Alexander Dobrindt auf, alle derzeit angebotenen Austauschkatalysatoren nachprüfen zu lassen und sicherzustellen, dass keine Katalysatoren mehr verkauft werden, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen.
„Die BASt-Studie bestätigt die von der Deutschen Umwelthilfe seit Jahren beobachtete Verschlechterung der Qualität von Austauschkatalysatoren. Damit ändert das für die Einhaltung von Abgaswerten zuständige Bundesverkehrsministerium endlich seine bisherige Strategie des Wegschauens. Die BASt-Studie belegt, dass der Austauschteilemarkt derzeit von minderwirksamen Billigkats überschwemmt wird. Aufgrund der zum Teil hohen Gewinnmargen verbauen Kfz-Werkstätten diese mangelhaft wirksamen Katalysatoren ohne dass die Behörden einschreiten und den Kfz-Halter vor Pfusch am Auto schützen. Dieser Praxis muss der Bundesverkehrsminister durch eine Nachprüfung aller derzeit angebotenen Austauschkats ein Ende bereiten“, fordert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Wird der Katalysator eines Fahrzeugs nach einem Defekt durch einen Austauschkatalysator ersetzt, muss die Werkstatt sicherstellen, dass das Fahrzeug die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte einhält. Für die Zulassung eines Austauschkatalysators muss dieser im Rahmen einer Typenzulassung zeigen, dass er nicht nur im Neuzustand, sondern z. B. beim Abgasstandard Euro 4 auch nach 80.000 km die Schadstoffemissionen wirksam mindert. In der Praxis wird dies aber nicht gemessen, weil die Hersteller von Katalysatoren die Verringerung der Abgasminderungsleistung alternativ mit einem so genannten Verschlechterungsfaktor vorausberechnen dürfen. Auf diese Weise müssen die Emissionen eines Autos mit Benzinmotor auch unter den Grenzwerten bleiben, wenn sie mit einem Faktor von 1,2 multipliziert werden. Außerdem müssen die Kats einen Vergleich mit dem Originalkatalysator bestehen. Zwei der vier untersuchten Austauschkatalysatoren konnten diese Hürden nicht nehmen und hätten nach einer ordnungsgemäßen Prüfung keine Zulassung erhalten dürfen.
Im Rahmen der Studie wurden die getesteten Katalysatoren zusätzlich einer künstlichen Alterung unterzogen. Schrittweise konnten so 10.000, 40.000 und 80.000 km Laufleistung simuliert werden. Einer der vier getesteten Austauschkatalysatoren schaffte den Abgasgrenzwert für Euro 4 nicht einmal im Neuzustand, ein weiterer überschritt ihn nach 10.000 km künstlich herbeigeführter Alterung und ein dritter nach 40.000 km. Nur ein Austauschkatalysator sowie ein Original-Austauschkatalysator des Fahrzeugherstellers blieben auch nach 80.000 km künstlicher Alterung unter den Grenzwerten.
„Bis das Bundesverkehrsministerium endlich wirksame Maßnahmen ergreift, hilft nur, konsequent auf den Blauen Engel als Qualitätsstandard zu setzen. Dieses Umweltzeichen tragen nur Kats, deren Dauerhaltbarkeit mit Alterungstests überprüft worden ist. Wir fordern Werkstätten und Teilehändler deshalb erneut auf, nur noch Kats mit dem Blauen Engel oder Original-Austauschkatalysatoren der Fahrzeughersteller zu verkaufen“, so Urs Maier, Projektmanager Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH.
Zuletzt hatte ein Werkstatttest der DUH gezeigt, dass in acht von elf Berliner Kfz-Werkstätten Katalysatoren ohne Blauen Engel angeboten wurden. Außerdem war die Beratungsqualität zum Blauen Engel bis auf wenige Ausnahmen miserabel. Und dies, obwohl sich der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) offiziell für den Blauen Engel ausspricht. Derzeit prüft die DUH rechtliche Schritte gegen die Hersteller bzw. Inverkehrbringer von nicht dauerhaft emissionsmindernden Austauschkats und kündigt weitere Werkstatttests gerade in ZDK-Mitgliedsbetrieben sowie eigene Emissionstest an Austauschkats an.
Der Endbericht des Forschungsvorhabens der Bundesanstalt für Straßenwesen ist datiert auf September 2014. Am 13. Mai 2015 wurde er auf der Internetseite der BASt in englischer Sprache veröffentlicht. Eine deutsche Fassung hat die dem Bundesverkehrsministerium unterstellte Behörde bis heute nicht veröffentlicht.
Die wichtigsten Ergebnisse der Studie finden Sie im DUH-Hintergrundpapier am Ende dieser Seite.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Urs Maier, Projektmanager Verkehr und Luftreinhaltung
Tel.: 030 2400867-731, Mobil: 0151 18256690, E-Mail: maier@duh.de
Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: marggraf@duh.de