Pressemitteilung
Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheidet über Umweltzone in Darmstadt
Am morgigen Donnerstag entscheidet das Verwaltungsgericht Wiesbaden über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen das Land Hessen. Das Land ist zuständig für die Aufstellung und Änderung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main und somit auch für das Stadtgebiet Darmstadt. In der Wissenschaftsstadt werden seit Jahren die EU Grenzwerte für NO2 regelmäßig überschritten. Auch die letzte Fortschreibung des Luftreinhalteplans aus dem Jahr 2011 umfasst keine Maßnahmen, die eine Einhaltung der Grenzwerte in absehbarer Zeit bewirken könnten. Der Plan enthält auch keine Prognose, wann und ob überhaupt jemals mit einer Einhaltung der Grenzwerte zu rechnen ist. Die DUH wirft dem Land Hessen vor, die gesundheitsgefährdende Belastung eines großen Teils seiner Bürgerinnen und Bürger schulterzuckend hinzunehmen. Das sei nicht akzeptabel und müsse vor Gericht geklärt werden. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch zeigte sich vor dem Gerichtstermin zuversichtlich, dass das Verfahren – wie zahlreiche vergleichbare zuvor – im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes entschieden wird.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030 88472-80, 0171 2435458, klinger@geulen.com
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 0302400867-0, Mobil: 0171 5660577, Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de