Pressemitteilung
Versorgungssicherheit und Klimakrise: Bundesregierung muss jetzt auf massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien setzen
Berlin, 3.3.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu einer Reihe von Gesetzesänderungen im sogenannten „Osterpaket“ als unzureichend. Dieses soll die Grundlage für den dringend erforderlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien bilden. Obwohl mehrere Punkte im Papier in die richtige Richtung gehen, greifen die Maßnahmen noch zu kurz und müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch angepasst werden, so die DUH.
Das Ziel der Bundesregierung, die Stromversorgung bis 2035 vollständig aus Erneuerbaren Energien zu decken, ist ein wichtiger Schritt. Auch die geplante Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundesetat ist folgerichtig, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten. Im Gesetzesentwurf fehlen allerdings konkrete Maßnahmen, um die für das Ziel erforderlichen Ausbauzahlen auch zu erreichen. Insbesondere müssen mehr Flächen für den Ausbau von Erneuerbaren Energien bereitgestellt werden. So fehlt die Einführung einer Solarpflicht auf gewerblichen und öffentlichen Neubauten. Ebenso sollte auf allen geeigneten bundeseigenen Gebäuden eine Nutzung von Photovoltaik verbindlich werden.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der schreckliche Krieg Russlands gegen die Ukraine führt uns allen vor Augen: Wir müssen Deutschland und die EU schnell zukunftssicher und unabhängig von fossilen Energieimporten machen. Deshalb müssen wir jetzt konsequent auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien setzen – aus Gründen des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit. Bundesminister Robert Habeck macht im ‚Osterpaket‘ wichtige Ankündigungen, um die Versäumnisse der alten Bundesregierung aufzuholen. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Gesetzesentwurf es versäumt, wesentliche Maßnahmen festzulegen, um beim Ausbau der Erneuerbaren Energien wirklich voranzukommen. Die notwendigen Änderungen müssen jetzt im weiteren Gesetzgebungsprozess noch kommen.“
Wesentliche Hemmnisse für den Windenergieausbau sind die zu geringen Flächenausweisungen und artenschutzrechtliche Fragen. Diese werden im vorliegenden Entwurf zwar angesprochen, müssen aber an anderer Stelle in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bundesbau- bzw. Bundesumweltministerium gelöst werden. Die DUH fordert die Bundesregierung auf, Lösungen für die Herausforderungen bei Flächenausweisungen und Artenschutz parallel zum vorgestellten Gesetzespaket anzugehen.
Dazu Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Jetzt gilt umso mehr: Die Bundesregierung muss bei der Energiewende Tempo machen. Die Novelle des EEG ist ein erster, wenngleich noch ausbaubedürftiger Schritt, der von weiteren Maßnahmen flankiert werden muss. Die Bundesregierung darf nicht wie ihre Vorgängerregierung vor den dringlichsten und schwierigsten Fragen zurückscheuen. Vor allem für den Ausbau der Windenergie müssen ausreichend Flächen ausgewiesen werden – ohne dass dabei der Artenschutz unter die Räder kommt. Zur Lösung dieses Konflikts müssen Wirtschafts- und Umweltministerium so schnell wie möglich Lösungsvorschläge vorlegen. Ansonsten werden wir die notwendigen Ausbauziele nicht erreichen.“
Der Entwurf des Gesetzespaketes befindet sich seit Montag in der Ressortabstimmung. Er soll am 6. April in der Kabinettssitzung besprochen und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
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Das DUH-Hintergrundpapier „Neustart für Erneuerbare“ finden Sie am Ende dieser Seite als Download.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de