pageBG

Pressemitteilung

Verfahren wegen extrem hoher SF6 Emissionen des Chemiekonzerns Solvay: Deutsche Umwelthilfe wegen „dienlicher Sachkunde“ beigeladen

Dienstag, 23.12.2025
© Adobe Stock - rh2010

Berlin, 23.12.2025: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Beigeladene zum Verfahren des Landes Baden-Württemberg mit der Solvay GmbH zugelassen. Das Gericht erklärt, dass die DUH „über eine dem Verfahren dienliche Sachkunde verfügen dürfte, die für das Verfahren nutzbar gemacht werden kann“. Das Unternehmen steht im Verdacht, deutlich mehr des extrem klimaschädlichen Gases Schwefelhexafluorid (SF6) zu emittieren als in unternehmenseigenen Meldungen angegeben.

Jürgen Resch
, DUH-Bundesgeschäftsführer:

Wir lassen nicht zu, dass Solvay ungestört zu viel vom Ultra-Klimagas SF6 in unsere Umwelt entlässt. Bereits am 8. Dezember hatten wir von der zuständigen Umweltministerin Thekla Walker eine sofortige Aussetzung der offenbar vorliegenden Freisetzungsgenehmigung sowie die vollständige Offenlegung der entsprechenden Akten verlangt. Gegen das Unternehmen haben wir am 11. Dezember Strafanzeige erstattet. Unsere Beiladung im Verfahren mit dem Land ist ein weiterer wichtiger Schritt – doch das allein reicht nicht aus. Wir fordern endlich umfassende behördliche Kontrollen, um Fälle wie diesen in Zukunft auszuschließen. Die Berichterstattung über Schadstoffemissionen durch verursachende Unternehmen allein kann nicht weiterhin Bestand haben.“

Hintergrund:

Das Gericht entschied wörtlich: „Ein solcher Ausnahmefall liegt hier vor, weil die Beizuladende sich bereits im Vorfeld unter Verweis auf eigene Sachkunde und ihre Auseinandersetzung mit SF6 Emissionen an Stellen des Beklagten gewandt und dabei die konkrete Absicht zu erkennen gegeben hat, erforderlichenfalls eine Verpflichtung des Beklagten zum Einschreiten anzustreben. Daher ist die Beteiligung der Beizuladenden geeignet, einerseits den vorliegenden Prozess zu fördern und andererseits einen weiteren Prozess zu verhindern. Das gilt umso mehr, als die Beizuladende über eine dem Verfahren dienliche Sachkunde verfügen dürfte, die für das Verfahren nutzbar gemacht werden kann. Die Beiladung trägt so voraussichtlich auch zur umfassenden Klärung des Streitstoffs bei.“

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de 

DUH-Newsroom:

030 2400867-20

Teilen auf: