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Pressemitteilung

Verbrauchertäuschung durch Continental: Deutsche Umwelthilfe stoppt Greenwashing und irreführende Nachhaltigkeitswerbung

Montag, 24.08.2026

• Erfolgreiches Verfahren gegen Greenwashing: DUH stoppt irreführende Nachhaltigkeits- und Zukunftsversprechen des Automobilzulieferers Continental

• Continental muss Versprechen für das Jahr 2050 wie „100 % Klimaneutralität“, „Emissionsfreiheit“ und „verantwortungsvolle Wertschöpfungsketten“ ohne nachvollziehbare Umsetzungspläne unterlassen

• DUH fordert klimafreundliches Umsteuern bei Continental durch Verzicht auf Umweltversprechen ohne ausreichende Angaben zu Umfang und Umsetzung

© Adobe Stock / bnorbert3

Berlin, 24.8.2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit einer Klage vor dem Landgericht Hannover erwirkt, dass der Automobilzulieferer Continental irreführende Werbeversprechen zukünftig unterlassen muss (Az. 26 O 115/25). Continental darf nicht mehr ohne ausreichende Erläuterung damit werben, „100 % Klimaneutralität“, „100 % emissionsfreie Mobilität und Industrie“ und „100 % verantwortungsvolle Wertschöpfungsketten“ bis 2050 erreichen zu wollen. Im Rahmen eines Vergleiches hat Continental eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. 

Jürgen Resch
, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Im Dieselskandal hat Continental durch die Auslieferung von Motorsteuergeräten und Motorsteuerungssoftware, mit denen Abgaswerte manipuliert wurden, echten Umwelt- und Klimaschutz massiv unterlaufen. Wir erwarten endlich echte Bemühungen für umweltverträglicheres Wirtschaften. Der Konzern muss nachvollziehbare Maßnahmen umsetzen, die den eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen gerecht werden. Obwohl nach Eigenangaben circa 99 Prozent der Gesamtemissionen außerhalb der Produktion entstehen, lieferte der Konzern in seiner Werbung keine ausreichenden Maßnahmen, wie die Ambition zur Erreichung einer Klimaneutralität verfolgt wird. In welcher Weise für die Slogans 100 % emissionsfreie Mobilität und Industrie und 100 % verantwortungsvolle Wertschöpfungsketten tatsächlich ausreichende Bestrebungen unternommen werden, wurde schlichtweg nicht plausibel dargelegt. Aufgrund unseres erfolgreichen Klageverfahrens hat sich Continental verpflichtet, solch dreistes Greenwashing und Verbrauchertäuschung ab sofort zu unterlassen.“

Agnes Sauter
, DUH-Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung: „Der Abschluss des Verfahrens gegen Continental ist ein riesiger Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Der aktuelle Fall reiht sich ein in die richtungsweisenden Verfahren zu irreführenden Zukunftsversprechen, die wir bereits bei den Global Playern Adidas, Bayer, McDonald’s, Red Bull und TUI Cruises unterbinden konnten. Wir fordern: Wer mit zukünftigen Umweltleistungen wirbt, muss nachvollziehbar darlegen, wie diese erreicht werden. Alles andere ist schlichtweg Greenwashing.“

Im Verfahren begründete Continental das Fehlen von nachvollziehbaren Umsetzungsplänen mit Verweis darauf, dass der Konzern lediglich „Ambitionen“ bewerbe. Diese Auffassung kann jedoch nicht überzeugen: Wer Ambitionen bewirbt, muss auch darlegen, wie er diese erreichen will. Geschieht dies nicht, können Verbraucher nicht wissen, ob die Werbebotschaften auf einer validen Grundlage beruhen oder ob es nur leere Worte sind. 

Kontakt: 

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de 

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de 

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de