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Pressemitteilung

Verbesserte Überwachung der Umweltzonen: Deutsche Umwelthilfe präsentiert aktuelle Untersuchung

Berlin, Dienstag, 21.04.2015 Dateien: 2

Die Hälfte der untersuchten Städte erhält erstmals eine „Grüne Karte“ für ausreichende Kontrollen der Umweltzonen – Elf „Rote Karten“ an Städte, die Bürgern das Recht auf „saubere Luft“ verweigern – Magdeburg, Halle, Langenfeld und Schramberg schneiden besonders schlecht ab

© Daniel Hohlfeld / Fotolia
© Daniel Hohlfeld / Fotolia

Sieben Jahre nach Einführung der Umweltzonen kontrolliert jede zweite Stadt die Einfahrverbote für ungefilterte Dieselfahrzeuge, um die Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung in den Innenstädten zu reduzieren. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in ihrer aktuellen Abfrage unter 76 Städten. Seit der ersten Untersuchung im Jahr 2010 hat sich die Zahl der Städte, die umfassende Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden, von zwei auf 38 erhöht.

Als unverständlich bezeichnet die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation, dass jede siebte Stadt ihren Bürgern noch immer das Recht auf „saubere Luft“ verweigert. Weil sie keine wirksamen Kontrollen der Einfahrtbestimmungen durchführen, erhielten sie in der Umfrage die „Rote Karte“. Die DUH kündigt an, die Kontrolle der entsprechenden Umweltzonen auf dem Rechtsweg durchzusetzen und die EU-Kommission über die Verweigerungshaltung zu informieren. In insgesamt 27 Städten und Kommunen bewertet die DUH die Kontrolltätigkeiten als mittelmäßig bis schlecht.

In den 38 Städten werden sowohl parkende als auch fahrende Pkw, Busse und Lkw auf ihre Zufahrtberechtigung in die Umweltzonen effektiv kontrolliert und Verstöße mit einem Bußgeld geahndet. Vorbildlich agiert die Bundeshauptstadt, die seit 2010 durchgehend mit der „Grünen Karte“ ausgezeichnet wurde. Elf Städte erhalten von der DUH eine schlechte Bewertung, weil sie die Umweltzonenregelungen unzureichend oder gar nicht durchsetzen. Besonders negativ fallen Magdeburg und Halle auf, die sich seit Einführung der Umweltzonen jeglicher Verantwortung entziehen und eigenständige Kontrollen aus Sicht der DUH mit absurden Argumenten verweigern.

„Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass die Umweltzone das effektivste Instrument zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung ist. Die volle Wirksamkeit kann sie allerdings nur entfalten, wenn sie ausreichend groß bemessen ist, klare Regeln gelten und diese effizient kontrolliert werden“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Neben dem Dieselruß bereiten uns die Stickstoffdioxidabgase derzeit große Sorgen. Es wird vielerorts nicht genügen, alte und ungefilterte Dieselfahrzeuge auszusperren. Auch die Luftbelastung durch Kaminöfen, Busse, Schienenfahrzeuge und Baumaschinen muss dringend reduziert werden.“

Unter den elf Bundesländern mit Umweltzonen gibt es große Unterschiede in der konsequenten Kontrolle der Luftreinhaltevorschriften. Berlin, Bremen und Sachsen erreichen die volle Punktzahl und erhalten eine „Grüne Karte“. Thüringen und insbesondere Sachsen-Anhalt erhalten dagegen eine „Rote Karte“ für Ignoranz und mangelhafte Durchsetzung der eigenen Luftreinhalteregeln.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen weisen lediglich sieben der insgesamt 25 Umweltzonenstädte vorbildlich umgesetzte Umweltzonen auf, darunter Essen und Düsseldorf. Die Mehrheit der Städte in NRW führt nur selten oder gar keine Überprüfungen durch. Köln beispielsweise kommt schon seit Jahren allen „Plakettenmuffeln“ entgegen: Fahrzeughalter, die an ihren Autos keinen Aufkleber angebracht haben, müssen lediglich ein Verwarngeld von 20 Euro zahlen. Dieses Kölner Modell ist nicht nur ordnungsrechtlich fragwürdig, die Stadt verzichtet dadurch auch auf Einnahmen in Millionenhöhe, welche wiederum eine umfangreichere Kontrolle ermöglichen könnten.

Hintergrund:

2008 sind die Umweltzonen als Instrument zur Luftreinhaltung eingeführt worden. In den überwiegenden Fällen dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette einfahren. Lediglich die Städte Schramberg, Münster, Augsburg und Neu-Ulm dulden noch Fahrzeuge mit gelber Plakette. Zuständig für die Kontrollen sind die Ordnungsbehörden und die Polizei. Bei einem Verstoß gegen die Plakettenpflicht in der Umweltzone müssen Autofahrer seit dem 1. Mai 2014 mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen.

Ausschlaggebend für die Bewertung des Kontrollverhaltens sind festgestellte Verstöße gegen die Umweltzonenregelung sowie ausgestellte Bußgeldbescheide für den ruhenden und fließenden Verkehr in Relation zur Einwohnerzahl. Eine Erläuterung der Bewertungssystematik sowie alle Ergebnisse der diesjährigen Abfrage zum Kontrollverhalten in deutschen Umweltzonen sowie finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de

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