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Pressemitteilung

Verbände fordern bedarfsorientierten Energieausweis

Berlin, Mittwoch, 11.01.2006

Keine Angst vor Transparenz und Vergleichbarkeit

, die Bundesregierung muss die Voraussetzungen schaffen für die Einführung eines einheitlichen, objektiven und verständlichen Energieausweises zur Kennzeichnung des Energiebedarfs von Immobilien, forderten heute Deutscher Mieterbund (DMB), Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer: „Wir brauchen einen bedarfsorientierten, das heißt an objektiven Kriterien angelegten Energieausweis. Nur hierdurch wird die Energieeffizienz eines Gebäudes vergleichbar. Angesichts explodierender Energiepreise und des Klimawandels ist der Energieausweis als Transparenzinstrument eine riesige Chance für mehr Wettbewerb und Innovation, er kann Investitionen auslösen und damit Arbeitsplätze in Deutschland schaffen.“

Deutscher Mieterbund, Verbraucherzentrale Bundesverband, Deutsche Umwelthilfe, Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer lehnen Pläne für einen „verbrauchsorientierten Energieausweis“ ab. Der Energieausweis darf nicht zu einer standardisierten Heizkostenabrechnung mit einer Sammlung allgemeiner Energiespartipps verkommen, der lediglich Auskunft über den subjektiven Energieverbrauch früherer Nutzer gibt.

„Die anbietende Wohnungswirtschaft will Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Wohnungsmarkt offensichtlich um jeden Preis verhindern. Hierdurch werden letztlich der schlechte energetische Zustand einzelner Immobilien und die damit verbundenen hohen Energiekosten verschleiert“, erklärte Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips. „Das Gegenteil wäre richtig. Es ist jetzt endlich an der Zeit, die Energiedaten von Immobilien für Verbraucher offen zu legen. Die Intransparenz im Gebäude- und Wohnungsmarkt ist ein Hindernis für sinnvolle Investitionen und Modernisierungen und verhindert Kostensenkungen.“

Rips forderte die Wohnungswirtschaft auf, ihre Bedenken gegen bedarfsorientierte Energieausweise zurückzustellen: „Keine Angst vor Transparenz und Vergleichbarkeit. Nutzen Sie statt dessen die Energieausweise als Vermarktungsinstrument. Niedrige Energiekosten werden künftig für Sie ein unverzichtbares Verkaufs- und Vermietungsargument sein.“

vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller verwies auf ein von vzbv und DMB vorgelegtes Gutachten mit einem konkreten Vorschlag für einen bedarfsorientierten Energieausweis nach dem ’Kühlschrankmodell’. „Dieser Ausweis macht die Energieeffizienz eines Gebäudes wirklich vergleichbar und damit zum Auswahlkriterium für die Anmietung oder den Kauf einer Immobilie.“ Ein solcher Bedarfsausweis sei das notwendige klare Signal, um das angekündigte Förderprogramm mit Leben zu füllen und die Ziele des Koalitionsvertrages zu erreichen, pro Jahr fünf Prozent des Altbaubestandes vor 1978 energetisch zu modernisieren. „Vor der Investition kommt die Information“, so Edda Müller. Der Energieausweis sei ein Paradebeispiel für die enormen wirtschaftlichen Chancen durch eine verbesserte Verbraucherinformation. „Wir haben eine absolute Win-Win-Situation: Kosten werden gesenkt, die Umwelt geschützt, Wettbewerb belebt, Innovationen angestoßen, Abhängigkeiten reduziert und Mittel für den privaten Konsum in Milliardenhöhe freigesetzt“, sagte Edda Müller.

"Der Energieausweis kann maßgeblich zur Reduktion der CO2-Emissionen der privaten Haushalte und damit zum Klimaschutz beitragen. Rund ein Drittel des Primärenergieverbrauchs der privaten Haushalte in Deutschland ist auf Raumheizung und Warmwasseraufbereitung zurückzuführen, die hier bestehenden Energie- und CO2-Einsparpotenziale sind enorm", so Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH). "Allerdings wird nur eine objektive, bedarfsorientierte Ausgestaltung des Energieausweises tatsächlich zu einer Steigerung der Sanierungseffizienz führen und die notwendige Grundlage für eine effektive CO2-Minderung im Gebäudebestand schaffen. Die Vergleichbarkeit der Energieausweise ist zudem aus Verbraucherschutzsicht unerlässlich", sagte Dr. Cornelia Ziehm.

Für die Bundesarchitektenkammer verwies ihr Präsident, Prof. Arno Sighart Schmid, auf die jahrelange Erfahrung bei der Erstellung von Energiebedarfsausweisen gemäß Energieeinsparverordnung im Neubau: „Letztlich kann der Energieausweis nur dann einen nennenswerten Beitrag zur Kostenreduzierung und CO2-Einsparung leisten, wenn er konkrete Qualitätsstandards einhält. Nur der bedarfsorientierte Energieausweis kann gebäudebezogene und damit effektive Modernisierungsempfehlungen geben.“

Dr.-Ing. Karl Heinrich Schwinn, Präsident der Bundesingenieurkammer, geht davon aus, dass zwei Millionen Energieausweise jährlich ausgestellt werden müssen. „Qualifizierte Sachverständige stehen hierfür in ausreichender Kapazität zur Verfügung. Der bedarfsorientierte Energieausweis, der heute schon als Nachweis gemäß der Energieeinsparverordnung beim Neubau erstellt werden muss, ist die einzige Möglichkeit, Vergleichbarkeit zwischen Neubau und Wohnungsbestand sowie zwischen verschiedenen Wohnungstypen und Wohnungsarten herzustellen.“

Ansprechpartner für Rückfragen:

Dr. Cornelia Ziehm
Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/ 25 89 86-18, mobil 0160/5337376
e-Mail: ziehm@duh.de

Ulrich Ropertz

Deutscher Mieterbund
Tel.: 030 / 223 23 35
e-Mail: ulrich.ropertz@mieterbund.de

Christian Fronczak

Verbraucherzentrale Bundesverband, Berlin
Tel.: 030 / 258 00 254
e-Mail: fronczak@vzbv.de

Dr. Claudia Schwalfenberg

Bundesarchitektenkammer, Berlin
Tel.: 030 / 26 39 44 40
e-Mail: schwalfenberg@bak.de

Markus Balkow

Bundesingenieurkammer, Berlin
Tel.: 030 / 25 34 29 25
e-Mail: balkow@bingk.de

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