Pressemitteilung
UN-Komitee nimmt Beschwerde gegen LNG-Beschleunigungsgesetz an: Umweltorganisationen machen Verletzung von Umweltrechten geltend
Berlin, 21.6.2024: Das unabhängige Überwachungsgremium der UN-Aarhus-Konvention hat die Beschwerde der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact Germany (GLI) gegen das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) als „vorläufig zulässig“ eingestuft. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt in der Überprüfung des Gesetzes im Hinblick auf internationale Umweltvorschriften. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits in mehreren Gerichtsverfahren die Verletzung von Beteiligungsrechten durch das LNG-Beschleunigungsgerecht geltend gemacht und fordert die Bundesregierung auf, das Gesetz schleunigst zurückzunehmen.
Marie Bohlmann, Referentin für Rechtsschutz bei Green Legal Impact: „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal, damit ist die erste Hürde genommen. Das LNG-Beschleunigungsgesetz darf nicht die Blaupause dafür werden, demokratische Beteiligungsrechte in Verwaltungsverfahren einzuschränken. Die Aarhus-Konvention schützt wichtige Beteiligungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern, sie ist geltendes Recht und das muss die Bundesregierung ernst nehmen.“
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Annahme der Beschwerde durch das Aarhus-Komitee ist eine schmerzhafte Ohrfeige für die Bundesregierung. Wir sind überzeugt, dass die Verkürzung von Beteiligungsrechten im Widerspruch zu völkerrechtlichen Vorgaben steht und haben dies auch schon mehrfach vor Gericht deutlich gemacht. Die Bundesregierung sollte jetzt einer peinlichen Niederlage vor dem Aarhus-Komitee zuvorkommen und das Gesetz schleunigst zurücknehmen. Die unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfungen bei den schwimmenden Terminals müssen unverzüglich nachgeholt werden. Bis diese Umweltprüfungen nachgeholt sind, muss die Bundesregierung in Deutschland nach US-Vorbild ein Moratorium für den weiteren LNG-Ausbau erlassen.“
Das Überwachungskomitee der Aarhus-Komitee wird die Beschwerde nun eingehend prüfen, dabei erhält auch die Bundesregierung die Möglichkeit zur Stellungnahme. GLI und die DUH werden sich weiter für den Schutz demokratischer Beteiligungsrechte und die vollständige Umsetzung der Aarhus-Konvention stark machen.
Hintergrund:
Die Aarhus-Konvention, ein umweltvölkerrechtlicher Vertrag, sichert wesentliche Teilhaberechte in Umweltangelegenheiten. Die Einhaltung der Konventionsregeln wird vor allem durch Individualbeschwerden von Umweltverbänden und Privatpersonen überwacht. In ihrer im April eingereichten Klageschrift argumentiert GLI, dass die deutsche Regierung mit dem LNGG gegen mehrere Artikel der Aarhus-Konvention verstoße. Hauptkritikpunkte sind die unzureichende Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl bei konkreten Projektentscheidungen als auch im Gesetzgebungsverfahren sowie der mangelnde Zugang zur gerichtlichen Überprüfung von LNG-Projekten.
Das LNGG wurde im Mai 2023 als Reaktion auf die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs vom deutschen Kabinett verabschiedet. Seitdem steht es massiv in der Kritik von Umweltverbänden wie der DUH und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), die den Ausbau der Flüssigerdgas-Infrastruktur scharf verurteilen und mehrfach bis vor das Bundesverwaltungsgericht zogen. Auch aus der energiewirtschaftlichen Perspektive bestehen Zweifel an der Notwendigkeit und Kosteneffizienz des Gesetzes, da eine Gasmangellage längst nicht mehr vorliegt.
Kontakt:
Marie Bohlmann, Referentin für Rechtsschutz bei Green Legal Impact
030 235 9779 63, bohlmann@greenlegal.eu
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de